Antrag Baustelleneinrichtung auf öffentlichen Flächen
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2020
Beschlossen — mehrheitlich
am 03. September 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Falls auf dem Baugrundstück nicht ausreichend Platz für die Baustelleneinrichtung und Lagerfläche für Material vorhanden ist, darf auf Antrag bei der Gemeinde die öffentliche Fläche zwischen Grundstück und Fahrbahn hierfür genutzt werden. 2. Die gegenüberliegende Seite darf nur für kurzzeitige Abladevorgänge genutzt werden. 3. Die Rettungsgasse ist zwingend einzuhalten. Hinweise: 4. Für größere Mengen Material kann eine Lagerfläche der NSB am Hafen angemietet werden. 5. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sollte der Bauherr über diesen Beschluss informiert werden. RM Schreiber erläutert, dass die Baugrundstücke inzwischen maximal bebaut würden, sodass die Lagerungen von Baumaterial und Geräten auf den öffentlichen Flächen genutzt würden. Die Anlieger würden nicht gefragt und die Flächen seien über einen längeren Zeitraum sehr unansehnlich. Dies sollte geändert werden. BM Piszczan merkt an, dass er den Beschlussvorschlag nicht befürworten könne. Es wurde im B-Plan beschlossen, dass die Grundstücke in ihrer jetzigen Form ausgenutzt werden dürfen, sodass diese Enge zustande kommen könne. Eine Baugenehmigung müsse inkludieren, dass die Baugeräte auf öffentlichen Flächen lagern können müsse. Man könne darüber reden, dass es nicht mehr so ausartet und dass die Flächen ordnungsgemäß und sauber übergeben werden. Die Möglichkeit einer Umsetzung der gewünschten Maßnahmen sehe er kritisch. RM Germis fragt, ob es einen Mittelweg gäbe, damit man Flächen nutzen kann, ohne die Bauherren radikal einzuschränken. RM Warenski meint, dass der vorliegende Beschlussvorschlag in Punkt 1einen Kompromiss vorsieht. RV Redelfs sagt, dass eine Instandsetzung der Seitenstreifen nicht auf Kosten der Gemeinde laufen kann. Der B-Plan hätte dieses Problem vorhersehen müssen, dies sei nicht geschehen. Dennoch sei der vorliegende Beschlussvorschlag eine gute Lösung. Es gehe nicht um einen kurzfristigen Anlieferungsservice; sondern um langfristige Ablagerungen für die Baustelle.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertBaustelleneinrichtungen sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen auf öffentlichen Flächen erlaubt werden. Auslöser waren zwei Bauvorhaben in der Straße Up de Dünen, bei denen Kräne, Container und Lagerflächen mangels Platz auf den Grundstücken über rund 80 Meter beidseitig die öffentlichen Seitenräume blockierten. Anlieger:innen wurden nicht informiert, Rettungsfahrzeuge wären im Ernstfall nicht durchgekommen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Bauherr:innen bereits im Baugenehmigungsverfahren auf diese Einschränkung hinzuweisen.
Einordnung
Beschlussvorlage aus dem Bereich Bau- und Grundstücksordnung, eingebracht von Hilmar Schreiber; Erstberatung in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat im Sommer 2020.
Hintergrund
Bei zwei Bauprojekten in der engen Straße Up de Dünen reichten die privaten Grundstücke nicht aus, um Baukran, Betonmischanlage, Container und Materiallager aufzustellen. Die Gemeinde stellte daraufhin die öffentlichen Seitenräume gegen Entgelt zur Verfügung. Diese wurden auf etwa 80 Metern Länge zeitweise beidseitig belegt. Eine einheitliche Regelung für solche Fälle fehlte bislang.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Anwohner:innen der betroffenen Straße konnten ihre Grundstücke zeitweise nicht normal erreichen und wurden vorab nicht informiert. Kritischer noch: Bei Materialanlieferungen mit E-Karren war die Straße komplett versperrt — Rettungsfahrzeuge hätten nicht durchgefahren. Wird der Beschluss gefasst, müssen Bauherr:innen künftig die Unterbringung ihrer Baustelle auf dem eigenen Grundstück sicherstellen oder frühzeitig eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die wichtigsten Punkte
- Zwei Bauvorhaben in der Straße Up de Dünen belegten öffentliche Seitenräume auf rund 80 Metern beidseitig mit Baustelleneinrichtung
- Anlieger:innen wurden nicht vorab informiert und fanden ihre Zufahrten zugeparkt vor
- Bei Materialanlieferungen war die Straße für Rettungsfahrzeuge nicht passierbar
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, öffentliche Flächen für Baustellen nur noch in Ausnahmefällen und kurzfristig freizugeben
- Bauherr:innen sollen bereits im Baugenehmigungsverfahren schriftlich auf diese Einschränkung hingewiesen werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/044/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8100 kB
Beratungsfolge
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