1. Nachtrag Baugenehmigung Stranddistel | 60.1-00820-23-01
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 31. August 2023
Beschlossen — einstimmig
am 31. August 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erteilt sein Einvernehmen zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung und gibt eine dem ursprünglichen Bauantrag gleichlautende Stellungnahme gegenüber dem Landkreis Wittmund ab. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Der Bauausschuss hat das Thema bereits intensiv besprochen und es gibt keine Ergänzungen aus dem Plenum.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertFür das Vorhaben Stranddistel soll eine erste Nachtragsbaugenehmigung erteilt werden. Nachtragsgenehmigungen werden nötig, wenn ein bereits genehmigtes Bauvorhaben geändert werden soll. Der Rat oder der zuständige Ausschuss soll darüber befinden.
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage zur Genehmigung eines 1. Nachtrags zur bestehenden Baugenehmigung für das Objekt Stranddistel (Aktenzeichen 60.1-00820-23-01). Einbringer ist vermutlich die Verwaltung.
Hintergrund
Einer Nachtragsbaugenehmigung geht eine ursprüngliche Baugenehmigung voraus, die offenbar bereits erteilt wurde. Da kein PDF vorliegt, sind weder die genaue Lage noch Art und Umfang der beantragten Änderung aus den Unterlagen ersichtlich. Der Titel allein lässt keine Rückschlüsse auf den konkreten Änderungsgegenstand zu.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ohne vorliegendes PDF lässt sich nicht beurteilen, welche baulichen Änderungen am Objekt Stranddistel geplant sind und ob Nachbar:innen oder die Allgemeinheit davon betroffen sind. Es lagen nur Titel und Aktenzeichen vor.
Die wichtigsten Punkte
- Das Bauvorhaben Stranddistel erhält einen ersten Nachtrag zur bestehenden Baugenehmigung
- Art und Umfang der beantragten Änderung sind aus dem Titel allein nicht erkennbar
- Die Vorlage trägt das Aktenzeichen 60.1-00820-23-01 und die Bezeichnung 01/073/2023
- Näheres ergibt sich nur aus der nicht vorliegenden Sitzungsvorlage selbst
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/073/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Bürgermeister soll die Zustimmung zum Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für einen Frischemarkt förmlich ausfertigen. Grundlage ist § 12 Abs. 2 BauGB, der dem Vorhabenträger erlaubt, die Aufstellung eines solchen Plans zu beantragen. Zum Verfahren gehört auch die Ausfertigung des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans.
Das Hotel Inselfriede (Südermenss 1) will umgebaut und erweitert werden. Die Gemeinde soll gegenüber dem Landkreis Wittmund Stellung nehmen. Die Verwaltung empfiehlt, das planungsrechtliche Einvernehmen zu erteilen — lehnt aber die beantragte Abweichung von der Gestaltungssatzung II (Holzfassade) ab. Der Bauausschuss soll diesen Beschlussvorschlag vorab billigend zur Kenntnis nehmen.
Ein Bauantrag zur Nutzungsänderung für das Objekt Noorderloog 11 liegt dem Gemeinderat vor. Der Rat soll über die Genehmigung entscheiden.
Ein Bauherr fragt vorab an, ob er an einem bestehenden Gebäude auf Spiekeroog sechs Loggien (überdachte Balkone) anbauen darf. Die Gemeindeverwaltung sieht keinen Widerspruch zum geltenden Planungsrecht oder zu örtlichen Satzungen. Der Bauausschuss soll das Vorhaben billigend zur Kenntnis nehmen; eine formelle Stellungnahme an den Landkreis Wittmund ist damit nicht vorgesehen.