Aufstockung des rückwärtigen Gebäudeteiils eines Wohn- u. Geschäftshauses zur Erstellung von drei Personalwohnungen (Dauerwohnungen)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. August 2018
Beschlossen — einstimmig
am 09. August 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erklärt, dass die entstehenden Wohnungen als Dauerwohnungen gekennzeichnet werden sollen. BM Piszczan gibt bekannt, dass der Verwaltung ein Hinweis auf einen Nachbarwiderspruch gegen die geplante Maßnahme vorliegt. Dem Wortführer wurde entgegnet sich an den LK Wittmund als Baugenehmigungsbehörde zu wenden.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Antragsteller will den rückwärtigen Teil eines Wohn- und Geschäftshauses aufstocken, um drei Personalwohnungen als Dauerwohnungen zu schaffen. Das bisherige kleine Satteldach soll durch ein größeres ersetzt werden; das denkmalgeschützte Vorderhaus bleibt unverändert. Die Wohnfläche wächst von rund 45 auf rund 85 Quadratmeter. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Antragstellers für ein Wohn- und Geschäftshaus im Ortskern von Spiekeroog; die Gemeinde muss ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch und Erhaltungssatzung erteilen. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte und fällt unter die Erhaltungssatzung der Gemeinde sowie die Baugestaltungssatzung I. Das Vorderhaus steht als Baudenkmal unter Schutz; bau- und denkmalrechtliche Genehmigungen erteilt die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Denkmalbehörde. Bereits 1999 gab es eine positiv beschiedene Bauvoranfrage für eine Aufstockung mit Flachdach, die 2002 verlängert, aber nie umgesetzt wurde.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben schafft drei Dauerwohnungen als Personalunterkünfte und kann so dazu beitragen, Mitarbeitenden von Betrieben auf der Insel Wohnraum zu sichern. Die Vorlage hält ausdrücklich fest, dass eine verbindliche Festschreibung als Dauerwohnungen im Bauantrag rechtlich nicht erzwungen werden kann. Für Nachbarn relevant ist, dass die bestehende Grenzbebauung durch die Aufstockung formal bestehen bleibt, Traufhöhe und Erdgeschoss aber unverändert bleiben.
Die wichtigsten Punkte
- Das rückwärtige Gebäudeteil eines Wohn- und Geschäftshauses im Ortskern soll um ein Obergeschoss aufgestockt werden
- Das bestehende kleine Satteldach wird durch ein größeres Satteldach mit 45 Grad Neigung und naturroten Tondachpfannen ersetzt
- Die Wohnfläche wächst von rund 45 auf rund 85 Quadratmeter; hinzu kommt eine Dachterrasse
- Das denkmalgeschützte Vorderhaus bleibt baulich unverändert erhalten
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch und Erhaltungssatzung zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/053/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein bestehendes Wohnhaus soll durch Aufstockung eines Teilbereichs erweitert und in zwei separate Dauerwohnungen aufgeteilt werden. Die Gesamtwohnfläche steigt dabei von rund 141 auf rund 169 Quadratmeter. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen — unter der Auflage, dass beide Dauerwohnungen nach Lage und Größe eindeutig in der Baugenehmigung festgelegt werden.
Ein privater Eigentümer will seine bestehende Dauerwohnung in einem Wohnhaus um rund 61 Quadratmeter erweitern, um familiengerechten Dauerwohnraum zu schaffen. Das Gebäude enthält zusätzlich eine Ferienwohnung; die Dauerwohnung bleibt nach dem Umbau weiterhin als solche vermietet. Gleichzeitig soll der Altbau außen saniert und optisch auf seinen ursprünglichen Zustand zurückgeführt werden. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilen.
Ein privater Antragsteller will ein kleines Bestandsgebäude im hinteren Teil eines denkmalgeschützten Grundstücks umbauen und geringfügig erweitern. Die Wohnfläche wächst von 40 auf 58 Quadratmeter; zwei kleine Anbauten (Bad und Abstellraum) kommen hinzu. Das Dach erhält einen neuen Dachstuhl, der optisch dem benachbarten Baudenkmal angeglichen wird. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Ein denkmalgeschütztes Gebäude im Außenbereich Spiekeroogs soll im Dachgeschoss ausgebaut und in den Sanitärbereichen saniert werden. Im Dachgeschoss entstehen zwei Gruppenräume für Kleingruppen mit eigenem Bad; eine neue Treppe dient als erster Rettungsweg. Die äußere Form des Gebäudes bleibt erhalten; neue Dachfenster werden als historische Dachluken ausgeführt. Verwaltung und Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.