Ausnahmegenehmigung über die Nachtruhegrenze ab 22:00 Uhr hinaus durch Zeigen der Spiele der Fußballweltmeisterschaft durch Betreiber der Kneipe „Oll Kark“
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 18. Juni 2026
Beschlossen — einstimmig
am 18. Juni 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Gemeinderat beschließt: 1. Für das Public Viewing auf der Terrasse der „Oll Kark“ wird eine Ausnahme von den geltenden Ruhezeiten gemäß § 11 SpLärmSchVO genehmigt. 2. Die Ausnahmegenehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass - sämtliche Spiele der deutschen Fußball-Nationalmannschaft sowie das Finale, sämtliche Spiele der Vor- und Finalrunde mit Beginn um 21 Uhr sowie um 22 Uhr umfasst sind - die Nachtruhe außerhalb der genehmigten Zeiträume strikt eingehalten wird, - die Anwohner rechtzeitig informiert werden -der Veranstalter für die Einhaltung von Lärmschutzauflagen Sorge tragen wird Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausnahmegenehmigung in geeigneter Form auszustellen und die Veranstalter entsprechend zu unterrichten.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Kneipe 'Oll Kark' darf während der Fußball-WM 2026 Spiele auf ihrer Außenterrasse übertragen – auch nach 22 Uhr. Der Gemeinderat soll eine Ausnahme von der Lärmschutzverordnung genehmigen, die alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft, das Finale sowie alle Vor- und Finalrundenspiele ab 21 und ab 22 Uhr umfasst, jeweils bis maximal Mitternacht. Als Auflagen sind Lärmschutzmaßnahmen, angemessene Lautstärke und rechtzeitige Information der Anwohner:innen vorgesehen.
Einordnung
Beschlussvorlage des Ordnungsamts der Gemeinde Spiekeroog, eingebracht von der Verwaltung. Der Gemeinderat soll über eine Ausnahmegenehmigung von der gemeindlichen Lärmschutzverordnung abstimmen.
Hintergrund
Die Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) schützt die Nachtruhe ab 22 Uhr. Nach § 11 dieser Verordnung kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn das öffentliche Interesse überwiegt. Zusätzlich gibt es eine befristete Regierungsverordnung (WM2026LärmSchV), die für die Dauer der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 ausdrücklich Public-Viewing-Ausnahmen ermöglicht. Die WM läuft vom 11. Juni bis 19. Juli 2026.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Anwohner:innen rund um die 'Oll Kark' müssen bei genehmigten Spielen bis Mitternacht mit Außenübertragungen rechnen. Der Veranstalter ist verpflichtet, sie rechtzeitig zu informieren und die Lautstärke in Grenzen zu halten. Außerhalb der genehmigten Spielzeiten gilt die übliche Nachtruhe weiterhin.
Die wichtigsten Punkte
- Der Antrag gilt für den Zeitraum 11. Juni bis 19. Juli 2026, jeweils bis spätestens Mitternacht
- Betroffen sind alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft, das Finale sowie alle Vor- und Finalrundenspiele mit Anstoß um 21 oder 22 Uhr
- Übertragung soll auf der Außenterrasse per Fernsehgerät mit angemessener Lautstärke erfolgen
- Als Auflagen sind Lärmschutzmaßnahmen und rechtzeitige Information der Nachbarschaft vorgesehen
- Rechtsgrundlage ist § 11 SpLärmSchVO in Verbindung mit der bundesweiten WM-Sonderverordnung
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/162/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 20. Juni 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 31. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8101 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde genehmigt für vier Veranstaltungen im Jahr 2025 Ausnahmen von der nächtlichen Ruhezeit laut Spiekerooger Lärmschutzverordnung. Betroffen sind Tanz in den Mai (30.4., bis 1 Uhr), Pfingstregatta (8.6., bis 3 Uhr), Dorffest (2.9., bis 1 Uhr) und das 100-jährige Jubiläum des Klootschießervereins (6.9., bis Mitternacht). Veranstalter müssen Lärmschutzauflagen einhalten und Anwohner:innen rechtzeitig informieren. Der Rat soll die Genehmigungen gesammelt beschließen.
Ein Hotelbetrieb beantragt eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung, damit Bauarbeiten an der Stranddistel früher beginnen können. Das Gebäude dient als Unterkunft für Hotelmitarbeiter:innen und wurde durch einen Brand teilweise zerstört. Der Bauausschuss empfiehlt, die Verwaltung zu beauftragen, die Ausnahme zu erteilen, damit die Baumaßnahme ab Kalenderwoche 41-2023 fortgesetzt werden kann.
Ein Gewerbebetrieb auf der Insel will eine Photovoltaikanlage zur solaren Warmwasserbereitung auf dem Dach eines Nebengebäudes anbringen. Weil seit November 2021 eine Veränderungssperre gilt, braucht selbst diese eigentlich genehmigungsfreie Maßnahme eine ausdrückliche Ausnahme durch den Rat. Die Verwaltung sieht keine öffentlichen Belange entgegenstehen; der Beschluss wurde einstimmig gefasst und das Einvernehmen erteilt.
Die Verwaltung beantragt für fünf Veranstaltungen im Jahr 2026 Ausnahmen von der Nachtruhe, die ab 22 Uhr gilt. Betroffen sind Tanz in den Mai, Pfingstregatta, Public Viewing, das 50. Bäderturnier und das Dorffest — mit genehmigten Zeiten bis maximal 2:30 Uhr. Der Rat soll die Ausnahmen en bloc beschließen, verbunden mit Lärmschutzauflagen und Informationspflicht gegenüber Anwohner:innen.