2. Nachtrag zum Bauantrag "Umbau eines Hauses"
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. April 2020
Beschlossen — einstimmig
am 23. April 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.2 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erläutert, dass ein neuer Rettungsweg geplant ist und damit das Einvernehmen erteilt werden könne.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat soll dem 2. Nachtrag zu einem Bauantrag zum Umbau des ehemaligen Künstlerhauses zu Dauer- und Ferienwohnungen zustimmen. Die Änderung betrifft ausschließlich die Lage des zweiten Rettungsweges im Staffelgeschoss: Statt über den östlichen Giebel auf die Dachterrasse führt er künftig über den westlichen Giebel auf eine Erdgeschoss-Terrasse. Der Landkreis Wittmund prüft, ob diese Änderung die Brandschutzanforderungen erfüllt. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen nach § 30 Abs. 2 BauGB zu erteilen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für einen 2. Nachtrag zu einem laufenden Bauantrag. Das Vorhaben — Umbau und Umnutzung des ehemaligen Künstlerhauses zu Dauer- und Ferienwohnungen — ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus
Hintergrund
Für das ehemalige Künstlerhaus auf Spiekeroog gibt es einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, auf dessen Grundlage der Umbau zu Dauer- und Ferienwohnungen genehmigt werden soll. Der aktuelle Nachtrag ist bereits der zweite zu diesem Bauantrag. Er ändert allein die Route des zweiten Rettungsweges im Staffelgeschoss, da der Landkreis Wittmund als Bauaufsichtsbehörde eine Stellungnahme zu Brandschutzfragen angefordert hat. Die Einhaltung der Brandschutzvorgaben prüft der Landkreis Wittmund.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und ist für die Allgemeinheit der Insulaner:innen nicht unmittelbar spürbar. Mittelbar berührt sie das Thema Dauerwohnen auf der Insel, da das Gebäude teilweise als Dauerwohnraum genutzt werden soll. Die Pläne sind nicht öffentlich beigefügt, sodass Details für Außenstehende nicht einsehbar sind.
Die wichtigsten Punkte
- Der zweite Rettungsweg im Staffelgeschoss wird von der Ostseite auf die Westseite des Gebäudes verlegt
- Der neue Rettungsweg führt über das Flachdach und den westlichen Giebel auf eine Erdgeschoss-Terrasse
- Grundlage ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus
- Der Landkreis Wittmund prüft, ob die Brandschutzanforderungen mit der Änderung erfüllt sind
- Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 30 Abs. 2 BauGB vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/014/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8215 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Das ehemalige Künstlerhaus im Bereich 'Achter d' Diek' soll zu 15 Dauerwohnungen und 9 Ferienwohnungen umgebaut werden. Der Rat hat dafür bereits einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt und mit dem Eigentümer einen Durchführungsvertrag geschlossen. Die Gemeinde erhält für 10 Jahre ein Belegungsrecht für die 15 Dauerwohnungen. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
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