Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Zensus 2022 – Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Der Zensus 2022 hat für Spiekeroog eine amtliche Einwohnerzahl von 632 Personen festgestellt – rund 25 % weniger als die gemeindeeigene Meldedatei mit etwa 850 Personen ausweist. Die Gemeinde hat die Ergebnisse gegenüber dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mehrfach angefochten, das LSN lehnt eine Korrektur jedoch auf Basis der Gesetzeslage ab. Eine Klage – auch als Sammelklage der Inselgemeinden – wird als aussichtslos eingeschätzt. Der Rat soll beschließen, auf eine Klage zu verzichten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zum Abschluss eines länger laufenden Widerspruchsverfahrens gegen das Zensusergebnis 2022. Der Rat soll abschließend entscheiden, ob eine Klage erhoben wird.

Hintergrund

Beim Zensus 2022 wurde die Einwohnerzahl bundesweit auf Basis registergestützter Erhebungen plus Haushaltsstichproben neu ermittelt. Für Spiekeroog wurden rund 36,5 % aller Anschriften beprobt. Das Ergebnis lag 218 Personen unter der eigenen Meldedatei. Die Gemeinde hat das LSN mehrfach kontaktiert; das LSN sieht die Methodik als korrekt an und schließt Einzelkorrekturen gesetzlich aus. Ab 2025 fließt die Zensusdaten in den kommunalen Finanzausgleich ein.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die niedrigere Einwohnerzahl mindert die staatlichen Zuweisungen an die Gemeinde. Konkret erhält Spiekeroog 5.149 Euro weniger bei den Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis. Schlüsselzuweisungen entfallen 2025 ohnehin, weitere Auswirkungen bei einwohnerbezogenen Förderprogrammen sind möglich, aber noch nicht bezifferbar. Alle Insulaner:innen könnten indirekt betroffen sein, wenn künftige Förderungen auf der niedrigeren Zahl basieren.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Zensus 2022 weist für Spiekeroog 632 Einwohner:innen aus, die Meldedatei der Gemeinde zeigt rund 850 Personen
  • Das Landesamt für Statistik Niedersachsen lehnt eine Korrektur der Zahl rechtlich und methodisch ab
  • Mindestens eine Erhebungsbeauftragte hat laut Aktenlage gar keine Daten geliefert, was die Gemeinde als Qualitätsmangel wertet
  • Die Gemeinde erhält durch die niedrigere Einwohnerzahl 5.149 Euro weniger Zuweisung für den übertragenen Wirkungskreis
  • Der Rat soll beschließen, auf eine Klage zu verzichten, da diese auch als Sammelklage der Inselgemeinden als aussichtslos eingeschätzt wird

Relevanz für Insulaner:innen: 8/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/024/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Finanzen
    Vorlagen-Nr.
    01/024/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 15.04.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 24.04.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Zensus 2022 – Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl
    Sachverhalt:
    1. Ausgangslage
    Im Rahmen des Zensus 2022 wurde für die Gemeinde Spiekeroog eine amtliche 
    Einwohnerzahl von 632 Personen zum Stichtag 15. Mai 2022 festgestellt. Dies entspricht 
    einer Abweichung von rund -25 % gegenüber der auf eigenen Meldedaten basierenden 
    Einwohnerzahl (ca. 850 Personen). Die Gemeinde Spiekeroog widerspricht dieser 
    Feststellung mit Nachdruck, da die ermittelten Zahlen nicht mit den realitätsnah bekannten 
    Strukturen vor Ort übereinstimmen und potenziell erhebliche finanzielle und strukturelle 
    Auswirkungen auf die Inselgemeinde haben.
    2. Verfahren und Methodik des Zensus 2022
    Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erläuterte mehrfach ausführlich die 
    Vorgehensweise:
     Der Zensus 2022 basiert auf einer registergestützten Erhebung, ergänzt durch eine 
    Haushaltsstichprobe.
     Für Spiekeroog wurden ca. 36,5 % der Anschriften in die Haushaltsstichprobe 
    einbezogen – ein sehr hoher Wert, der durch die geringe Einwohnerzahl und 
    gesetzliche Präzisionsziele begründet wurde.
     Die Hochrechnung aus der Haushaltsstichprobe ergab eine signifikante Reduzierung 
    der Bevölkerungszahl durch angenommene „Übererfassungen“ – also Personen, 
    deren Existenz nicht eindeutig festgestellt werden konnte.
     Die Existenzfeststellung beruhte auf dem vollständigen Vorliegen von vier 
    Kernmerkmalen: Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht.
    3. Kritikpunkte der Gemeinde Spiekeroog
    Die Gemeinde Spiekeroog hat gegenüber dem LSN mehrfach Stellung genommen und ihre 
    Kritik geäußert:
     Mangelnde Realitätsnähe der Ergebnisse: Aufgrund der überschaubaren Größe 
    der Gemeinde und der sehr persönlichen Kenntnis der Einwohner sei eine drastische 
    - 2 -
    Abweichung von 25 % nicht nachvollziehbar. Die Gemeinde führt regelmäßig 
    Registerbereinigungen durch und hat ein modernes, gepflegtes Melderegister.
     Zweifel an der Qualität der Erhebung vor Ort: Eine der eingesetzten 
    Erhebungsbeauftragten hat laut Aktenlage gar keine Daten geliefert, eine andere eine
    leere Mappe abgegeben. Die Durchführung der Erhebung erfolgte im Auftrag des 
    Landkreises Wittmund. Genauere Informationen dazu liegen auf kommunaler Ebene 
    nicht vor.
     Unklarheit über die finanziellen Folgen: Zwar fließt die amtlich festgestellte 
    Einwohnerzahl ab 2025 in den kommunalen Finanzausgleich ein, doch können die 
    genauen Auswirkungen derzeit nicht abgeschätzt werden. Die Gemeinde befürchtet 
    erhebliche finanzielle Nachteile durch die niedrig angesetzte Einwohnerzahl.
    4. Antworten und Haltung des LSN
    Das LSN verweist in seinen Antworten wiederholt auf die wissenschaftlich geprüfte Methodik 
    des Zensusverfahrens und betont:
     Es bestehen keine Anhaltspunkte für methodische Fehler bei der Anwendung der 
    statistischen Verfahren auf die Gemeinde Spiekeroog.
     Eine Einzelkorrektur oder Sonderbehandlung ist aus Gründen der Vergleichbarkeit
    und Gesetzeslage nicht vorgesehen.
     Die festgestellten Zahlen werden nicht revidiert. Eine Korrektur ist 
    ausgeschlossen, da der Zensus bundesgesetzlich geregelt ist und auf 
    standardisierten Verfahren beruht.
     Auf Nachfrage wurde nochmals betont, dass Einzelfälle von Erhebungsfehlern (z. B. 
    unvollständige Abgabe durch Erhebungsbeauftragte) das Gesamtbild nicht infrage 
    stellen würden.
    5. Aktueller Stand
    Die Gemeinde Spiekeroog hat sich im Verfahren engagiert eingebracht und mehrfach die 
    Unverhältnismäßigkeit der festgestellten Zahlen thematisiert. Letztlich wurde vom LSN 
    jedoch unmissverständlich mitgeteilt, dass keine Korrektur erfolgen wird.
    6. Einordnung und Fazit sowie Einschätzung der Auswirkungen
    Die Gemeinde hat aus Sicht der Verwaltung mit großer Sachlichkeit und Argumentationskraft
    auf die eklatante Diskrepanz zwischen Zensusergebnis und realer Einwohnerstruktur 
    hingewiesen. Alle bekannten Daten sprechen gegen die vom Zensus festgestellte 
    Einwohnerzahl von 632 Personen.
    Trotz intensiven Austauschs zeigt sich das Landesamt für Statistik in keiner Weise 
    kompromissbereit. Die Rechtslage sieht keine Korrekturmöglichkeit im Einzelfall vor. Das 
    Verfahren ist damit aus Sicht des LSN abgeschlossen.
    Die Verwaltung hat zur Einschätzung der Auswirkungen auch mit dem Landkreis Kontakt 
    aufgenommen. Nach übereinstimmender Auffassung ergeben sich 
    - für den Finanzausgleich direkt keine negativen Folgen, da die Gemeinde Spiekeroog 
    im Jahr 2025 keine Schlüsselzuweisungen erhält.
    - Allerdings erhält die Gemeinde Spiekeroog 5.149 Euro weniger bei den Zuweisungen
    für den übertragenen Wirkungskreis.
     
    - Weitere Auswirkungen, z.B. bei Förderprogrammen bei denen die Einwohnerzahl zu 
    Grunde gelegt wird, sind möglich aber zZt nicht absehbar.
    - 3 -
     
    Die Inselgemeinden haben sich unter Federführung von Norderney ebenfalls mit diesem 
    Thema beschäftigt. Als momentanen Stand kann man dazu festhalten, dass eine Klage, 
    auch als Sammelklage der Inseln, wohl eher chancenlos wäre und davon Abstand 
    genommen wird. 
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog sieht von einer Klage gegen die Feststellung der 
    Einwohnerzahlen beim Zensus ab.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 14.04.2025
     
     
     
    (Seifert, Lutz)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    Zensus_LK
    Zensus_SV_Inseln
    Zensus_SV_LSN
    Zensus_z-nomo_27_03_2025

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog24. April 2025, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich7:1:0