Neuerschließung des Dachgeschosses und Sanierung der Sanitärbereiche eines denkmalgeschützten Hauses
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. April 2020
Beschlossen — einstimmig
am 23. April 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 35 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RM Klasing verlässt den Platz am Rats -Tisch. RV Redelfs stellt die Sachlage dar. Es gibt keine Fragen zu dem Antrag.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin denkmalgeschütztes Gebäude im Außenbereich Spiekeroogs soll im Dachgeschoss ausgebaut und in den Sanitärbereichen saniert werden. Im Dachgeschoss entstehen zwei Gruppenräume für Kleingruppen mit eigenem Bad; eine neue Treppe dient als erster Rettungsweg. Die äußere Form des Gebäudes bleibt erhalten; neue Dachfenster werden als historische Dachluken ausgeführt. Verwaltung und Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag vom 6. März 2020 für ein denkmalgeschütztes Gebäude im Außenbereich Spiekeroogs. Der Verwaltungsausschuss und der Rat sollen das erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Hintergrund
Das Grundstück liegt mit rund 11.952 m² im baurechtlichen Außenbereich und fällt damit weder unter einen Bebauungsplan noch unter eine Baugestaltungssatzung. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist neben dem Baurecht auch das Denkmalrecht zu berücksichtigen. Das Gebäude ist zusätzlich vom Geltungsbereich der Erhaltungssatzung zur Bevölkerungsstruktur erfasst. Der Umbau verändert die äußere Kubatur des Hauses nicht.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Umbau betrifft ein einzelnes privates Gebäude; unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen sind nicht erkennbar. Die geplanten Gruppenräume deuten auf eine Nutzung durch eine Gruppe oder Institution hin, über die die Vorlage keine näheren Angaben macht. Die Entscheidung ist baurechtlich relevant, weil die Gemeinde bei Außenbereichsvorhaben ihr Einvernehmen formell erklären muss.
Die wichtigsten Punkte
- Das denkmalgeschützte Gebäude liegt im Außenbereich auf einem rund 11.952 m² großen Grundstück
- Im Dachgeschoss entstehen neu 49,35 m² Nutzfläche mit zwei Gruppenräumen und einem Sanitärbereich
- Eine neue Treppe wird als erster Rettungsweg ins Dachgeschoss eingebaut
- Zwei neue Dachfenster werden denkmalgerecht als historische Dachluken ausgeführt
- Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 2 BauGB zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/012/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8125 kB
Beratungsfolge
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