1. Nachtragshaushalt 2014
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Vorlage betrifft einen Nachtrag zum Haushaltsplan der Gemeinde Spiekeroog für das Jahr 2014. Mit einem Nachtragshaushalt werden unvorhergesehene Ausgaben oder geänderte Einnahmen in den bestehenden Haushalt eingearbeitet. Ein Beschlussvorschlag ist aus dem Titel nicht ersichtlich, da kein PDF vorliegt.
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung über den ersten Nachtragshaushalt der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2014.
Hintergrund
Ein Nachtragshaushalt wird erforderlich, wenn sich nach Verabschiedung des regulären Haushaltsplans wesentliche Änderungen bei Einnahmen oder Ausgaben ergeben. Er muss wie der Haupthaushalt vom Rat beschlossen werden. Da kein PDF vorliegt, sind die konkreten Änderungen und Beträge nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Nachtragshaushalte können Auswirkungen auf Gebühren, Investitionen oder Leistungen der Gemeinde haben. Da kein PDF vorliegt, lässt sich nicht beurteilen, welche Positionen konkret betroffen sind und ob Insulaner:innen unmittelbar betroffen wären.
Die wichtigsten Punkte
- Es handelt sich um den ersten Nachtrag zum Gemeindehaushalt 2014
- Nachtragseinzelheiten wie betroffene Haushaltspositionen oder Beträge sind mangels PDF nicht bekannt
- Der Rat muss den Nachtrag förmlich beschließen
- Ob Gebühren oder Leistungen für Insulaner:innen betroffen sind, lässt sich nicht beurteilen
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/013/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 förmlich beschließen und dem Bürgermeister Entlastung erteilen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss geprüft und bestätigt, dass Haushaltsplan und Buchführungsgrundsätze grundsätzlich eingehalten wurden. Gleichzeitig werden nachträglich die Mittelverwendungsbeschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 gefasst, die bisher noch ausstanden. Der Prüfbericht mahnt, die Aufholung weiterer ausstehender Jahresabschlüsse voranzutreiben.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die Haushaltssatzung 2025 beschließen. Weder Ergebnishaushalt noch Finanzhaushalt können 2025 ausgeglichen werden. Zur Gegensteuerung schlägt die Verwaltung vor, den Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 auf 400 Prozent anzuheben sowie die Hebesätze für Grundsteuer A und B jeweils auf 550 Prozent festzusetzen.
Die Gemeinde Spiekeroog legt die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 fest. Grundsteuer A und B werden jeweils auf 550 v.H., die Gewerbesteuer auf 400 v.H. festgesetzt. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Der Rat soll die Hebesatzsatzung in der vorgelegten Form beschließen.
Der Rat soll beraten und beschließen, ob die Gemeinde Spiekeroog ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet. Ein solches Konzept wird in der Regel dann aufgestellt, wenn ein Haushalt nicht mehr ausgeglichen werden kann und strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung der Gemeindefinanzen erforderlich sind. Der genaue Anlass und die konkreten Inhalte sind dem Titel nicht zu entnehmen.