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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

1. Nachtrag Baugenehmigung Stranddistel | 60.1-00820-23-01

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 31. August 2023

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 31. August 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erteilt sein Einvernehmen zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung und gibt eine dem ursprünglichen Bauantrag gleichlautende Stellungnahme gegenüber dem Landkreis Wittmund ab. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Der Bauausschuss hat das Thema bereits intensiv besprochen und es gibt keine Ergänzungen aus dem Plenum.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Der Rat soll sein Einvernehmen zu einer geänderten Baugenehmigung für das Gebäude Stranddistel erteilen. Der Bauherr hat die Pläne gegenüber dem ursprünglichen Antrag von 2022 geändert: Die unterste Geschossebene wird nun als Kellerraum statt als Wohnraum ausgeführt. Der Rat soll gegenüber dem Landkreis Wittmund eine dem ursprünglichen Bauantrag gleichlautende Stellungnahme abgeben.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zum 1. Nachtrag einer bereits erteilten Baugenehmigung für das Gebäude Stranddistel auf Spiekeroog. Es handelt sich um eine Folgeberatung nach dem Einvernehmensbeschluss des Rats vom Oktober 2022.

Hintergrund

Im Oktober 2022 erteilte der Rat der Gemeinde Spiekeroog sein Einvernehmen zum Teilabriss und Wiederaufbau der Stranddistel. Der Bauherr hat die Planung seitdem geändert: Die unterste Geschossebene soll nun als Keller statt als Wohnraum genutzt werden. Der Landkreis Wittmund ist die zuständige Genehmigungsbehörde; das gemeindliche Einvernehmen ist nach Bauordnungsrecht erforderlich.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes privates Gebäude auf Spiekeroog. Die Änderung ist planerisch geringfügig und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Bewohner:innen. Relevant ist allenfalls, dass durch den Wegfall von Wohnraum im Untergeschoss ein möglicher Wohnanteil entfällt.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat hatte im Oktober 2022 bereits dem Teilabriss und Wiederaufbau der Stranddistel zugestimmt
  • Die geänderte Planung sieht im Untergeschoss Kellerraum statt Wohnraum vor
  • Der Rat soll sein Einvernehmen zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung erteilen
  • Die Stellungnahme an den Landkreis Wittmund soll inhaltlich dem ursprünglichen Bauantrag entsprechen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/073/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-882 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog10. August 2023, 22:01 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog31. August 2023, 22:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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