Ausnahmegenehmigung vom Allgemeinen Kraftverkehrsverbot; Antrag zum dauerhaften Betrieb eines Anhängers für die Belieferung des Frischemarktes
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. März 2018
Beschlossen — einstimmig
am 01. März 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog genehmigt den Einsatz von Transportanhängern ausschließlich zur Belieferung des Frischemarktes mit dort angebotenen Waren, deren zulässiges Gesamtgewicht oberhalb der geltenden 6 Tonnen Belastung liegt. Die beantragten Transportanhänger sollen die Maße gem. dem anliegenden Fahrzeugschein haben. Die Fahrtstrecke wird vom Hafen über den Wüppspoor und Melksett und zurück festgelegt. Das Beweissicherungsverfahren ist bei Bedarf durchzuführen. RM Breuer verlässt aus Gründen der Befangenheit die Sitzung. BM Piszczan erklärt, dass die angedachte Umstellung auf größere Anhänger die Anzahl der Fahrten stark reduzieren würde. Eine Fahrt eines großen Anhängers ersetzt beispielsweise vier „normale“ Lieferungen. Der angedachte Druckplattenversuch kann lt. Aussage des Ingenieurs aufgrund der Witterungsverhältnisse in naher Zukunft nicht durchgeführt werden kann. Es wird ein weiterer Zeitverzug auf unbestimmte Zeit befürchtet. Daher besteht der Vorschlag der Verwaltung ein Beweissicherungsverfahren zu initiieren. Zudem soll der Druckplattenversuch schnellstmöglich erfolgen. RM Klasing empfindet den Druckplattenversuch als nicht glücklich, da hier nur statische Belastungen gemessen werden. Ein Beweissicherungsverfahren wäre hier geeigneter. Auch der im Publikum anwesende Sachverständige Wilm Andreesen empfiehlt eher einen dynamischen Druckplattenversuch durchzuführen. Zudem könnte man den Fahrern der Fa. Bellstedt empfehlen Schlangenlinien zu fahren, damit keine Spurrillen entstehen. RM Schreiber hält das Fahren von Schlangenlinie übertrieben, da z.B. die von den Abfallentsorgern gefahrenen Mulden nicht leichter sind. Diese Vorgabe sollten dann sämtliche schwere E-Karren befolgen müssen. Ähnlich sieht dies RM Weibels. Seiner Meinung kann die Straße trotzdem beschädigt werden. Zudem nutzen zu viele unterschiedliche E-Karren die Straße. RM Weibels und RM Klasing sprechen sich für eine eindeutigere Beschreibung der zuzulassenden Anhänger aus. So soll das Maximalgewicht und die maximale Breite im Beschluss genannt werden.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll schwere Transportanhänger dauerhaft für die Belieferung des Spiekerooger Frischemarktes zulassen. Die Fahrzeuge überschreiten die auf der Insel geltende 6-Tonnen-Grenze und brauchen deshalb eine Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Kraftfahrzeugverbot. Die Fahrtstrecke ist auf die Route Hafen–Wüppspoor–Melksett beschränkt. Die Gemeinde soll den Straßenzustand dokumentieren und jährlich prüfen, ob Schäden entstanden sind.
Einordnung
Beschlussvorlage des Ordnungsamtes der Gemeinde Spiekeroog, eingebracht von der Verwaltung. Der Rat entscheidet abschließend über die Ausnahmegenehmigung vom Kraftfahrzeugverbot; der Verwaltungsausschuss berät vorab.
Hintergrund
Auf Spiekeroog gilt ein allgemeines Kraftverkehrsverbot; für Straßen ist das zulässige Gesamtgewicht auf 6 Tonnen begrenzt. Die Fa. Bellstedt beantragte in Kooperation mit dem Frischemarkt den Einsatz größerer Transportanhänger. Nach der Ratssitzung vom 1. November 2017 sollte ein Druckplattenversuch die Bodenbelastung messen; anhaltende Regenfälle seit September 2017 machten diesen Versuch laut beauftragtem Ingenieurbüro jedoch nicht auswertbar, sodass er nicht stattfand.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Entscheidung betrifft die Versorgung aller Insulaner:innen und Gäste, die den Frischemarkt nutzen. Größere Anhänger könnten eine kompaktere und möglicherweise verlässlichere Belieferung ermöglichen. Gleichzeitig besteht das Risiko von Straßenschäden auf der Strecke Hafen–Wüppspoor–Melksett, die durch das Beweissicherungsverfahren beobachtet werden sollen.
Die wichtigsten Punkte
- Die beantragten Transportanhänger überschreiten die auf Spiekeroog zulässige 6-Tonnen-Grenze
- Der Rat soll eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung ausschließlich für die Belieferung des Frischemarktes beschließen
- Die genehmigte Fahrtstrecke verläuft nur vom Hafen über Wüppspoor und Melksett und zurück
- Die Gemeinde führt ein Beweissicherungsverfahren durch und wertet den Straßenzustand jährlich aus
- Ein ursprünglich geplanter Druckplattenversuch zur Bodenbelastung wurde wegen anhaltender Regenfälle nicht durchgeführt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/009/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll dem Betreiber des Grünen Inselmarkts (Firma Eilers) eine Ausnahmegenehmigung erteilen, damit ein überbreiter EDEKA-Kühlanhänger (2,55 m Breite, 15 Paletten) den Markt werktags vom Hafen aus beliefern darf. Der Anhänger überschreitet das in der gemeindlichen KFZ-Richtlinie festgelegte Breitenlimit von 2,10 m; solche Ausnahmen entscheidet der Rat. Die Genehmigung soll auf drei Jahre befristet und auf eine feste Route beschränkt werden. Anlieferungen vor 07:00 Uhr sind nicht erlaubt; Straßenschäden trägt der Betreiber.
Eine ortsansässige Spedition beantragt gemeinsam mit Edeka und dem Spiekerooger Frischemarkt eine Ausnahmegenehmigung für den dauerhaften Betrieb eines Lebensmittel-Anhängers auf der Insel. Die geplante Route führt vom Hafen über den Wüppspoor in den Melksett. Am 21. September 2017 fand eine Vorführung der Belieferung statt, zu der der Gemeinderat eingeladen war. Der Rat soll nun entscheiden, ob er die Ausnahmegenehmigung erteilt.
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