Auftragsvergabe Sanierung Aussenfassade und Balkone einer gemeindeeigenen Liegenschaft
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. September 2013
Beschlossen — einstimmig
am 05. September 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Es wurden drei Angebote abgegeben: Firma A : brutto € 40.100,07 Firma B : brutto € 43.917,56 Firma C: brutto € 45.483,34 Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den Auftrag an Firma A mit einem Auftragsvolumen in Höhe von € 40.100,07 analog zum Vergabevermerk des Architekten zu erteilen. Als Ausführungsbeginn der Maßnahme wurde in der Ausschreibung der 01.10.2013 benannt. Es besteht kein Diskussionsbedarf, die Maßnahme durchzuführen wurde bereits in der Sitzung am 31.01.2013 beschlossen. Der Vergabe hat das Rechnungsprüfungsamt zugestimmt, somit kommt es zur Abstimmung.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will die Außenfassade und Balkone eines gemeindeeigenen Gebäudes sanieren lassen und vergibt dafür einen Auftrag. Der Rat soll die Vergabeentscheidung beschließen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Auftragsvergabe für Baumaßnahmen an einem gemeindeeigenen Gebäude, eingebracht von der Verwaltung zur Beschlussfassung durch den Rat.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; ein PDF mit Details war nicht beigefügt. Welches Gebäude betroffen ist, in welchem Zustand sich Fassade und Balkone befinden und wie hoch die Kosten veranschlagt sind, geht aus dem Titel nicht hervor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Je nach Nutzung des Gebäudes kann die Sanierung Insulaner:innen direkt betreffen, etwa wenn es sich um Wohn- oder Gemeinschaftsräume handelt. Ohne das zugehörige PDF lässt sich nicht sagen, wer genau betroffen ist und welche Kosten für die Gemeinde entstehen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde vergibt einen Auftrag zur Sanierung von Außenfassade und Balkonen einer gemeindeeigenen Liegenschaft
- Der Rat soll die Vergabe beschließen
- Welches Objekt betroffen ist und welche Kosten entstehen, geht aus dem Titel allein nicht hervor
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/069/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll Sanierungskosten für das Haus Frentz übernehmen und zugleich eine Instandhaltungsrücklage für das Objekt bilden. Beides muss der Rat beschließen. Nähere Details zu Umfang und Höhe der Kosten liegen ohne Vorlage nicht vor.
Wer wegen der Veränderungssperre einen Antrag stellen muss, obwohl sein Vorhaben normalerweise genehmigungsfrei wäre, soll keine Bearbeitungsgebühr zahlen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, auf die sonst fälligen 100 Euro zu verzichten. Der Erlass gilt nur für Gebühren der Gemeinde Spiekeroog, nicht für Gebühren des Landkreises Wittmund; regulär antragspflichtige Maßnahmen sind ausgenommen.
Der Rat berät über eine Wertgrenzenrichtlinie — also über Regelungen, ab welchen Auftragssummen die Gemeinde bestimmte Vergabe- oder Genehmigungsverfahren einhalten muss. Definition und Inhalt dieser Richtlinie sollen festgelegt werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist aus dem Titel nicht erkennbar.
Die Gemeinde will die gesamte Straßenbeleuchtung Spiekeroogs auf moderne LED-Technik umrüsten. Die bisherigen Leuchten sind veraltet und nur noch mit Notbehelfen funktionsfähig. Dafür hat die Gemeinde einen Bundesförderbescheid über rund 20.053 Euro erhalten — 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 87.139 Euro; rund 70.000 Euro muss die Gemeinde selbst finanzieren. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, das Projekt bis zum 31. März 2018 abzuschließen.