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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

2. Nachtrag zum Bauantrag "Umbau eines Hauses"

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. April 2020

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 23. April 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.2 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erläutert, dass ein neuer Rettungsweg geplant ist und damit das Einvernehmen erteilt werden könne.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein Bauantrag zum Umbau und zur Umnutzung eines Hauses zu Dauer- und Ferienwohnungen wird durch einen zweiten Nachtrag geändert. Die Änderung betrifft die Verlegung des zweiten Rettungsweges im Staffelgeschoss: Statt über den östlichen Giebel auf die Dachterrasse führt er künftig über den westlichen Giebel zur Erdgeschoss-Terrasse. Der Landkreis Wittmund prüft, ob die Brandschutzanforderungen dabei eingehalten sind. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraph 30 Abs. 2 BauGB erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, zweiter Nachtrag zu einem laufenden Bauantrag im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus.

Hintergrund

Für das ehemalige Künstlerhaus auf Spiekeroog besteht ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit dem Titel Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus. Auf dessen Grundlage wurde ein Bauantrag zum Umbau und zur Umnutzung des Gebäudes zu Dauer- und Ferienwohnungen gestellt. Der vorliegende zweite Nachtrag ändert die ursprünglich geplante Rettungswegeführung im Staffelgeschoss. Der Landkreis Wittmund hat am 11. März 2020 eine Stellungnahme zum Brandschutz angefordert.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft einen privaten Bauantrag und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag aller Bewohner:innen. Mittelbar ist relevant, dass das Gebäude sowohl Dauerwohnraum als auch Ferienwohnungen aufnehmen soll, was das Wohnraumangebot auf der Insel beeinflusst. Die technische Änderung des Rettungsweges ist eine baurechtliche Detailfrage, die der Landkreis auf Brandschutztauglichkeit prüft.

Die wichtigsten Punkte

  • Der zweite Rettungsweg im Staffelgeschoss wird von der Ostseite auf die Westseite des Gebäudes verlegt
  • Die neue Route führt über das Flachdach und den westlichen Giebel zur Terrasse im Erdgeschoss
  • Der Landkreis Wittmund prüft, ob die Brandschutzanforderungen bei der neuen Wegeführung erfüllt sind
  • Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus
  • Der Beschlussvorschlag lautet, das Einvernehmen nach Paragraph 30 Abs. 2 BauGB zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/014/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog23. April 2020, 22:01 UhrEntscheidungeinstimmig

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