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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. Mai 2015

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 28. Mai 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt in seiner Sitzung vom 28.05.2015 die nachfolgende Änderungssatzung: 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 434), in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Oktober 2014 (Nds. GVBl.Nr.21/2014 S. 291) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2012 (Nds. GBBl. S. 279) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 28.05.2015 beschlossen: I. § 3 Nr.1 Satz 3 wird wie folgt geändert: Dieser Anteil wird auf 5 % der gesamten Straßenreinigungskosten festgesetzt. II. Unter § 3 Nr.1 wird in der Aufzählung der den Allgemeinanteil umfassenden Kosten gestrichen: c) die Kosten für den Allgemeinanteil an der Straße Hellerpad III. Die Satzungsänderung trit t zum 01.10.2015 in Kraft. Spiekeroog, den 29.05.2015 Piszczan (L. S.) Bürgermeister Sinngemäß bedarf auch die Straßenreinigungsgebührensatzung einer Änderung. RV Bücking trägt die Satzung vor und es kommt zur Abstimmung.

9Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Satzung zur Straßenreinigungsgebühr zum zweiten Mal. Über den konkreten Inhalt der Änderung — etwa Gebührenhöhe oder Abrechnungsmodalitäten — liegen keine weiteren Angaben vor, da kein Dokument beigefügt ist.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur formalen Änderung der kommunalen Straßenreinigungs-Gebührensatzung, eingebracht zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Es handelt sich um die zweite Änderung dieser Satzung.

Hintergrund

Gemeinden erheben auf Grundlage des Niedersächsischen Straßengesetzes Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung. Die zugrundeliegende Satzung wurde zuvor mindestens einmal geändert. Da nur der Titel vorliegt, sind Anlass und Inhalt der aktuellen Änderung nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Straßenreinigungsgebühren können alle Grundstückseigentümer:innen auf Spiekeroog betreffen, sofern ihre Grundstücke an einer gebührenpflichtigen Straße liegen. Ob die Änderung zu höheren oder niedrigeren Gebühren führt, ist mangels Dokument nicht beurteilbar.

Die wichtigsten Punkte

  • Es handelt sich um die zweite Änderung der Straßenreinigungs-Gebührensatzung der Gemeinde Spiekeroog
  • Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2015 (Bezeichner 01/040/2015)
  • Inhalt, Begründung und konkrete Gebührenänderungen sind ohne beigefügtes Dokument nicht bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/040/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog28. Mai 2015, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig9:0:0

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2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung — Spiekeroog-Radar