1. Nachtrag Baugenehmigung Stranddistel | 60.1-00820-23-01
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 31. August 2023
Beschlossen — einstimmig
am 31. August 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erteilt sein Einvernehmen zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung und gibt eine dem ursprünglichen Bauantrag gleichlautende Stellungnahme gegenüber dem Landkreis Wittmund ab. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Der Bauausschuss hat das Thema bereits intensiv besprochen und es gibt keine Ergänzungen aus dem Plenum.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll sein Einvernehmen zu einer geänderten Baugenehmigung für das Gebäude Stranddistel erteilen. Der Bauherr hat die Pläne gegenüber dem ursprünglichen Antrag von 2022 geändert: Die unterste Geschossebene wird nun als Kellerraum statt als Wohnraum ausgeführt. Der Rat soll gegenüber dem Landkreis Wittmund eine dem ursprünglichen Bauantrag gleichlautende Stellungnahme abgeben.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum 1. Nachtrag einer bereits erteilten Baugenehmigung für das Gebäude Stranddistel auf Spiekeroog. Es handelt sich um eine Folgeberatung nach dem Einvernehmensbeschluss des Rats vom Oktober 2022.
Hintergrund
Im Oktober 2022 erteilte der Rat der Gemeinde Spiekeroog sein Einvernehmen zum Teilabriss und Wiederaufbau der Stranddistel. Der Bauherr hat die Planung seitdem geändert: Die unterste Geschossebene soll nun als Keller statt als Wohnraum genutzt werden. Der Landkreis Wittmund ist die zuständige Genehmigungsbehörde; das gemeindliche Einvernehmen ist nach Bauordnungsrecht erforderlich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes privates Gebäude auf Spiekeroog. Die Änderung ist planerisch geringfügig und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Bewohner:innen. Relevant ist allenfalls, dass durch den Wegfall von Wohnraum im Untergeschoss ein möglicher Wohnanteil entfällt.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat hatte im Oktober 2022 bereits dem Teilabriss und Wiederaufbau der Stranddistel zugestimmt
- Die geänderte Planung sieht im Untergeschoss Kellerraum statt Wohnraum vor
- Der Rat soll sein Einvernehmen zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung erteilen
- Die Stellungnahme an den Landkreis Wittmund soll inhaltlich dem ursprünglichen Bauantrag entsprechen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/073/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-882 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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