Stranddistel - Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der SpLärmSchVO
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 31. August 2023
Beschlossen — mehrheitlich
am 31. August 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) soll im Rat beraten werden. Der Antrag bezieht sich auf das Objekt oder den Betrieb namens „Stranddistel'. Der Rat entscheidet, ob eine Ausnahme von den geltenden Lärmschutzregeln der Gemeinde erteilt wird.
Einordnung
Sitzungsvorlage zur Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung von der gemeindlichen Lärmschutzverordnung, vermutlich eingebracht durch die Verwaltung auf Antrag des betroffenen Betriebs oder einer Privatperson.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog hat eine eigene Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO), die Lärmbeschränkungen für die Insel regelt. Für bestimmte Veranstaltungen oder Betriebe kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Über die konkreten Inhalte des Antrags liegen keine weiteren Informationen vor, da kein PDF beigefügt ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Insulaner:innen und Gäste in der Umgebung des Betriebs „Stranddistel
Die wichtigsten Punkte
- Der Betrieb oder das Objekt „Stranddistel
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KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/079/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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