1. Nachtragshaushalt 2014
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Februar 2014
Beschlossen — mehrheitlich
am 27. Februar 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich den 1. Nachtragshaushalt 2014. VA Seifert erläutert den TOP und bezieht sich auf die größten Änderungen im Haushalt. RM Heusipp ergänzt noch, dass es zunehmend schwieriger wird mit den geringen Stunden, geeignetes Personal für den Kindergarten zu finden. Mit der Änderung des Stellenplans sollen verschiedene Möglichkeiten abgedeckt werden. Die zusätzlichen Stunden werden gegenfinanziert und es entstehen der Gemeinde keine höheren Kosten. RM Redelfs bemängelt die fehlende Gegenfinanzierung im Haushalt. Auch liegen keine längeren Entwicklungszahlen des Kindergarten vor, z.B. könnte man die kleine Gruppe über eine Tagesmutter abwickeln und so Personal einsparen. Sie weiß, dass das Gehalt für die aktuell angebotenen Stundenkontingente zum Leben auf der Insel nicht ausreicht. Die Erhöhung der Stunden sei der einfachste Weg und dem würde einfach gefolgt. BM Fiegenheim verweist auf die gesetzlichen Vorgaben. Wenn die Verwaltung die Krippengruppe schließt, müssten die Fördermitteln zurückgezahlt werden. Auch ist eine Planung der Kinderzahlen für einen längeren Zeitraum nicht möglich, da der gesetzliche Anspruch bereits ab 1 Jahr besteht und eine Zusammenlegung der jetzigen Gruppen ist wegen der Kinderzahl auch nicht möglich. Bei der Änderung des Stellenplans geht es auch nicht um eine Erhöhung der tatsächlich im Kindergarten zu leistenden Stunden sondern um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben weitere gegenfinanzierte Einsatzmöglichkeiten zu finden. Aus der Sicht von RM Redelfs ist das Konzept des Kindergartens unbefriedigend bzw. gar nicht vorhanden. BM Fiegenheim möchte einen Vorschlag über ein mögliches Personalkonzept wissen. RM Redelfs betont, sie nicht dafür da sei, ein Konzept für den Kindergarten zu erarbeiten. RV Bücking beendet die Diskussion und verliest den 1. Nachtragshaushalt: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 27.Februar 2014 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 werden 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag erhöht um vermindert um die Erträge 7.900 Euro 0 Euro die Aufwendungen 8.600 Euro 700 Euro die ausserordentlichen Erträge 0 Euro 0 Euro die ausserordentlichen Aufwendungen 0 Euro 0 Euro Damit wird der Gesamtbetrag des Ergebnishaushaltsplanes einschliesslich der Nachträge wie folgt neu festgesetzt: 1.1 ordentliche Erträge von bisher 3.867.900 Euro auf 3.875.000 Euro 1.2 ordentliche Aufwendungen von bisher 3.867.600 Euro auf 3.875.500 Euro 1.3 ausserordentlichen Erträge von bisher 0 Euro auf 800 Euro 1.4 ausserordentliche Aufwendungen von bisher 300 Euro auf 0 Euro im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag erhöht um vermindert um die Einzahlungen 27.9 00 Euro 0 Euro die Auszahlungen 18.600 Euro 700 Euro Damit wird der Gesamtbetrag des Finanzhaushaltsplanes einschliesslich der Nachträge wie folgt neu festgesetzt: 2.1 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von bisher 3.735.700 Euro auf 3.743.600 Euro 2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von bisher 3.658.700 Euro auf 3.666.600 Euro 2.1.2 der Einzahlungen für Investitionen von bisher 285.000 Euro auf 295.000 Euro 2.2.2 der Auszahlungen für Investitionen von bisher 73.200 Euro auf 83.200 Euro 2.1.3 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro 2.2.3 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 72.300 Euro nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen: 4.038.600 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen: 3.822.100 Euro § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden nicht festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. § 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden nicht verändert. Spiekeroog, 27.02.2014 ______________ Fiegenheim (Bürgermeister)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde ändert den Haushalt 2014, um eine neue Stelle im Kindergarten zu finanzieren. Der Nachtrag erhöht Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt um je 7.900 Euro. Im Finanzhaushalt steigen die Einzahlungen um 27.900 Euro und die Auszahlungen um 17.900 Euro. Der Gemeinderat soll den 1. Nachtragshaushalt 2014 beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister. Der Gemeinderat berät und beschließt den 1. Nachtrag zum Budgethaushalt 2014 in einer Sitzung am 27. Februar 2014.
Hintergrund
Grundlage des Gemeindehaushalts ist der bereits beschlossene Budgethaushalt 2014. Ein Nachtraghaushalt wird nötig, wenn sich nach der Verabschiedung des Haushalts wesentliche Änderungen ergeben. Hier erfordert eine Stellenplanänderung im Kindergarten die förmliche Anpassung einzelner Haushaltspositionen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Änderung betrifft vor allem Familien mit Kindern im Kindergarten, da dort eine neue Stelle geschaffen wird. Für den allgemeinen Gemeindehaushalt sind die Auswirkungen mit rund 7.900 Euro im Ergebnishaushalt vergleichsweise gering. Direkte Gebührenerhöhungen für Eltern sind der Vorlage nicht zu entnehmen.
Die wichtigsten Punkte
- Auslöser ist eine Stellenplanänderung im Kindergarten der Gemeinde
- Der Ergebnishaushalt steigt auf der Ertrags- wie auf der Aufwandsseite um je 7.900 Euro
- Im Finanzhaushalt erhöhen sich die Einzahlungen um 27.900 Euro und die Auszahlungen um 17.900 Euro
- Der Gemeinderat soll den Nachtraghaushalt am 27. Februar 2014 beschließen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/013/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 beschließen. Der Ergebnishaushalt ist mit jeweils rund 3,87 Millionen Euro ausgeglichen. Im Finanzhaushalt ergibt sich ein Überschuss von 216.500 Euro, mit dem der noch offene Kassenkredit vollständig getilgt werden soll. Größte Einzelposten sind ein geplanter Grundstücksverkauf für mindestens 285.000 Euro und die Anschaffung eines Golfcaddys für die Seniorenbeförderung für 20.000 Euro.
Die Gemeinde überträgt Haushaltsmittel aus 2016 und 2017 ins Haushaltsjahr 2018, damit sechs geplante Projekte umgesetzt werden können. Betroffen sind: Glasfaserleitung Rathaus–Poststelle (60.000 Euro), Erneuerung der Straßenlaternen (90.000 Euro), zweiter Ausrückweg und Straßenreparaturen (rund 106.500 Euro), das Wohnbauprojekt Achter d'Diek (2.965.000 Euro), ein Zaun für den Kindergarten (8.100 Euro) sowie neue Kleidung für die Freiwillige Feuerwehr (1.450 Euro). Der Rat soll die Mittelübertragung formell beschließen.
Der Landkreis Wittmund erhöht ab Januar 2017 die Betriebskostenzuschüsse für den Spiekerooger Kindergarten deutlich. Statt bisher insgesamt 39.600 Euro jährlich erhält die Gemeinde künftig 65.850 Euro. Die neue Vereinbarung löst die bisherige ab, die Ende 2016 ausläuft. Der Rat soll der neuen Vereinbarung zustimmen und den Bürgermeister mit der Unterzeichnung beauftragen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll eine neue Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' beschließen, die ab dem 1. März 2017 gilt. Anlass ist die Einführung der Ganztagsbetreuung: Statt einem einheitlichen Betreuungsangebot gibt es künftig eine Grundgebühr für die Kernzeit plus Aufschläge für Ganztag und Frühdienst. Dem Rat lagen zwei Varianten vor — der Beschlussvorschlag empfiehlt die sogenannte 'wirtschaftliche Variante', bei der die bisherige Grundgebühr erhalten bleibt.