Vorbereitung einer Milieuschutzsatzung für den Dorfkern Spiekeroog
Stand der Beratung
Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. Dezember 2020
In Beratung — Entscheidung steht aus
am 10. Dezember 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertZwei Ratsmitglieder beantragen, dass die Verwaltung prüft, ob eine Milieuschutzsatzung — ein baurechtliches Instrument zum Schutz bestimmter Nutzungen — den Dorfkern Spiekeroog vor einer weiteren Verdrängung von Einzelhandel, Dienstleistungen und Dauerwohnraum durch Ferienvermietung schützen kann. Im Dorfkern verschwinden seit Jahren Läden und Dienstleister, weil Gewerbeflächen zunehmend als Ferienwohnungen genutzt werden. Der Rat hat die Verwaltung bereits mehrheitlich beauftragt, Optionen zu prüfen; das Thema ist dauerhafter Tagesordnungspunkt im Bauausschuss. Als nächster Schritt ist eine baurechtliche Prüfung durch die Verwaltung vorgesehen.
Einordnung
Beschlussvorlage, eingebracht von zwei Ratsmitgliedern (Breuer, Warenski), in Folge-Beratung durch Bauausschuss und Rat seit Juni 2020; die Vorlage läuft als Dauerpunkt im Bauausschuss und zielt auf einen Prüfauftrag an die Verwaltung.
Hintergrund
Der neue Bebauungsplan sichert bereits Dauerwohnraum auf Spiekeroog, reicht aber nach Einschätzung der Antragsteller nicht aus, um Gewerbeflächen zu schützen. Eine Milieuschutzsatzung — auch Erhaltungssatzung genannt — kann baurechtlich bestimmte Nutzungen im Dorfkern festschreiben und Umwandlungen verhindern. Norderney hat 2013 eine solche Satzung erlassen; ein anwaltliches Gutachten zur Sicherung der innerörtlichen Gewerbestruktur wurde als Anlage beigezogen. Bauausschuss und Rat haben den Prüfauftrag bereits im Sommer 2020 mehrheitlich beschlossen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Insulaner:innen spüren den Rückgang unmittelbar: Drogerie, Fleischer und Getränkehandel fehlen bereits, Post und Friseur sind aus dem Dorfkern verschwunden oder gefährdet. Lokale Gewerbetreibende finden kaum noch bezahlbare Pachtflächen, weil diese als Ferienwohnungen lukrativer sind. Eine Milieuschutzsatzung könnte dieser Entwicklung baurechtlich entgegenwirken — ob und wie, ist Gegenstand der beantragten Prüfung.
Die wichtigsten Punkte
- Zwei Ratsmitglieder beantragen eine baurechtliche Prüfung zum Schutz von Einzelhandel, Dienstleistungen und Dauerwohnraum im Dorfkern
- Die Zahl der Einzelhandelsgeschäfte auf Spiekeroog ist seit Jahren rückläufig; mehrere Branchen fehlen bereits vollständig
- Rat und Bauausschuss haben den Prüfauftrag an die Verwaltung im Sommer 2020 mehrheitlich beschlossen
- Das Thema ist dauerhafter Tagesordnungspunkt im Bauausschuss und wurde dort bis November 2021 mehrfach weiterbehandelt
- Als Vorbild gilt Norderney, das 2013 eine Milieuschutzatzung für seinen Ort erlassen hat
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/030/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8104 kB
- 📄Protokollauszug BA 15.06.2020PDF; CHARSET=UTF-8285 kB
- 📄Protokollauszug Rat 02.07.2020PDF; CHARSET=UTF-8134 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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