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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Zensus 2022 – Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. April 2025

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 24. April 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog sieht von einer Klage gegen die Feststellung der Einwohnerzahlen beim Zensus ab. RM Redelfs verweist auf die ausführliche Beschlussvorlage nebst Anlagen. Die Gemeinde Spiekeroog widerspricht der im Rahmen des Zensus 2022 festgestellten amtlichen Einwohnerzahl von 632 Personen (Stichtag: 15. Mai 2022). Diese liegt rund 25 % unter den eigenen Meldedaten (ca. 850 Personen) und entspricht nach Ansicht der Gemeinde nicht der Realität vor Ort. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erklärte, dass der Zensus auf einem registergestützten Verfahren mit ergänzender Haushaltsstichprobe basiert. Für Spiekeroog wurde ein hoher Stichprobenanteil von 36,5 % angesetzt. Die Hochrechnung führte zu einer deutlichen Absenkung der Einwohnerzahl durch angenommene „Übererfassungen“. Die Gemeinde kritisiert insbesondere die mangelnde Realitätsnähe der Ergebnisse, die aus Sicht der Verwaltung durch das gepflegte Melderegister und die persönliche Kenntnis der Einwohner nicht erklärbar ist. Zudem gab es Hinweise auf erhebliche Mängel bei der Durchführung der Erhebung vor Ort. Die finanziellen Auswirkungen sind nur teilweise abschätzbar; sicher ist bereits eine Kürzung von 5.149 Euro bei Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis. Das LSN schließt eine Korrektur aus und verweist auf die bundesgesetzliche Grundlage des Verfahrens. Auch eine Einzelklage erscheint nach Einschätzung der Inselgemeinden nicht erfolgversprechend, weshalb davon abgesehen wird. Die Gemeinde hat sich intensiv und sachlich mit dem Verfahren auseinandergesetzt. Trotz berechtigter Einwände bleibt die festgestellte Einwohnerzahl bestehen, was potenziell langfristige Nachteile, etwa bei Förderprogrammen, nach sich ziehen könnte. RM Juliane Bellstedt äußerte Kritik am Verfahren und betonte, dass der Zensus für touristisch geprägte Regionen wie Spiekeroog ungeeignet sei. Viele befragte Haushalte seien Ferienwohnungen gewesen, wodurch keine verlässlichen Daten ermittelt werden konnten. Sie war in Person selbst an der Erhebung beteiligt und verwies auf große Herausforderungen durch die hohe Ferienwohnungsdichte. RV Redelfs unterstrich, dass die Gemeinde aufgrund der persönlichen Kenntnis ihrer Einwohner die festgestellte Zahl als offensichtlich falsch empfinde. Solche fehlerhaften Ergebnisse könnten das Vertrauen in Politik und Verwaltung untergraben. Eine Klage halte sie für nicht zielführend, schlug jedoch vor, ein deutliches Schreiben mit klarer Kritik an das Land zu richten.

7Ja1Nein Sondervotum

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Zensus 2022 weist für Spiekeroog nur 632 Einwohner:innen aus — rund 25 % weniger als die gemeindeeigenen Meldedaten mit ca. 850 Personen. Die Gemeinde hält das Ergebnis für falsch, konnte aber keine Korrektur beim Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erwirken. Eine Klage — auch gemeinsam mit anderen Inselgemeinden — gilt als aussichtslos. Der Rat soll nun beschließen, auf eine Klage zu verzichten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Bürgermeister Seifert, zur abschließenden Entscheidung über das weitere Vorgehen nach dem Zensus 2022. Der Verwaltungsausschuss berät am 15. April 2025, der Rat entscheidet am 24. April 2025.

Hintergrund

Der Zensus 2022 ist eine bundesgesetzlich geregelte Volkszählung, die auf Registerdaten plus einer Haushaltsstichprobe basiert. Für Spiekeroog wurden rund 36,5 % aller Anschriften beprobt — ein ungewöhnlich hoher Anteil. Das LSN ermittelte dabei sogenannte „Übererfassungen

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die amtliche Einwohnerzahl fließt ab 2025 in staatliche Finanzzuweisungen und Förderprogramme ein. Konkret erhält die Gemeinde 5.149 Euro weniger bei den Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis. Bei Förderprogrammen, die die Einwohnerzahl als Bemessungsgrundlage nutzen, könnten weitere Nachteile entstehen — das Ausmaß ist derzeit nicht absehbar.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Zensus 2022 stellt die amtliche Einwohnerzahl Spieroogoos auf 632 Personen fest, die Meldedaten der Gemeinde weisen rund 850 aus
  • Die Gemeinde kritisiert Mängel bei der Erhebung vor Ort: eine Erhebungsbeauftragte lieferte gar keine Daten, eine weitere nur eine leere Mappe ab
  • Das LSN lehnt jede Korrektur ab, da der Zensus bundesgesetzlich geregelt ist und keine Einzelkorrektur vorsieht
  • Die Gemeinde verliert konkret 5.149 Euro weniger Zuweisung für den übertragenen Wirkungskreis; Schlüsselzuweisungen sind für 2025 nicht betroffen
  • Der Rat soll beschließen, auf eine Klage zu verzichten — auch eine Sammelklage der Inselgemeinden gilt als chancenlos

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/024/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8109 kB6 k Zeichen Volltext
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Finanzen
    Vorlagen-Nr.
    01/024/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 15.04.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 24.04.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Zensus 2022 – Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl
    Sachverhalt:
    1. Ausgangslage
    Im Rahmen des Zensus 2022 wurde für die Gemeinde Spiekeroog eine amtliche 
    Einwohnerzahl von 632 Personen zum Stichtag 15. Mai 2022 festgestellt. Dies entspricht 
    einer Abweichung von rund -25 % gegenüber der auf eigenen Meldedaten basierenden 
    Einwohnerzahl (ca. 850 Personen). Die Gemeinde Spiekeroog widerspricht dieser 
    Feststellung mit Nachdruck, da die ermittelten Zahlen nicht mit den realitätsnah bekannten 
    Strukturen vor Ort übereinstimmen und potenziell erhebliche finanzielle und strukturelle 
    Auswirkungen auf die Inselgemeinde haben.
    2. Verfahren und Methodik des Zensus 2022
    Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erläuterte mehrfach ausführlich die 
    Vorgehensweise:
     Der Zensus 2022 basiert auf einer registergestützten Erhebung, ergänzt durch eine 
    Haushaltsstichprobe.
     Für Spiekeroog wurden ca. 36,5 % der Anschriften in die Haushaltsstichprobe 
    einbezogen – ein sehr hoher Wert, der durch die geringe Einwohnerzahl und 
    gesetzliche Präzisionsziele begründet wurde.
     Die Hochrechnung aus der Haushaltsstichprobe ergab eine signifikante Reduzierung 
    der Bevölkerungszahl durch angenommene „Übererfassungen“ – also Personen, 
    deren Existenz nicht eindeutig festgestellt werden konnte.
     Die Existenzfeststellung beruhte auf dem vollständigen Vorliegen von vier 
    Kernmerkmalen: Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht.
    3. Kritikpunkte der Gemeinde Spiekeroog
    Die Gemeinde Spiekeroog hat gegenüber dem LSN mehrfach Stellung genommen und ihre 
    Kritik geäußert:
     Mangelnde Realitätsnähe der Ergebnisse: Aufgrund der überschaubaren Größe 
    der Gemeinde und der sehr persönlichen Kenntnis der Einwohner sei eine drastische 
    - 2 -
    Abweichung von 25 % nicht nachvollziehbar. Die Gemeinde führt regelmäßig 
    Registerbereinigungen durch und hat ein modernes, gepflegtes Melderegister.
     Zweifel an der Qualität der Erhebung vor Ort: Eine der eingesetzten 
    Erhebungsbeauftragten hat laut Aktenlage gar keine Daten geliefert, eine andere eine
    leere Mappe abgegeben. Die Durchführung der Erhebung erfolgte im Auftrag des 
    Landkreises Wittmund. Genauere Informationen dazu liegen auf kommunaler Ebene 
    nicht vor.
     Unklarheit über die finanziellen Folgen: Zwar fließt die amtlich festgestellte 
    Einwohnerzahl ab 2025 in den kommunalen Finanzausgleich ein, doch können die 
    genauen Auswirkungen derzeit nicht abgeschätzt werden. Die Gemeinde befürchtet 
    erhebliche finanzielle Nachteile durch die niedrig angesetzte Einwohnerzahl.
    4. Antworten und Haltung des LSN
    Das LSN verweist in seinen Antworten wiederholt auf die wissenschaftlich geprüfte Methodik 
    des Zensusverfahrens und betont:
     Es bestehen keine Anhaltspunkte für methodische Fehler bei der Anwendung der 
    statistischen Verfahren auf die Gemeinde Spiekeroog.
     Eine Einzelkorrektur oder Sonderbehandlung ist aus Gründen der Vergleichbarkeit
    und Gesetzeslage nicht vorgesehen.
     Die festgestellten Zahlen werden nicht revidiert. Eine Korrektur ist 
    ausgeschlossen, da der Zensus bundesgesetzlich geregelt ist und auf 
    standardisierten Verfahren beruht.
     Auf Nachfrage wurde nochmals betont, dass Einzelfälle von Erhebungsfehlern (z. B. 
    unvollständige Abgabe durch Erhebungsbeauftragte) das Gesamtbild nicht infrage 
    stellen würden.
    5. Aktueller Stand
    Die Gemeinde Spiekeroog hat sich im Verfahren engagiert eingebracht und mehrfach die 
    Unverhältnismäßigkeit der festgestellten Zahlen thematisiert. Letztlich wurde vom LSN 
    jedoch unmissverständlich mitgeteilt, dass keine Korrektur erfolgen wird.
    6. Einordnung und Fazit sowie Einschätzung der Auswirkungen
    Die Gemeinde hat aus Sicht der Verwaltung mit großer Sachlichkeit und Argumentationskraft
    auf die eklatante Diskrepanz zwischen Zensusergebnis und realer Einwohnerstruktur 
    hingewiesen. Alle bekannten Daten sprechen gegen die vom Zensus festgestellte 
    Einwohnerzahl von 632 Personen.
    Trotz intensiven Austauschs zeigt sich das Landesamt für Statistik in keiner Weise 
    kompromissbereit. Die Rechtslage sieht keine Korrekturmöglichkeit im Einzelfall vor. Das 
    Verfahren ist damit aus Sicht des LSN abgeschlossen.
    Die Verwaltung hat zur Einschätzung der Auswirkungen auch mit dem Landkreis Kontakt 
    aufgenommen. Nach übereinstimmender Auffassung ergeben sich 
    - für den Finanzausgleich direkt keine negativen Folgen, da die Gemeinde Spiekeroog 
    im Jahr 2025 keine Schlüsselzuweisungen erhält.
    - Allerdings erhält die Gemeinde Spiekeroog 5.149 Euro weniger bei den Zuweisungen
    für den übertragenen Wirkungskreis.
     
    - Weitere Auswirkungen, z.B. bei Förderprogrammen bei denen die Einwohnerzahl zu 
    Grunde gelegt wird, sind möglich aber zZt nicht absehbar.
    - 3 -
     
    Die Inselgemeinden haben sich unter Federführung von Norderney ebenfalls mit diesem 
    Thema beschäftigt. Als momentanen Stand kann man dazu festhalten, dass eine Klage, 
    auch als Sammelklage der Inseln, wohl eher chancenlos wäre und davon Abstand 
    genommen wird. 
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog sieht von einer Klage gegen die Feststellung der 
    Einwohnerzahlen beim Zensus ab.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 14.04.2025
     
     
     
    (Seifert, Lutz)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    Zensus_LK
    Zensus_SV_Inseln
    Zensus_SV_LSN
    Zensus_z-nomo_27_03_2025

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog24. April 2025, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich7:1:0

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Zensus 2022 – Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl — Spiekeroog-Radar