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Spiekeroog-Radar
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Informationsvorlage
Information aus der Verwaltung an die Politik — kein Beschluss vorgesehen.

Genehmigung zur Herstellung einer Schwimmsteganlage im Hafen auf Spiekeroog

Stand der Beratung

Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. November 2020

Beschluss

In Beratung — Entscheidung steht aus

am 04. November 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Der Landkreis Wittmund hat der Gemeinde Spiekeroog die wasserrechtliche Genehmigung erteilt, im Hafen eine Schwimmsteganlage zu errichten. Die Genehmigung datiert vom 28. August 2020 und ist an zahlreiche Auflagen geknüpft, vor allem zum Küsten- und Deichschutz. Mit dem Bau muss innerhalb von fünf Jahren begonnen werden, sonst erlischt die Genehmigung. Dem Rat und seinen Ausschüssen wird die Genehmigung zur Kenntnis vorgelegt.

Einordnung

Informationsvorlage der Verwaltung, mit der die vom Landkreis Wittmund erteilte wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Schwimmsteganlage im Hafen dem Bauausschuss, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Kenntnis gebracht wird. Es ist keine Abstimmung erforderlich.

Hintergrund

Die Gemeinde Spiekeroog hatte am 4. Mai 2020 beim Landkreis Wittmund einen Antrag auf Genehmigung der Schwimmsteganlage gestellt. Das Ingenieurbüro Bröggelhoff plante die Anlage, die aus einem Ponton, einer Gangway und Führungsdalben besteht. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Wittmund war aufgrund einer Weisung des niedersächsischen Umweltministeriums für die Entscheidung zuständig. Die Genehmigung erging am 28. August 2020 nach Abstimmung mit dem NLWKN und weiteren Behörden.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die neue Schwimmsteganlage im Hafen verbessert die Anlegemöglichkeiten für Schiffe und ist Teil der Hafeninfrastruktur, die alle Insulaner:innen und Gäste nutzen. Die Anlage ist so ausgelegt, dass sie auch bei extremem Hoch- und Niedrigwasser zugänglich bleibt. Direkte Kosten für Bürger:innen sind der Vorlage nicht zu entnehmen; die Verfahrenskosten der Genehmigung von rund 655 Euro trägt die Gemeinde als Antragstellerin.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Landkreis Wittmund hat die wasserrechtliche Genehmigung für den Schwimmsteg am 28. August 2020 erteilt
  • Die Anlage besteht aus einem 10 Meter langen Ponton, einer 16 Meter langen Gangway sowie Führungsdalben
  • Der Bau muss innerhalb von fünf Jahren nach Bestandskraft der Genehmigung beginnen, sonst erlischt sie
  • Zahlreiche Auflagen zum Küsten- und Deichschutz schränken Bauzeiten und -materialien ein, besonders zwischen September und April
  • Die Schiffbarkeit für NLWKN-Transportschiffe im Hafen muss jederzeit gewährleistet bleiben

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/065/2020
Typ
ℹ️ Informationsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog19. Oktober 2020, 20:00 UhrKenntnisnahmezur Kenntnis genommen
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog4. November 2020, 20:00 UhrKenntnisnahmekein Beschluss

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