Beratung und Beschluss über die neue Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und den Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentl. Jugendhilfe
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. März 2016
Beschlossen — einstimmig
am 10. März 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt der neuen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und den Gemeinde des Landkreises Wittmund über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe ab 01.01.2017 zu und beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung. RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage. RM Bauer weist auf die dann nicht mehr erfolgenden Zuschüsse für Investitionen hin und möchte wissen, warum sich die Stadt Wittmund weigert die neue Vereinbarung zu unterschreiben. Laut BM Piszczan empfindet die Stadt die Zuschüsse als zu gering und möchte ein Ist-Kosten-Zuschuss. Grundlage für die Zuschüsse wären dann aber auch die Ist-Platz-Belegung der Kindergärten und nicht aufgrund der genehmigen Plätze. Die anderen Gemeinden des Landkreises sehen die vorgelegte Vereinbarung als die beste an. Die geplanten Investitionen für den Ganztagskindergarten sollten aus Sicht von RM Heusipp dann noch in diesem Jahr erfolgen um Zuschüsse zu erhalten.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertGemeinde und Landkreis Wittmund wollen eine neue Vereinbarung über die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe abschließen. Der Rat soll darüber beraten und beschließen, ob die Gemeinde Spiekeroog diese Vereinbarung mitträgt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung über eine interkommunale Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und den zugehörigen Gemeinden, eingebracht von der Gemeindeverwaltung.
Hintergrund
Nur der Titel lag vor, kein PDF. Öffentliche Jugendhilfe — etwa Beratungsangebote, Hilfen zur Erziehung oder Kindertagesbetreuung — ist in Niedersachsen grundsätzlich Aufgabe des Landkreises als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gemeinden können durch Vereinbarungen bestimmte Teilaufgaben übernehmen oder abgeben. Die vorliegende Vorlage deutet auf eine Neuordnung dieser Aufgabenteilung hin, Einzelheiten sind ohne das Dokument nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Nur der Titel lag vor, nähere Inhalte der Vereinbarung sind nicht bekannt. Grundsätzlich regelt eine solche Vereinbarung, wer für Familien und Kinder auf der Insel bei Beratungs- oder Hilfebedarf zuständig ist und wie Leistungen der Jugendhilfe organisiert werden. Für Familien mit Kindern kann das bedeuten, an welche Stelle sie sich künftig wenden müssen.
Die wichtigsten Punkte
- Gemeinderat soll über eine neue Vereinbarung zur öffentlichen Jugendhilfe mit dem Landkreis Wittmund beraten und beschließen
- Die Vereinbarung betrifft die Aufgabenverteilung zwischen Landkreis und Gemeinden bei Leistungen der Jugendhilfe
- Inhalte und Konditionen der Vereinbarung sind ohne das zugehörige Dokument nicht bekannt
- Es handelt sich um einen Beschlussvorgang — der Rat muss aktiv zustimmen oder ablehnen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/015/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Gemeinderat soll den Bürgermeister beauftragen, eine neue Vereinbarung mit dem Landkreis Wittmund über die Kita-Finanzierung zu unterzeichnen. Das neue Modell ersetzt ab 2023 die bisherige Ist-Kostenabrechnung: Der Landkreis übernimmt künftig das vollständige Defizit der Personalkosten für das pädagogische Kita-Personal zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags von 5 Prozent. Die Beteiligung des Landkreises an Investitionskosten bleibt wie bisher bestehen.
Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und der Gemeinde Spiekeroog über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zu unterzeichnen. Die Vereinbarung regelt, wie Betriebskosten des Kindergartens künftig zwischen Landkreis und Gemeinde aufgeteilt werden: zwei Drittel trägt der Landkreis, ein Drittel die Gemeinde. Außerdem legt sie fest, dass der Landkreis Investitionen in Kindertagesstätten im Zeitraum 2019–2022 mit Zuschüssen fördert. Der Beschlussvorschlag lautet, den Bürgermeister zur Unterzeichnung zu beauftragen.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über eine Neuregelung der Wegeverträge und soll darüber einen Beschluss fassen. Wegeverträge regeln typischerweise Nutzung, Unterhalt und Zuständigkeiten für private oder öffentliche Wege auf der Insel. Nähere Details zur geplanten Änderung liegen ohne PDF nicht vor.
Der Rat soll eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Spiekeroog und dem Spiekerooger Segelclub (SSC) nachträglich bestätigen. Im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens hatte der SSC einen Nachbarwiderspruch eingelegt; auf Basis eines Ratsbeschlusses von 2016 wurden Regelungen getroffen, denen der SSC zugestimmt und seinen Widerspruch zurückgezogen hat. Der Rat soll diese Regelungen nun formal bestätigen.