2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. Mai 2015
Beschlossen — einstimmig
am 28. Mai 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt in seiner Sitzung vom 28.05.2015 die nachfolgende Änderungssatzung: 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 434), in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Oktober 2014 (Nds. GVBl.Nr.21/2014 S. 291) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2012 (Nds. GBBl. S. 279) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 28.05.2015 beschlossen: I. § 3 Nr.1 Satz 3 wird wie folgt geändert: Dieser Anteil wird auf 5 % der gesamten Straßenreinigungskosten festgesetzt. II. Unter § 3 Nr.1 wird in der Aufzählung der den Allgemeinanteil umfassenden Kosten gestrichen: c) die Kosten für den Allgemeinanteil an der Straße Hellerpad III. Die Satzungsänderung trit t zum 01.10.2015 in Kraft. Spiekeroog, den 29.05.2015 Piszczan (L. S.) Bürgermeister Sinngemäß bedarf auch die Straßenreinigungsgebührensatzung einer Änderung. RV Bücking trägt die Satzung vor und es kommt zur Abstimmung.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde passt ihre Straßenreinigungsgebührensatzung an, weil der Hellerpad nach niedersächsischem Straßenrecht nicht mehr Teil des gebührenpflichtigen Straßenverzeichnisses sein darf. Durch den Wegfall des Hellerpads und eine Neuberechnung sinkt der von der Gemeinde selbst zu tragende Kostenanteil von bisher 12,20 Prozent auf künftig 5 Prozent. Der Gebührensatz bleibt bei 1 Euro je laufendem Kehrmeter, gilt jedoch für den Zeitraum Oktober 2015 bis September 2017. Der Rat soll die Änderungssatzung in seiner Sitzung am 28. Mai 2015 beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur zweiten Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung. Der Verwaltungsausschuss berät am 19. Mai 2015 vor, der Rat entscheidet am 28. Mai 2015.
Hintergrund
Der Rat beschloss die Straßenreinigungsgebührensatzung erstmals am 16. Juni 2011; 2013 folgte eine erste Änderung. Der Gebührenmaßstab basiert auf den tatsächlichen Straßenfrontlängen der Grundstücke, einschließlich sogenannter Hinterliegergrundstücke. Paragraph 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes schreibt vor, dass der Hellerpad nicht im gebührenpflichtigen Straßenverzeichnis geführt werden darf, was eine Neuberechnung des gesamten Kostenverteilungsschlüssels erforderlich macht.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind alle Grundstückseigentümer:innen in Spiekeroog, die an einer im Straßenverzeichnis geführten Straße liegen. Der Gebührensatz selbst bleibt unverändert bei 1 Euro je Kehrmeter, die Berechnungsgrundlage ändert sich jedoch leicht durch den Wegfall des Hellerpads. Wer bisher für den Hellerpad veranlagt wurde, fällt künftig aus der Gebührenpflicht heraus.
Die wichtigsten Punkte
- Der Hellerpad wird aus dem Straßenverzeichnis gestrichen, weil das niedersächsische Straßengesetz dies verlangt
- Der gemeindliche Eigenanteil an den Straßenreinigungskosten sinkt von 12,20 Prozent auf 5 Prozent
- Der Gebührensatz bleibt bei 1 Euro je laufendem Kehrmeter der Straßenfrontlänge
- Die Änderung gilt für den Kalkulationszeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2017
- Die Änderungssatzung soll zum 1. Oktober 2015 in Kraft treten
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/040/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-896 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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- 📄Straßenreinigungsgebührensatzung 2011 inkl. 1. Änderung 2013PDF; CHARSET=UTF-880 kB≈ 8 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gebühr für den winterlichen Straßenreinigungsdienst bleibt bei 1,00 Euro je laufendem Kehrmeter. Die Verwaltung hat die Abrechnungen der Saisonen 2012/2013 und 2013/2014 nachberechnet und die Kosten bis 2018/2019 vorauskalkuliert. Wegen zu hoch angesetzter Startgebühren entstanden in den ersten Jahren erhebliche Überschüsse, die durch den gesenkten Gebührensatz schrittweise abgebaut werden. Der Rat soll die Nachberechnungen und die Beibehaltung des Gebührensatzes beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Straßenreinigungsgebührensatzung, um den Hellerpad erstmals in die Gebührenberechnung einzubeziehen. Der Weg war zwar bereits Teil des Straßenreinigungsgebiets, fehlte aber bisher in der Kostenrechnung. Der Gemeindeanteil am Gesamtaufwand wird auf 12,20 Prozent festgesetzt, weil der Hellerpad als Schulweg im Allgemeininteresse genutzt wird. Die Jahresgebühr beträgt künftig 1,00 Euro je Veranlagungsmeter Straßenfrontlänge.
Die Gleichstellungsbeauftragte Kösters beantragt, die Diskussion über die Höhe der Kindergartengebühren neu aufzurollen. Hintergrund: Im Februar 2017 hatte der Rat die höhere Gebührenvariante beschlossen, unter anderem weil Arbeitgeber die Kosten per Zuschuss mitfinanzieren sollten. Dieses Argument fiel weg, weil die Satzung des Arbeitgeberverbandes Niedersachsen solche Zuschüsse als übertarifliche Leistung einstuft und damit untersagt. Der Rat soll nun beschließen, die Debatte wiederaufzunehmen und erneut abzustimmen.
Die Kindergartengebührensatzung der Gemeinde Spiekeroog wurde zum 1. August 2018 angepasst, weil das Land Niedersachsen die Kita-Betreuung für Kinder über 3 Jahre bis zu 8 Stunden täglich kostenfrei gestellt hat. Da der Spiekerooger Kindergarten dienstags bis donnerstags 9,5 Stunden Ganztagsbetreuung anbietet, werden nur die 1,5 Stunden über die kostenfreien 8 Stunden hinaus noch berechnet. Der Rat hat diese 2. Änderungssatzung am 5. Juli 2018 einstimmig beschlossen. Diese Informationsvorlage informiert den Fachausschuss nachträglich über den bereits gefassten Beschluss.