1. Nachtragshaushalt 2014
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Februar 2014
Beschlossen — mehrheitlich
am 27. Februar 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich den 1. Nachtragshaushalt 2014. VA Seifert erläutert den TOP und bezieht sich auf die größten Änderungen im Haushalt. RM Heusipp ergänzt noch, dass es zunehmend schwieriger wird mit den geringen Stunden, geeignetes Personal für den Kindergarten zu finden. Mit der Änderung des Stellenplans sollen verschiedene Möglichkeiten abgedeckt werden. Die zusätzlichen Stunden werden gegenfinanziert und es entstehen der Gemeinde keine höheren Kosten. RM Redelfs bemängelt die fehlende Gegenfinanzierung im Haushalt. Auch liegen keine längeren Entwicklungszahlen des Kindergarten vor, z.B. könnte man die kleine Gruppe über eine Tagesmutter abwickeln und so Personal einsparen. Sie weiß, dass das Gehalt für die aktuell angebotenen Stundenkontingente zum Leben auf der Insel nicht ausreicht. Die Erhöhung der Stunden sei der einfachste Weg und dem würde einfach gefolgt. BM Fiegenheim verweist auf die gesetzlichen Vorgaben. Wenn die Verwaltung die Krippengruppe schließt, müssten die Fördermitteln zurückgezahlt werden. Auch ist eine Planung der Kinderzahlen für einen längeren Zeitraum nicht möglich, da der gesetzliche Anspruch bereits ab 1 Jahr besteht und eine Zusammenlegung der jetzigen Gruppen ist wegen der Kinderzahl auch nicht möglich. Bei der Änderung des Stellenplans geht es auch nicht um eine Erhöhung der tatsächlich im Kindergarten zu leistenden Stunden sondern um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben weitere gegenfinanzierte Einsatzmöglichkeiten zu finden. Aus der Sicht von RM Redelfs ist das Konzept des Kindergartens unbefriedigend bzw. gar nicht vorhanden. BM Fiegenheim möchte einen Vorschlag über ein mögliches Personalkonzept wissen. RM Redelfs betont, sie nicht dafür da sei, ein Konzept für den Kindergarten zu erarbeiten. RV Bücking beendet die Diskussion und verliest den 1. Nachtragshaushalt: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 27.Februar 2014 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 werden 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag erhöht um vermindert um die Erträge 7.900 Euro 0 Euro die Aufwendungen 8.600 Euro 700 Euro die ausserordentlichen Erträge 0 Euro 0 Euro die ausserordentlichen Aufwendungen 0 Euro 0 Euro Damit wird der Gesamtbetrag des Ergebnishaushaltsplanes einschliesslich der Nachträge wie folgt neu festgesetzt: 1.1 ordentliche Erträge von bisher 3.867.900 Euro auf 3.875.000 Euro 1.2 ordentliche Aufwendungen von bisher 3.867.600 Euro auf 3.875.500 Euro 1.3 ausserordentlichen Erträge von bisher 0 Euro auf 800 Euro 1.4 ausserordentliche Aufwendungen von bisher 300 Euro auf 0 Euro im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag erhöht um vermindert um die Einzahlungen 27.9 00 Euro 0 Euro die Auszahlungen 18.600 Euro 700 Euro Damit wird der Gesamtbetrag des Finanzhaushaltsplanes einschliesslich der Nachträge wie folgt neu festgesetzt: 2.1 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von bisher 3.735.700 Euro auf 3.743.600 Euro 2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von bisher 3.658.700 Euro auf 3.666.600 Euro 2.1.2 der Einzahlungen für Investitionen von bisher 285.000 Euro auf 295.000 Euro 2.2.2 der Auszahlungen für Investitionen von bisher 73.200 Euro auf 83.200 Euro 2.1.3 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro 2.2.3 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 72.300 Euro nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen: 4.038.600 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen: 3.822.100 Euro § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden nicht festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. § 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden nicht verändert. Spiekeroog, 27.02.2014 ______________ Fiegenheim (Bürgermeister)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog beschließt einen ersten Nachtrag zum Haushalt 2014. Nachtragshaushalte passen den laufenden Etat an, wenn sich Einnahmen oder Ausgaben gegenüber dem ursprünglichen Plan wesentlich verändern. Details zu Summen und Posten liegen ohne das zugehörige PDF nicht vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 der Gemeinde Spiekeroog. Sie ergänzt und ändert den zuvor beschlossenen Jahresetat.
Hintergrund
Nachtragshaushalte sind nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung erforderlich, wenn ein Haushalt im laufenden Jahr erheblich angepasst werden muss. Ursachen können unvorhergesehene Mehrausgaben, geänderte Zuweisungen oder Einnahmeausfälle sein. Da kein PDF vorliegt, sind die konkreten Anpassungen nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Nachtragshaushalte betreffen grundsätzlich alle Insulaner:innen, weil sie festlegen, wofür die Gemeinde Geld ausgeben darf. Ohne das Dokument lässt sich nicht sagen, ob Gebühren, Investitionen oder Leistungen betroffen sind.
Die wichtigsten Punkte
- Es handelt sich um den ersten Nachtrag zum Haushalt der Gemeinde Spiekeroog für das Jahr 2014
- Nachtragshaushalte sind rechtlich notwendig, wenn der ursprüngliche Etat nicht mehr der Realität entspricht
- Die inhaltlichen Details sind mangels PDF nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/013/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog kann ihren Haushalt 2025 nicht ausgleichen und schlägt deshalb höhere Steuersätze vor. Die Gewerbesteuer soll von 380 auf 400 Prozent steigen. Die Grundsteuer B und A sollen jeweils auf 550 Prozent angehoben werden. Der Rat soll die Haushaltssatzung 2025 in dieser Fassung beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über ihren Haushalt für das Jahr 2023. Der Haushaltsplan legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben die Gemeinde plant und welche Vorhaben finanziert werden sollen. Ein Beschlussvorschlag liegt vor, liegt jedoch nicht im Volltext vor.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berät und beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2016. Mit der Haushaltssatzung legt die Gemeinde fest, welche Einnahmen und Ausgaben im laufenden Jahr geplant sind. Der Beschluss ist Voraussetzung dafür, dass die Gemeinde finanziell handlungsfähig bleibt.
Der Gemeinderat berät den Haushalt 2023 in einer Vorberatung vor. Dabei wird der Entwurf des Haushaltsplans besprochen, bevor er formell beschlossen wird.