2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Vorlage betrifft die 2. Änderung der gemeindlichen Gebührensatzung für die Straßenreinigung auf Spiekeroog. Es wird vorgeschlagen, die bestehende Satzung anzupassen, vermutlich um Gebührensätze oder Regelungen zur Reinigungspflicht zu aktualisieren. Der genaue Inhalt der Änderung ist ohne PDF nicht bekannt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Änderung einer kommunalen Gebührensatzung, eingebracht von der Gemeindeverwaltung Spiekeroog. Es handelt sich um die zweite Änderung der bestehenden Straßenreinigungssatzung.
Hintergrund
Auf Spiekeroog regelt eine Satzung, wer für die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege zuständig ist und welche Gebühren dafür erhoben werden. Diese Satzung wurde bereits einmal geändert; nun steht die zweite Änderung an. Da kein PDF vorliegt, sind Anlass und konkreter Inhalt der Änderung nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Änderungen der Straßenreinigungsgebühren können sich auf Anwohner:innen und Grundstückseigentümer:innen auf Spiekeroog auswirken, etwa durch höhere oder niedrigere Jahresgebühren. Da kein PDF vorliegt, lässt sich nicht beurteilen, ob und in welchem Umfang Kosten steigen oder sinken.
Die wichtigsten Punkte
- Es handelt sich um die 2. Änderung der Satzung über Straßenreinigungsgebühren
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2015
- Ohne vorliegendes PDF sind die konkreten Änderungsinhalte nicht bekannt
- Betroffen sein könnten Gebührenhöhe, Reinigungspflichten oder der Kreis der Gebührenpflichtigen
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/040/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Vorlage befasst sich mit der Kalkulation der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst auf Spiekeroog. Es wird ein Beschlussvorschlag zur Festsetzung oder Anpassung der entsprechenden Gebühren erwartet. Da kein PDF vorliegt, sind Einzelheiten wie konkrete Gebührensätze oder Kalkulationsgrundlagen nicht bekannt.
Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Straßenreinigungsgebührensatzung an geltendes Recht an. Der Gemeindeanteil an den Reinigungskosten wird von bisher 5 % auf die gesetzlich vorgeschriebenen 25 % angehoben. Der Erhebungszeitraum wird auf das Kalenderjahr (Januar bis Dezember) umgestellt; für Oktober bis Dezember 2025 wird dank eines vorhandenen Überschusses keine Gebühr erhoben. Ab 2026 bleibt die Gebühr unverändert bei 1,00 Euro je Meter Straßenfrontlänge.
Der Rat berät und beschließt über eine Änderung der Satzung, die die Gebühren für den Kindergarten auf Spiekeroog regelt. Es handelt sich um die erste Änderung dieser Gebührensatzung. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist aus dem Titel nicht erkennbar, da kein PDF vorliegt.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll eine Änderung der Hebesatzsatzung von 2012 beraten und beschließen. Dabei geht es um die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern, also Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Ein PDF mit den konkreten neuen Hebesätzen liegt nicht vor.