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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ausnahmegenehmigung über die Nachtruhegrenze ab 22:00 Uhr hinaus durch Zeigen der Spiele der Fußballweltmeisterschaft durch Betreiber der Kneipe „Oll Kark“

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 18. Juni 2026

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 18. Juni 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Gemeinderat beschließt: 1. Für das Public Viewing auf der Terrasse der „Oll Kark“ wird eine Ausnahme von den geltenden Ruhezeiten gemäß § 11 SpLärmSchVO genehmigt. 2. Die Ausnahmegenehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass - sämtliche Spiele der deutschen Fußball-Nationalmannschaft sowie das Finale, sämtliche Spiele der Vor- und Finalrunde mit Beginn um 21 Uhr sowie um 22 Uhr umfasst sind - die Nachtruhe außerhalb der genehmigten Zeiträume strikt eingehalten wird, - die Anwohner rechtzeitig informiert werden -der Veranstalter für die Einhaltung von Lärmschutzauflagen Sorge tragen wird Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausnahmegenehmigung in geeigneter Form auszustellen und die Veranstalter entsprechend zu unterrichten.

6Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Kneipe 'Oll Kark' darf während der Fußball-WM 2026 Spiele auf ihrer Außenterrasse übertragen – auch nach 22 Uhr. Der Gemeinderat soll eine Ausnahme von der Lärmschutzverordnung genehmigen, die alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft, das Finale sowie alle Vor- und Finalrundenspiele ab 21 und ab 22 Uhr umfasst, jeweils bis maximal Mitternacht. Als Auflagen sind Lärmschutzmaßnahmen, angemessene Lautstärke und rechtzeitige Information der Anwohner:innen vorgesehen.

Einordnung

Beschlussvorlage des Ordnungsamts der Gemeinde Spiekeroog, eingebracht von der Verwaltung. Der Gemeinderat soll über eine Ausnahmegenehmigung von der gemeindlichen Lärmschutzverordnung abstimmen.

Hintergrund

Die Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) schützt die Nachtruhe ab 22 Uhr. Nach § 11 dieser Verordnung kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn das öffentliche Interesse überwiegt. Zusätzlich gibt es eine befristete Regierungsverordnung (WM2026LärmSchV), die für die Dauer der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 ausdrücklich Public-Viewing-Ausnahmen ermöglicht. Die WM läuft vom 11. Juni bis 19. Juli 2026.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Anwohner:innen rund um die 'Oll Kark' müssen bei genehmigten Spielen bis Mitternacht mit Außenübertragungen rechnen. Der Veranstalter ist verpflichtet, sie rechtzeitig zu informieren und die Lautstärke in Grenzen zu halten. Außerhalb der genehmigten Spielzeiten gilt die übliche Nachtruhe weiterhin.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Antrag gilt für den Zeitraum 11. Juni bis 19. Juli 2026, jeweils bis spätestens Mitternacht
  • Betroffen sind alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft, das Finale sowie alle Vor- und Finalrundenspiele mit Anstoß um 21 oder 22 Uhr
  • Übertragung soll auf der Außenterrasse per Fernsehgerät mit angemessener Lautstärke erfolgen
  • Als Auflagen sind Lärmschutzmaßnahmen und rechtzeitige Information der Nachbarschaft vorgesehen
  • Rechtsgrundlage ist § 11 SpLärmSchVO in Verbindung mit der bundesweiten WM-Sonderverordnung

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/162/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
20. Juni 2026
Zuletzt aktualisiert
27. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog18. Juni 2026, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig6:0:0

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