Genehmigung zur Herstellung einer Schwimmsteganlage im Hafen auf Spiekeroog
Stand der Beratung
Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. November 2020
In Beratung — Entscheidung steht aus
am 04. November 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Landkreis Wittmund hat der Gemeinde Spiekeroog die wasserrechtliche Genehmigung erteilt, im Hafen eine Schwimmsteganlage zu errichten. Die Genehmigung datiert vom 28. August 2020 und ist an zahlreiche Auflagen geknüpft, vor allem zum Küsten- und Deichschutz. Mit dem Bau muss innerhalb von fünf Jahren begonnen werden, sonst erlischt die Genehmigung. Dem Rat und seinen Ausschüssen wird die Genehmigung zur Kenntnis vorgelegt.
Einordnung
Informationsvorlage der Verwaltung, mit der die vom Landkreis Wittmund erteilte wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Schwimmsteganlage im Hafen dem Bauausschuss, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Kenntnis gebracht wird. Es ist keine Abstimmung erforderlich.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog hatte am 4. Mai 2020 beim Landkreis Wittmund einen Antrag auf Genehmigung der Schwimmsteganlage gestellt. Das Ingenieurbüro Bröggelhoff plante die Anlage, die aus einem Ponton, einer Gangway und Führungsdalben besteht. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Wittmund war aufgrund einer Weisung des niedersächsischen Umweltministeriums für die Entscheidung zuständig. Die Genehmigung erging am 28. August 2020 nach Abstimmung mit dem NLWKN und weiteren Behörden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die neue Schwimmsteganlage im Hafen verbessert die Anlegemöglichkeiten für Schiffe und ist Teil der Hafeninfrastruktur, die alle Insulaner:innen und Gäste nutzen. Die Anlage ist so ausgelegt, dass sie auch bei extremem Hoch- und Niedrigwasser zugänglich bleibt. Direkte Kosten für Bürger:innen sind der Vorlage nicht zu entnehmen; die Verfahrenskosten der Genehmigung von rund 655 Euro trägt die Gemeinde als Antragstellerin.
Die wichtigsten Punkte
- Der Landkreis Wittmund hat die wasserrechtliche Genehmigung für den Schwimmsteg am 28. August 2020 erteilt
- Die Anlage besteht aus einem 10 Meter langen Ponton, einer 16 Meter langen Gangway sowie Führungsdalben
- Der Bau muss innerhalb von fünf Jahren nach Bestandskraft der Genehmigung beginnen, sonst erlischt sie
- Zahlreiche Auflagen zum Küsten- und Deichschutz schränken Bauzeiten und -materialien ein, besonders zwischen September und April
- Die Schiffbarkeit für NLWKN-Transportschiffe im Hafen muss jederzeit gewährleistet bleiben
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/065/2020
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄InformationsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB
- 📄AnsichtenPDF; CHARSET=UTF-8275 kB
- 📄Genehmigung-LKPDF; CHARSET=UTF-81.6 MB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll einen rund 30 Meter langen befestigten Weg zwischen dem Hafenbereich und dem Deichkronenweg bauen, um den unbefestigten Trampelpfad zu ersetzen. Der bisherige, seit Jahrzehnten genutzte Weg schädigt die schützende Grasnarbe auf dem Hauptdeich. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) fordert entweder eine Sperrung oder einen befestigten Ersatzweg — sieht die Kosten aber bei der Gemeinde. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine Sperrung abzuwenden und alle Schritte für einen befestigten Weg einzuleiten; Kosten und Maßnahmen sind dem Rat vor Umsetzung vorzulegen.
Die Gemeinde Spiekeroog gibt eine Stellungnahme zum Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) ab. Das LROP ist das übergeordnete Planungsinstrument des Landes Niedersachsen, das Vorgaben für Siedlung, Infrastruktur, Natur und Küstenschutz macht. Der Rat soll die gemeindliche Position gegenüber dem Land formulieren.
Im Spiekerooger Hafen fehlt eine zuverlässige, tideunabhängige Anlegestelle für das Seenotrettungsboot der DGzRS — und das gefährdet sowohl den Patiententransport per Rettungsdienst als auch die Nachführung von Feuerwehrkräften. Ratsmitglied Warenski beantragt, eine neue Anlegestelle an der südöstlichen Ecke des Hafens nach dem Vorbild Neuharlingersiel zu bauen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahme spätestens bis Herbst 2018 umzusetzen und Haushaltsmittel bereitzustellen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen neuen Rettungssteg im Hafen bauen, damit das DGzRS-Rettungsboot Patienten sicherer und zu mehr Tidezeiten anlegen kann. Der bisherige Steg ist durch Versandung so unbrauchbar geworden, dass rund sechs Stunden täglich kein Anlegen möglich ist. Bevorzugt wird eine Verlängerung der Kaimauer nach Süden (Variante F). Der Rat soll die Bauvariante festlegen und 75.000 Euro im Haushalt 2020 einplanen.