Zensus 2022 – Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. April 2025
Beschlossen — mehrheitlich
am 24. April 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog sieht von einer Klage gegen die Feststellung der Einwohnerzahlen beim Zensus ab. RM Redelfs verweist auf die ausführliche Beschlussvorlage nebst Anlagen. Die Gemeinde Spiekeroog widerspricht der im Rahmen des Zensus 2022 festgestellten amtlichen Einwohnerzahl von 632 Personen (Stichtag: 15. Mai 2022). Diese liegt rund 25 % unter den eigenen Meldedaten (ca. 850 Personen) und entspricht nach Ansicht der Gemeinde nicht der Realität vor Ort. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erklärte, dass der Zensus auf einem registergestützten Verfahren mit ergänzender Haushaltsstichprobe basiert. Für Spiekeroog wurde ein hoher Stichprobenanteil von 36,5 % angesetzt. Die Hochrechnung führte zu einer deutlichen Absenkung der Einwohnerzahl durch angenommene „Übererfassungen“. Die Gemeinde kritisiert insbesondere die mangelnde Realitätsnähe der Ergebnisse, die aus Sicht der Verwaltung durch das gepflegte Melderegister und die persönliche Kenntnis der Einwohner nicht erklärbar ist. Zudem gab es Hinweise auf erhebliche Mängel bei der Durchführung der Erhebung vor Ort. Die finanziellen Auswirkungen sind nur teilweise abschätzbar; sicher ist bereits eine Kürzung von 5.149 Euro bei Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis. Das LSN schließt eine Korrektur aus und verweist auf die bundesgesetzliche Grundlage des Verfahrens. Auch eine Einzelklage erscheint nach Einschätzung der Inselgemeinden nicht erfolgversprechend, weshalb davon abgesehen wird. Die Gemeinde hat sich intensiv und sachlich mit dem Verfahren auseinandergesetzt. Trotz berechtigter Einwände bleibt die festgestellte Einwohnerzahl bestehen, was potenziell langfristige Nachteile, etwa bei Förderprogrammen, nach sich ziehen könnte. RM Juliane Bellstedt äußerte Kritik am Verfahren und betonte, dass der Zensus für touristisch geprägte Regionen wie Spiekeroog ungeeignet sei. Viele befragte Haushalte seien Ferienwohnungen gewesen, wodurch keine verlässlichen Daten ermittelt werden konnten. Sie war in Person selbst an der Erhebung beteiligt und verwies auf große Herausforderungen durch die hohe Ferienwohnungsdichte. RV Redelfs unterstrich, dass die Gemeinde aufgrund der persönlichen Kenntnis ihrer Einwohner die festgestellte Zahl als offensichtlich falsch empfinde. Solche fehlerhaften Ergebnisse könnten das Vertrauen in Politik und Verwaltung untergraben. Eine Klage halte sie für nicht zielführend, schlug jedoch vor, ein deutliches Schreiben mit klarer Kritik an das Land zu richten.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Zensus 2022 weist für Spiekeroog nur 632 Einwohner:innen aus — rund 25 % weniger als die gemeindeeigenen Meldedaten mit ca. 850 Personen. Die Gemeinde hält das Ergebnis für falsch, konnte aber keine Korrektur beim Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erwirken. Eine Klage — auch gemeinsam mit anderen Inselgemeinden — gilt als aussichtslos. Der Rat soll nun beschließen, auf eine Klage zu verzichten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Bürgermeister Seifert, zur abschließenden Entscheidung über das weitere Vorgehen nach dem Zensus 2022. Der Verwaltungsausschuss berät am 15. April 2025, der Rat entscheidet am 24. April 2025.
Hintergrund
Der Zensus 2022 ist eine bundesgesetzlich geregelte Volkszählung, die auf Registerdaten plus einer Haushaltsstichprobe basiert. Für Spiekeroog wurden rund 36,5 % aller Anschriften beprobt — ein ungewöhnlich hoher Anteil. Das LSN ermittelte dabei sogenannte „Übererfassungen
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die amtliche Einwohnerzahl fließt ab 2025 in staatliche Finanzzuweisungen und Förderprogramme ein. Konkret erhält die Gemeinde 5.149 Euro weniger bei den Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis. Bei Förderprogrammen, die die Einwohnerzahl als Bemessungsgrundlage nutzen, könnten weitere Nachteile entstehen — das Ausmaß ist derzeit nicht absehbar.
Die wichtigsten Punkte
- Der Zensus 2022 stellt die amtliche Einwohnerzahl Spieroogoos auf 632 Personen fest, die Meldedaten der Gemeinde weisen rund 850 aus
- Die Gemeinde kritisiert Mängel bei der Erhebung vor Ort: eine Erhebungsbeauftragte lieferte gar keine Daten, eine weitere nur eine leere Mappe ab
- Das LSN lehnt jede Korrektur ab, da der Zensus bundesgesetzlich geregelt ist und keine Einzelkorrektur vorsieht
- Die Gemeinde verliert konkret 5.149 Euro weniger Zuweisung für den übertragenen Wirkungskreis; Schlüsselzuweisungen sind für 2025 nicht betroffen
- Der Rat soll beschließen, auf eine Klage zu verzichten — auch eine Sammelklage der Inselgemeinden gilt als chancenlos
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/024/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8109 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Finanzen Vorlagen-Nr. 01/024/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 15.04.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 24.04.2025 Betreff: Zensus 2022 – Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl Sachverhalt: 1. Ausgangslage Im Rahmen des Zensus 2022 wurde für die Gemeinde Spiekeroog eine amtliche Einwohnerzahl von 632 Personen zum Stichtag 15. Mai 2022 festgestellt. Dies entspricht einer Abweichung von rund -25 % gegenüber der auf eigenen Meldedaten basierenden Einwohnerzahl (ca. 850 Personen). Die Gemeinde Spiekeroog widerspricht dieser Feststellung mit Nachdruck, da die ermittelten Zahlen nicht mit den realitätsnah bekannten Strukturen vor Ort übereinstimmen und potenziell erhebliche finanzielle und strukturelle Auswirkungen auf die Inselgemeinde haben. 2. Verfahren und Methodik des Zensus 2022 Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erläuterte mehrfach ausführlich die Vorgehensweise: Der Zensus 2022 basiert auf einer registergestützten Erhebung, ergänzt durch eine Haushaltsstichprobe. Für Spiekeroog wurden ca. 36,5 % der Anschriften in die Haushaltsstichprobe einbezogen – ein sehr hoher Wert, der durch die geringe Einwohnerzahl und gesetzliche Präzisionsziele begründet wurde. Die Hochrechnung aus der Haushaltsstichprobe ergab eine signifikante Reduzierung der Bevölkerungszahl durch angenommene „Übererfassungen“ – also Personen, deren Existenz nicht eindeutig festgestellt werden konnte. Die Existenzfeststellung beruhte auf dem vollständigen Vorliegen von vier Kernmerkmalen: Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht. 3. Kritikpunkte der Gemeinde Spiekeroog Die Gemeinde Spiekeroog hat gegenüber dem LSN mehrfach Stellung genommen und ihre Kritik geäußert: Mangelnde Realitätsnähe der Ergebnisse: Aufgrund der überschaubaren Größe der Gemeinde und der sehr persönlichen Kenntnis der Einwohner sei eine drastische - 2 - Abweichung von 25 % nicht nachvollziehbar. Die Gemeinde führt regelmäßig Registerbereinigungen durch und hat ein modernes, gepflegtes Melderegister. Zweifel an der Qualität der Erhebung vor Ort: Eine der eingesetzten Erhebungsbeauftragten hat laut Aktenlage gar keine Daten geliefert, eine andere eine leere Mappe abgegeben. Die Durchführung der Erhebung erfolgte im Auftrag des Landkreises Wittmund. Genauere Informationen dazu liegen auf kommunaler Ebene nicht vor. Unklarheit über die finanziellen Folgen: Zwar fließt die amtlich festgestellte Einwohnerzahl ab 2025 in den kommunalen Finanzausgleich ein, doch können die genauen Auswirkungen derzeit nicht abgeschätzt werden. Die Gemeinde befürchtet erhebliche finanzielle Nachteile durch die niedrig angesetzte Einwohnerzahl. 4. Antworten und Haltung des LSN Das LSN verweist in seinen Antworten wiederholt auf die wissenschaftlich geprüfte Methodik des Zensusverfahrens und betont: Es bestehen keine Anhaltspunkte für methodische Fehler bei der Anwendung der statistischen Verfahren auf die Gemeinde Spiekeroog. Eine Einzelkorrektur oder Sonderbehandlung ist aus Gründen der Vergleichbarkeit und Gesetzeslage nicht vorgesehen. Die festgestellten Zahlen werden nicht revidiert. Eine Korrektur ist ausgeschlossen, da der Zensus bundesgesetzlich geregelt ist und auf standardisierten Verfahren beruht. Auf Nachfrage wurde nochmals betont, dass Einzelfälle von Erhebungsfehlern (z. B. unvollständige Abgabe durch Erhebungsbeauftragte) das Gesamtbild nicht infrage stellen würden. 5. Aktueller Stand Die Gemeinde Spiekeroog hat sich im Verfahren engagiert eingebracht und mehrfach die Unverhältnismäßigkeit der festgestellten Zahlen thematisiert. Letztlich wurde vom LSN jedoch unmissverständlich mitgeteilt, dass keine Korrektur erfolgen wird. 6. Einordnung und Fazit sowie Einschätzung der Auswirkungen Die Gemeinde hat aus Sicht der Verwaltung mit großer Sachlichkeit und Argumentationskraft auf die eklatante Diskrepanz zwischen Zensusergebnis und realer Einwohnerstruktur hingewiesen. Alle bekannten Daten sprechen gegen die vom Zensus festgestellte Einwohnerzahl von 632 Personen. Trotz intensiven Austauschs zeigt sich das Landesamt für Statistik in keiner Weise kompromissbereit. Die Rechtslage sieht keine Korrekturmöglichkeit im Einzelfall vor. Das Verfahren ist damit aus Sicht des LSN abgeschlossen. Die Verwaltung hat zur Einschätzung der Auswirkungen auch mit dem Landkreis Kontakt aufgenommen. Nach übereinstimmender Auffassung ergeben sich - für den Finanzausgleich direkt keine negativen Folgen, da die Gemeinde Spiekeroog im Jahr 2025 keine Schlüsselzuweisungen erhält. - Allerdings erhält die Gemeinde Spiekeroog 5.149 Euro weniger bei den Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis. - Weitere Auswirkungen, z.B. bei Förderprogrammen bei denen die Einwohnerzahl zu Grunde gelegt wird, sind möglich aber zZt nicht absehbar. - 3 - Die Inselgemeinden haben sich unter Federführung von Norderney ebenfalls mit diesem Thema beschäftigt. Als momentanen Stand kann man dazu festhalten, dass eine Klage, auch als Sammelklage der Inseln, wohl eher chancenlos wäre und davon Abstand genommen wird. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog sieht von einer Klage gegen die Feststellung der Einwohnerzahlen beim Zensus ab. Spiekeroog, den 14.04.2025 (Seifert, Lutz) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: Zensus_LK Zensus_SV_Inseln Zensus_SV_LSN Zensus_z-nomo_27_03_2025
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog beschließt ihren Haushalt für 2026 mit einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt. Einzahlungen von rund 6,4 Millionen Euro stehen Auszahlungen von rund 6,76 Millionen Euro gegenüber; neue Kredite werden nicht aufgenommen. Das größte Einzelprojekt ist der Umbau des Feuerwehrgerätehauses, für den 2026 weitere 150.000 Euro eingeplant sind. Der Rat soll die Haushaltssatzung in der vorgelegten Fassung beschließen.
Die Verwaltung informiert Rat und Ausschuss über die neue Grundsteuerberechnung nach niedersächsischem Recht, die ab 2025 gilt. Basis ist künftig die tatsächliche Grundstücks- und Gebäudefläche, nicht mehr veraltete Einheitswerte. Das Gesamtaufkommen der Gemeinde bleibt gleich — der Hebesatz steigt von 600 auf 825, weil die Summe der Messbeträge sinkt. Einzelne Eigentümer:innen können je nach Alter der letzten Bewertung deutlich mehr oder weniger zahlen als bisher.
Die Gemeinde regelt neu, wer öffentliche Flächen wie Straßen, Gehwege und Seitenstreifen für Container, Anhänger oder Baumaterial nutzen darf. Bis zu 5 Tage ist die Nutzung kostenfrei und anmeldefrei; dauert sie länger, muss sie beim Ordnungsamt angezeigt werden und es fallen Sondernutzungsgebühren an. Wer die Anzeigepflicht missachtet, muss mit Sanktionen rechnen. Der Rat soll der Vorgehensweise zustimmen und das neue Meldeformular sofort in Kraft setzen.
Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Straßenreinigungsgebührensatzung an geltendes Recht an und stellt den Erhebungszeitraum auf das Kalenderjahr um. Der Gemeindeanteil an den Reinigungskosten wird von bisher 5 % auf die gesetzlich vorgeschriebenen 25 % angehoben. Der Gebührensatz bleibt unverändert bei 1,00 Euro je Meter Straßenfrontlänge. Der Rat soll die neue Satzung beschließen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt.