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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Aufstockung des rückwärtigen Gebäudeteiils eines Wohn- u. Geschäftshauses zur Erstellung von drei Personalwohnungen (Dauerwohnungen)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. August 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 09. August 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erklärt, dass die entstehenden Wohnungen als Dauerwohnungen gekennzeichnet werden sollen. BM Piszczan gibt bekannt, dass der Verwaltung ein Hinweis auf einen Nachbarwiderspruch gegen die geplante Maßnahme vorliegt. Dem Wortführer wurde entgegnet sich an den LK Wittmund als Baugenehmigungsbehörde zu wenden.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Antragsteller will den rückwärtigen Teil eines Wohn- und Geschäftshauses aufstocken, um drei Personalwohnungen als Dauerwohnungen zu schaffen. Das bisherige kleine Satteldach soll durch ein größeres ersetzt werden; das denkmalgeschützte Vorderhaus bleibt unverändert. Die Wohnfläche wächst von rund 45 auf rund 85 Quadratmeter. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Antragstellers für ein Wohn- und Geschäftshaus im Ortskern von Spiekeroog; die Gemeinde muss ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch und Erhaltungssatzung erteilen. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte und fällt unter die Erhaltungssatzung der Gemeinde sowie die Baugestaltungssatzung I. Das Vorderhaus steht als Baudenkmal unter Schutz; bau- und denkmalrechtliche Genehmigungen erteilt die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Denkmalbehörde. Bereits 1999 gab es eine positiv beschiedene Bauvoranfrage für eine Aufstockung mit Flachdach, die 2002 verlängert, aber nie umgesetzt wurde.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben schafft drei Dauerwohnungen als Personalunterkünfte und kann so dazu beitragen, Mitarbeitenden von Betrieben auf der Insel Wohnraum zu sichern. Die Vorlage hält ausdrücklich fest, dass eine verbindliche Festschreibung als Dauerwohnungen im Bauantrag rechtlich nicht erzwungen werden kann. Für Nachbarn relevant ist, dass die bestehende Grenzbebauung durch die Aufstockung formal bestehen bleibt, Traufhöhe und Erdgeschoss aber unverändert bleiben.

Die wichtigsten Punkte

  • Das rückwärtige Gebäudeteil eines Wohn- und Geschäftshauses im Ortskern soll um ein Obergeschoss aufgestockt werden
  • Das bestehende kleine Satteldach wird durch ein größeres Satteldach mit 45 Grad Neigung und naturroten Tondachpfannen ersetzt
  • Die Wohnfläche wächst von rund 45 auf rund 85 Quadratmeter; hinzu kommt eine Dachterrasse
  • Das denkmalgeschützte Vorderhaus bleibt baulich unverändert erhalten
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch und Erhaltungssatzung zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/053/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8228 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog2. August 2018, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. August 2018, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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