Aktualisierung Vergabekriterien für kommunale Mietwohnungen
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Dezember 2023
Beschlossen — mehrheitlich
am 21. Dezember 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Vergabekriterien werden gemäß dem vorgelegten Vorschlag angepasst und ab sofort bis auf Widerruf für alle Ausschreibungen von kommunalen Gemeindewohnungen im „Achter d’Diek“ angewandt. Die Verwaltung schlägt vor, die Vergabekriterien für die kommunalen Gemeindewohnungen im "Achter d'Diek" anzupassen. Die Neuerungen umfassen die Berücksichtigung des Erstwohnsitzes auf Spiekeroog mit gestaffelten Punkten, die Belegungssituation, den Grad einer Beeinträchtigung, die Ausübung von Ehrenamt und besondere Motivation oder Dringlichkeit. Allgemeine Bedingungen für Bewerber*Innen werden festgelegt, darunter Meldedauer auf Spiekeroog, kein bestehendes oder vergangenes Eigentum auf der Insel, keine Vollstreckungsersuchen oder interne Sperrvermerke, aktuelle oder vergangene Schuldverhältnisse gegenüber der Gemeinde, positive Schufa-Auskunft und ausreichendes Jahreseinkommen. Diese Kriterien gelten für regulär vermietete Wohnungen im "Achter d'Diek" und können auf weitere Gemeindewohnungen übertragen werden. Die Bewerbungen werden öffentlich ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist beträgt 14 Tage und es wird keine Warteliste geführt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die vorgeschlagenen Änderungen ab sofort und bis auf Widerruf umzusetzen. Ratsmitglied Baumfalk hinterfragt die Zulässigkeit der Schufa-Auskunft. BM Kösters erwidert, dass dies kein unübliches Vorgehen sei und die Verwaltung im Falle eines niedrigen Schufa-Scores eine Einzelfall-Detailprüfung vornimmt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will die Vergabekriterien für kommunale Mietwohnungen aktualisieren. Damit wird festgelegt, nach welchen Regeln Insulaner:innen Zugang zu gemeindeeigenem Wohnraum erhalten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist aus dem Titel nicht bekannt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Anpassung der bestehenden Vergaberegeln für kommunalen Wohnraum auf Spiekeroog. Es handelt sich vermutlich um eine Erstberatung oder Beschlussfassung durch den Rat.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; inhaltliche Details sind nicht bekannt. Kommunale Mietwohnungen auf Inseln sind typischerweise ein knappes Gut, da Wohnraum für Einheimische durch Tourismusdruck begrenzt ist. Vorgängerbeschlüsse oder ein früheres Kriteriensystem sind aus dem vorliegenden Titel nicht ableitbar.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vergabekriterien bestimmen, wer eine Chance auf eine kommunale Mietwohnung bekommt. Betroffen sind vor allem Insulaner:innen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, etwa Einheimische, Beschäftigte oder Familien. Änderungen an den Kriterien können beeinflussen, welche Gruppen bevorzugt oder benachteiligt werden.
Die wichtigsten Punkte
- Die bestehenden Vergabekriterien für kommunale Mietwohnungen sollen überarbeitet werden
- Welche konkreten Änderungen vorgeschlagen werden, ist aus dem Titel allein nicht ersichtlich
- Es lag kein PDF vor, sodass Einzelheiten der Vorlage nicht bekannt sind
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/123/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Eine Privatperson möchte ein Haus auf einem gemeindeeigenen Erbbaugrundstück vom bisherigen Erbbauberechtigten kaufen. Das Erbbaurecht läuft seit April 2004 und endet 2044; der neue Käufer soll einen eigenen Erbbaurechtsvertrag erhalten. Das Haus darf ausschließlich als Dauerwohnraum genutzt werden, und nur Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog dürfen dort wohnen. Der Rat soll dem Kaufvertrag zustimmen und der Verwaltung den Auftrag erteilen, den Vertrag umzuschreiben.
Der Rat soll festlegen, nach welchen Kriterien die 16 neuen Gemeindewohnungen im Bauprojekt „Achter d'Diek
Die Gemeinde will auf dem gemeindeeigenen Grundstück Noorderloog 21 Bauland auf Erbpacht an Insulaner:innen ohne Eigentum vergeben. Geplant ist ein Reihenhaus für zwei oder drei Parteien auf einer bebaubaren Grundfläche von rund 259 Quadratmetern. Der Rat soll beschließen, dass Bauausschuss und Hauptausschuss zunächst Baugröße, Vergabekriterien und Erbpachtzins beraten und dem Rat anschließend ein Interessenbekundungsverfahren zur Beschlussfassung vorlegen.
Der Rat soll eine Projektgruppe zum Wohnungsbauprojekt Achter d'Diek gründen. Beschlossen werden sollen die Gründung der Gruppe, die Benennung der Teilnehmer:innen und die Festlegung der Zuständigkeiten. Die Vorlage ist sehr knapp gehalten und nennt keine inhaltlichen Details zum Wohnungsbauprojekt selbst.