2. Nachtrag zum Bauantrag "Umbau eines Hauses"
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. April 2020
Beschlossen — einstimmig
am 23. April 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.2 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erläutert, dass ein neuer Rettungsweg geplant ist und damit das Einvernehmen erteilt werden könne.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein Bauantrag zum Umbau und zur Umnutzung eines Hauses zu Dauer- und Ferienwohnungen wird durch einen zweiten Nachtrag geändert. Die Änderung betrifft die Verlegung des zweiten Rettungsweges im Staffelgeschoss: Statt über den östlichen Giebel auf die Dachterrasse führt er künftig über den westlichen Giebel zur Erdgeschoss-Terrasse. Der Landkreis Wittmund prüft, ob die Brandschutzanforderungen dabei eingehalten sind. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraph 30 Abs. 2 BauGB erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, zweiter Nachtrag zu einem laufenden Bauantrag im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus.
Hintergrund
Für das ehemalige Künstlerhaus auf Spiekeroog besteht ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit dem Titel Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus. Auf dessen Grundlage wurde ein Bauantrag zum Umbau und zur Umnutzung des Gebäudes zu Dauer- und Ferienwohnungen gestellt. Der vorliegende zweite Nachtrag ändert die ursprünglich geplante Rettungswegeführung im Staffelgeschoss. Der Landkreis Wittmund hat am 11. März 2020 eine Stellungnahme zum Brandschutz angefordert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft einen privaten Bauantrag und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag aller Bewohner:innen. Mittelbar ist relevant, dass das Gebäude sowohl Dauerwohnraum als auch Ferienwohnungen aufnehmen soll, was das Wohnraumangebot auf der Insel beeinflusst. Die technische Änderung des Rettungsweges ist eine baurechtliche Detailfrage, die der Landkreis auf Brandschutztauglichkeit prüft.
Die wichtigsten Punkte
- Der zweite Rettungsweg im Staffelgeschoss wird von der Ostseite auf die Westseite des Gebäudes verlegt
- Die neue Route führt über das Flachdach und den westlichen Giebel zur Terrasse im Erdgeschoss
- Der Landkreis Wittmund prüft, ob die Brandschutzanforderungen bei der neuen Wegeführung erfüllt sind
- Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus
- Der Beschlussvorschlag lautet, das Einvernehmen nach Paragraph 30 Abs. 2 BauGB zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/014/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8215 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Eigentümer will ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog zu einem Zweifamilienhaus mit zwei Dauerwohnungen umbauen und ein ehemaliges Nebengebäude als privates Ferienappartement für die eigene Familie herrichten. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Bedingung: Die beiden Dauerwohnungen müssen nach Lage und Größe eindeutig in der Baugenehmigung festgehalten werden.
Im Haus Seerose sollen Gemeinschaftsräume zu einzelnen Wohneinheiten umgebaut werden. Dazu werden innen Wände entfernt oder neu gezogen; die äußere Form des Gebäudes bleibt unverändert. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann.
Ein Wohn- und Geschäftshaus auf Spiekeroog soll umgebaut werden: Im Erdgeschoss ist eine Veranda geplant, im Dachgeschoss eine Gaube (Zwerchhaus) zur Straßenseite. Die Gesamtfläche steigt dadurch auf 117,41 m² und bleibt damit unter der im Bebauungsplan erlaubten Obergrenze von 150 m². Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.