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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die neue Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und den Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentl. Jugendhilfe

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Der Rat berät und beschließt über eine neue Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und den Gemeinden zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe. Die bisherige Vereinbarungsgrundlage soll offenbar aktualisiert oder neu geregelt werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt im Titel nicht vor; Details sind mangels PDF nicht bekannt.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat über eine interkommunale Vereinbarung mit dem Landkreis Wittmund. Es handelt sich um eine Folge-Regelung zur Aufgabenverteilung im Bereich Jugendhilfe.

Hintergrund

Die öffentliche Jugendhilfe ist nach dem SGB VIII grundsätzlich Aufgabe des Landkreises als Träger des Jugendamtes. Gemeinden können durch Vereinbarungen bestimmte Aufgaben übernehmen oder sich an der Wahrnehmung beteiligen. Die vorliegende Vorlage deutet darauf hin, dass eine bestehende Vereinbarung erneuert oder angepasst werden soll. Da kein PDF vorliegt, sind Einzelheiten zu Inhalt und Umfang der Änderungen nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vereinbarung regelt, welche Stelle konkret für Leistungen der Jugendhilfe zuständig ist — das kann etwa Beratungsangebote, Kindertagesbetreuung oder Hilfen zur Erziehung betreffen. Für Familien und junge Menschen auf Spiekeroog kann dies Auswirkungen darauf haben, an wen sie sich bei Bedarf wenden müssen. Genauere Auswirkungen lassen sich mangels PDF nicht benennen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll eine neue Vereinbarung mit dem Landkreis Wittmund zur Jugendhilfe beschließen
  • Die Vereinbarung regelt die Aufgabenwahrnehmung im Bereich öffentliche Jugendhilfe zwischen Landkreis und Gemeinden
  • Inhalt und konkrete Änderungen gegenüber einer etwaigen Vorgängervereinbarung sind mangels PDF nicht bekannt
  • Rechtsgrundlage ist das SGB VIII, das den Landkreis als Träger des Jugendamtes verpflichtet

Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/015/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
30. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog10. März 2016, 20:07 UhrEntscheidung

Verwandte Vorlagen

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Beratung und Beschluss über die neue Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und den Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentl. Jugendhilfe — Spiekeroog-Radar