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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Anträge auf dauerhafte Sondernutzung überbreiter Anhänger der gewerblichen Müllentsorger Fa. Augustin und Fa. Nehlsen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. März 2026

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 19. März 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

7Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Zwei Müllentsorgungs­firmen beantragen, ihre insgesamt vier überbreiten Anhänger (Breiten zwischen 2,27 m und 2,50 m) dauerhaft auf Spiekeroog einzusetzen. Die Anhänger überschreiten die in der gemeindlichen KfZ-Richtlinie erlaubte Maximalbreite von 2,10 m. Der Rat soll nun entscheiden: Genehmigung unter Auflagen, Ablehnung oder Zurückstellung zur Nachforderung von Belegen für die betriebliche Notwendigkeit.

Einordnung

Verwaltungsvorlage des Ordnungsamts, eingebracht am 4. März 2026. Der Verwaltungsausschuss berät am 10. März 2026 vor, der Rat entscheidet am 19. März 2026 abschließend.

Hintergrund

Die Gemeinde Spiekeroog hat eine Sondernutzungssatzung und eine KfZ-Richtlinie aus dem Jahr 2008, die Ausnahme­genehmigungen für Anhänger nur bis 2,10 m Breite erlaubt. Überbreitere Fahrzeuge haben in der Vergangenheit Straßen und Grünflächen beschädigt und den Begegnungs­verkehr gefährdet. Ein Ratsbeschluss vom 28. August 2025 legt fest, dass der Rat allein über neue Dauer­genehmigungen für überbreite Anhänger entscheidet und bestehende Genehmigungen alle drei Jahre überprüft werden. Bisher wurden Ausnahmen nur für den Absenkanhänger der Inselspedition und den EDEKA-Kühlanhänger erteilt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Überbreite Anhänger bewegen sich auf denselben schmalen Straßen und Wegen, auf denen Insulaner:innen und Gäste zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Eine Genehmigung würde die Müllabfuhr und den Container­transport sicherstellen, birgt aber das Risiko weiterer Schäden an Wegen und Grünflächen. Eine Ablehnung würde die Unternehmen zwingen, schmalere Alternativen zu entwickeln, könnte aber die Entsorgungslogistik auf der Insel erschweren.

Die wichtigsten Punkte

  • Insgesamt vier Anhänger von Augustin und Nehlsen sind zwischen 2,27 m und 2,50 m breit und überschreiten damit die erlaubte Grenze von 2,10 m
  • Die Anhänger werden für Restmüll, Bioabfälle, Wertstoffe, Glassammlung sowie Container- und Muldentransport bei Umbaumaßnahmen eingesetzt
  • Der Rat kann zwischen drei Varianten wählen: Genehmigung unter Auflagen, Ablehnung oder Zurückstellung mit Nachforderung von Unterlagen
  • Eine etwaige Genehmigung würde auf drei Jahre befristet und kann bei Verstößen widerrufen werden
  • Schäden an Straßen oder Grünflächen müssen laut Auflagen­entwurf die Betreiber auf eigene Kosten beseitigen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/127/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8116 kB7 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/127/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 10.03.2026  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 19.03.2026  
     
     
     
    Betreff:  
    Anträge auf dauerhafte Sondernutzung überbreiter Anhänger der gewerblichen
    Müllentsorger Fa. Augustin und Fa. Nehlsen
    Sachverhalt:
     
    Die Augustin Entsorgung Friesland GmbH & Co.KG und die Nehlsen AWG GmbH & Co.KG 
    beantragen jeweils den Einsatz zweier überbreiter Anhänger zur Müllentsorgung und 
    Beförderung der Mulden und Container auf Spiekeroog. Die 4 Anhänger sind überbreit 
    (>2,10 m) und fallen damit unter die kritischen Maßvorgaben der Satzung der Gemeinde 
    Spiekeroog über Erlaubnisse für Sondernutzungen von Gemeindestraßen 
    (Sondernutzungssatzung) in Verbindung mit der KfZ-Richtlinie. 
     
    Bei den Anträgen der Nehlsen GmbH handelt es sich um folgende Anhänger:
     Anhänger Schroeder, max. zulässiges Gesamtgewicht 8000 kg, Länge: 6220 mm, 
    Breite: 2480 mm, Länge des Zuges: 9840 mm,Transport von Mulden und gemischten
    Gewerbeabfällen
     Anhänger Trailer Europe, max. zulässiges Gesamtgewicht 2700 kg, Länge: 4960 
    mm, Breite: 2270 mm, Länge des Zuges: 8580 mm, Transport gelbe 
    Säcke/Wertstoffe, gemischte Gewerbeabfälle, kommunale Glassammlung
     
    Bei den Anträgen der Augustin GmbH handelt es sich um folgende Anhänger:
     Absetzanhänger Schmid Haag, max. zulässiges Gesamtgewicht 11900 kg,Länge: 
    6517 mm, Breite: 2410 mm,  Transport von Container/Mulden für Umbaumaßnahmen
     Anhänger Hulco, max. zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg, Länge: 2190 mm, Breite: 
    2500 mm, Sammlung Restmüll, Bioabfälle
     
    Die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Spiekeroog verweist in ihrer Präambel auf die 
    Notwendigkeit von Nutzungsregelungen für die öffentlichen Straßen, die dazu beitragen, den
    Ortscharakter der autofreien Insel Spiekeroog zu erhalten und den Fahrzeugverkehr 
    gegenüber dem Fußgänger- und Radfahrverkehr einzuschränken. Nutzungen, die über den 
    Gemeingebrauch hinausgehen, bedürfen einer Genehmigung durch die Gemeinde. 
    Die 2008 erlassene KfZ-Richtlinie lässt Ausnahmegenehmigungen für Anhänger nur bis zu 
    einer maximalen Breite von 2,10 m zu. Darüber hinaus gehende Maße bedürfen einer 
    besonderen Prüfung und Genehmigung. 
    Insbesondere überbreite Anhänger (>2,10 m) haben in den vergangenen Jahren Straßen- 
    und Grünflächen beschädigt, im Begegnungsverkehr zu Gefährdungen geführt und somit 
    den Kern des autofreien Inselcharakters beeinträchtigt.
    - 2 -
    Ausnahmegenehmigungen wurden auch für seit längerem auf der Insel befindliche 
    überbreite Anhänger teilweise nicht eingeholt. 
     
    Um einen restriktiven Einsatz zu gewährleisten, sollen Genehmigungen für überbreite, 
    dauerhaft genutzte Anhänger gemäß Ratsbeschluss vom 28.08.2025 nur in eng begründeten
    Ausnahmefällen erteilt werden, sofern für die Nutzung dieser Anhänger eine zwingende 
    betriebliche Erforderlichkeit besteht. Über Neugenehmigungen überbreiter dauerhafter 
    Anhänger entscheidet ausschließlich der Rat. 
    Bestehende Dauergenehmigungen werden alle drei Jahre überprüft.
    Eine Ausnahmegenehmigung wurde bisher für den Absenkanhänger der Inselspedition 
    sowie den EDEKA-Kühlanhänger erteilt.
     
     
    Beschlussvorschlag:
     
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog entscheidet über die beantragten 
    Ausnahmegenehmigungen für die dauerhafte Sondernutzung von Gemeindestraßen durch 
    überbreite Anhänger der Augustin Entsorgung Friesland GmbH & Co. KG sowie der Nehlsen
    AWG GmbH & Co. KG.
     
    Variante 1 – Zustimmung (Ausnahmegenehmigung unter Auflagen)
     
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erteilt eine Ausnahmegenehmigung für folgenden 
    Anhänger / folgende Anhänger:
     
    Firma / Betreiber/Hersteller / Modell:
     
    Die Genehmigung wird unter folgenden Auflagen erteilt:
     
     Die Nutzung der Anhänger ist ausschließlich für die dargestellten Zwecke der 
    Abfallentsorgung und des Container- bzw. Mulden-Transports auf Spiekeroog 
    zulässig.
     
     Die Anhänger dürfen nur im Rahmen der notwendigen betrieblichen Einsätze 
    verwendet werden und sind auf das erforderliche Maß zu beschränken.
     
     Die Fahrzeuge sind so zu führen, dass Straßen, Wege und Grünflächen nicht 
    beschädigt werden. Ein Befahren von Grünstreifen oder Ausweichen auf unbefestigte
    Flächen, insbesondere im Begegnungsverkehr, ist unzulässig.
     
     Kurven dürfen nicht durch Befahren angrenzender Grün- oder Randflächen 
    geschnitten werden.
     
     Begegnungssituationen sind so zu lösen, dass keine Gefährdung von 
    Fußgängerinnen und Fußgängern oder Radfahrenden entsteht und keine Schäden 
    an Straßen oder Nebenflächen verursacht werden.
     
     Schäden an Straßen, Wegen oder Grünflächen, die im Zusammenhang mit dem 
    Einsatz der Anhänger entstehen, sind durch die Betreiber unverzüglich zu beseitigen 
    oder auf eigene Kosten zu regulieren.
     
     Die Genehmigung wird befristet für drei Jahre erteilt und anschließend überprüft. Bei 
    wiederholten Verstößen gegen die Auflagen oder bei erheblichen Beeinträchtigungen
    des Verkehrs oder der Infrastruktur kann die Genehmigung widerrufen werden.
     
     
     
     
    - 3 -
     
     
    Variante 2 – Ablehnung (keine Ausnahmegenehmigung)
     
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog lehnt die beantragte Ausnahmegenehmigung für 
    folgenden Anhänger ab:
     
    Firma / Betreiber/Hersteller / Modell:
     
    Die beantragten Anhänger überschreiten die in der KfZ-Richtlinie der Gemeinde Spiekeroog 
    festgelegte maximale Breite von 2,10 m deutlich. Vor dem Hintergrund der besonderen 
    verkehrlichen Situation auf der autofreien Insel, der schmalen Straßenräume sowie der 
    bereits festgestellten Schäden an Straßen- und Grünflächen durch überbreite Anhänger sieht
    der Rat keine ausreichende Grundlage für eine Ausnahmegenehmigung.
     
    Die Antragsteller werden aufgefordert, alternative Fahrzeuglösungen vorzulegen, die den 
    Vorgaben der KfZ-Richtlinie entsprechen oder die Überschreitung der zulässigen Maße 
    zwingend begründen.
     
    Variante 3 – Zurückstellung / Nachforderung weiterer Informationen
     
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stellt die Entscheidung über die beantragte 
    Ausnahmegenehmigung für folgenden Anhänger zunächst zurück:
     
    Firma / Betreiber/Hersteller / Modell:
     
    Die Antragsteller werden aufgefordert, innerhalb von drei Monaten eine nachvollziehbare 
    Darstellung der betrieblichen Erforderlichkeit der beantragten überbreiten Anhänger 
    vorzulegen. Diese soll insbesondere enthalten:
     
     eine Beschreibung der konkreten Einsatzbereiche auf der Insel
     eine Begründung, weshalb Fahrzeuge innerhalb der in der KfZ-Richtlinie 
    vorgesehenen Breiten nicht eingesetzt werden können
     Angaben zu möglichen Alternativen oder technischen Anpassungen
     eine Darstellung der vorgesehenen Einsatzhäufigkeit
     
    Nach Vorlage und Prüfung dieser Informationen entscheidet der Rat erneut über die Anträge.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 04.03.2026
     
     
     
    (Fischer-Friebe, Simone)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog19. März 2026, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0

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