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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Aufstellen einer Skulptur

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Mai 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 02. Mai 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 35 Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RM Klasing gibt zu Bedenken, dass sich die Skulptur sicherlich als Hintergrund für Fotos von Abiturjahrgängen eignet lässt. Er schlägt daher vor, den Landkreis darauf hinzuweisen, dass vorab ein Statiker prüfen soll, ob die Skulptur das Gewicht eines kompletten Abiturjahrgang aushalten würde. Das Gremium beschließt diesen Vorschlag in die Stellungnahme mitaufzunehmen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Vor einem privaten Schulgebäude auf Spiekeroog soll eine Bronzeskulptur aufgestellt werden. Das Grundstück liegt im Außenbereich und fällt nicht unter einen Bebauungsplan, weshalb die Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch geprüft wird. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Antragstellers vom 26. März 2019 für das Aufstellen einer Bronzeskulptur vor einem privaten Schulgebäude im Außenbereich Spiekeroogs. Die Vorlage wurde von der Verwaltung eingebracht und durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Das betroffene Grundstück liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich — also außerhalb aller Bebauungspläne. Dort richtet sich die Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Zugleich gilt für das Grundstück die gemeindliche Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur, die für Errichtung baulicher Anlagen eine gesonderte Genehmigung erfordert. Die Verwaltung stellt fest, dass weder öffentliche Belange beeinträchtigt werden noch die Bevölkerungsstruktur berührt wird.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Unmittelbar betroffen ist das private Schulgebäude und sein Umfeld. Die Skulptur wäre im öffentlichen Raum sichtbar. Für die breite Inselgemeinschaft entstehen nach Einschätzung der Verwaltung keine negativen Auswirkungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Vor einem privaten Schulgebäude soll eine Skulptur aus Bronze-Guss aufgestellt werden
  • Das Grundstück liegt im Außenbereich, sodass § 35 BauGB als Rechtsgrundlage gilt
  • Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung zur Bevölkerungsstruktur
  • Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen
  • Beschreibung, Foto und Lageplan der Skulptur sind als nicht-öffentliche Anlagen beigefügt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/026/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. April 2019, 20:05 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. Mai 2019, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Aufstellen einer Skulptur — Spiekeroog-Radar