2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. Mai 2015
Beschlossen — einstimmig
am 28. Mai 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt in seiner Sitzung vom 28.05.2015 die nachfolgende Änderungssatzung: 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 434), in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Oktober 2014 (Nds. GVBl.Nr.21/2014 S. 291) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2012 (Nds. GBBl. S. 279) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 28.05.2015 beschlossen: I. § 3 Nr.1 Satz 3 wird wie folgt geändert: Dieser Anteil wird auf 5 % der gesamten Straßenreinigungskosten festgesetzt. II. Unter § 3 Nr.1 wird in der Aufzählung der den Allgemeinanteil umfassenden Kosten gestrichen: c) die Kosten für den Allgemeinanteil an der Straße Hellerpad III. Die Satzungsänderung trit t zum 01.10.2015 in Kraft. Spiekeroog, den 29.05.2015 Piszczan (L. S.) Bürgermeister Sinngemäß bedarf auch die Straßenreinigungsgebührensatzung einer Änderung. RV Bücking trägt die Satzung vor und es kommt zur Abstimmung.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Satzung zur Straßenreinigungsgebühr zum zweiten Mal. Über den konkreten Inhalt der Änderung — etwa Gebührenhöhe oder Abrechnungsmodalitäten — liegen keine weiteren Angaben vor, da kein Dokument beigefügt ist.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur formalen Änderung der kommunalen Straßenreinigungs-Gebührensatzung, eingebracht zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Es handelt sich um die zweite Änderung dieser Satzung.
Hintergrund
Gemeinden erheben auf Grundlage des Niedersächsischen Straßengesetzes Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung. Die zugrundeliegende Satzung wurde zuvor mindestens einmal geändert. Da nur der Titel vorliegt, sind Anlass und Inhalt der aktuellen Änderung nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Straßenreinigungsgebühren können alle Grundstückseigentümer:innen auf Spiekeroog betreffen, sofern ihre Grundstücke an einer gebührenpflichtigen Straße liegen. Ob die Änderung zu höheren oder niedrigeren Gebühren führt, ist mangels Dokument nicht beurteilbar.
Die wichtigsten Punkte
- Es handelt sich um die zweite Änderung der Straßenreinigungs-Gebührensatzung der Gemeinde Spiekeroog
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2015 (Bezeichner 01/040/2015)
- Inhalt, Begründung und konkrete Gebührenänderungen sind ohne beigefügtes Dokument nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/040/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Straßenreinigungsgebührensatzung an geltendes Recht an und stellt den Erhebungszeitraum auf das Kalenderjahr um. Der Gemeindeanteil an den Reinigungskosten wird von bisher 5 % auf die gesetzlich vorgeschriebenen 25 % angehoben. Der Gebührensatz bleibt unverändert bei 1,00 Euro je Meter Straßenfrontlänge. Der Rat soll die neue Satzung beschließen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Die Kindergarten-Gebührensatzung des Kindergartens „Lütt Insulaners
Die Gemeinde Spiekeroog ändert die Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' und führt damit eine neue Betreuungsform ein: die sporadische Betreuung, also einzelne gebuchte Tage ohne feste monatliche Vereinbarung. Der Rat wählt zwischen zwei Varianten: Variante 1 behält die bisherigen Grundgebühren bei, Variante 2 senkt alle Gebühren leicht (sozialer Entwurf). Beide Varianten sollen zum 1. August 2017 in Kraft treten.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert die Satzung zur Straßenreinigungsgebühr. Über den genauen Inhalt der Änderung liegen keine weiteren Informationen vor, da kein Dokument beigefügt ist. Der Beschluss läge beim Gemeinderat.