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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die neue Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und den Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentl. Jugendhilfe

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. März 2016

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 10. März 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt der neuen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und den Gemeinde des Landkreises Wittmund über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe ab 01.01.2017 zu und beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung. RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage. RM Bauer weist auf die dann nicht mehr erfolgenden Zuschüsse für Investitionen hin und möchte wissen, warum sich die Stadt Wittmund weigert die neue Vereinbarung zu unterschreiben. Laut BM Piszczan empfindet die Stadt die Zuschüsse als zu gering und möchte ein Ist-Kosten-Zuschuss. Grundlage für die Zuschüsse wären dann aber auch die Ist-Platz-Belegung der Kindergärten und nicht aufgrund der genehmigen Plätze. Die anderen Gemeinden des Landkreises sehen die vorgelegte Vereinbarung als die beste an. Die geplanten Investitionen für den Ganztagskindergarten sollten aus Sicht von RM Heusipp dann noch in diesem Jahr erfolgen um Zuschüsse zu erhalten.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Gemeinde und Landkreis Wittmund wollen eine neue Vereinbarung über die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe abschließen. Der Rat soll darüber beraten und beschließen, ob die Gemeinde Spiekeroog diese Vereinbarung mitträgt.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung über eine interkommunale Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und den zugehörigen Gemeinden, eingebracht von der Gemeindeverwaltung.

Hintergrund

Nur der Titel lag vor, kein PDF. Öffentliche Jugendhilfe — etwa Beratungsangebote, Hilfen zur Erziehung oder Kindertagesbetreuung — ist in Niedersachsen grundsätzlich Aufgabe des Landkreises als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gemeinden können durch Vereinbarungen bestimmte Teilaufgaben übernehmen oder abgeben. Die vorliegende Vorlage deutet auf eine Neuordnung dieser Aufgabenteilung hin, Einzelheiten sind ohne das Dokument nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Nur der Titel lag vor, nähere Inhalte der Vereinbarung sind nicht bekannt. Grundsätzlich regelt eine solche Vereinbarung, wer für Familien und Kinder auf der Insel bei Beratungs- oder Hilfebedarf zuständig ist und wie Leistungen der Jugendhilfe organisiert werden. Für Familien mit Kindern kann das bedeuten, an welche Stelle sie sich künftig wenden müssen.

Die wichtigsten Punkte

  • Gemeinderat soll über eine neue Vereinbarung zur öffentlichen Jugendhilfe mit dem Landkreis Wittmund beraten und beschließen
  • Die Vereinbarung betrifft die Aufgabenverteilung zwischen Landkreis und Gemeinden bei Leistungen der Jugendhilfe
  • Inhalte und Konditionen der Vereinbarung sind ohne das zugehörige Dokument nicht bekannt
  • Es handelt sich um einen Beschlussvorgang — der Rat muss aktiv zustimmen oder ablehnen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/015/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog10. März 2016, 20:07 UhrEntscheidungeinstimmig

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