Antrag zum dauerhaften Betrieb eines Anhängers für die Belieferung des Frischemarktes
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. November 2017
Beschlossen — mehrheitlich
am 01. November 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Dem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für den dauerhaften Betrieb des Anhängers wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt diese Ausnahmegenehmigung vorzubereiten und dem Rat zur Abstimmung vorzulegen. RM Breuer erklärt sich für befangen und verlässt die Sitzung. BM Piszczan stellt die Vorteile der möglichen Ausnahmegenehmigung hervor. So würde der Anhänger sehr leise sein und lediglich 25 Minuten für eine Absetzaktion benötigen. Zudem würden durch die Größe des Anhängers, zwei zusätzliche Fahrten entfallen. Festzulegen wäre seiner Ansicht nach die Festlegung einer festen Wegstrecke, sowie eine Abrechnung über die Straßennutzungsgebühren. RV Redelfs sieht eindeutige Vorteile für die Spedition und den Frischemarkt. Kritisch beurteilt sie dagegen die Möglichkeit, dass andere Interessierte ebenfalls Ansprüche auf Nutzung eines solch großen Anhängers geltend machen könnten. RM Heusipp ist der Ansicht, dass der Rat hier, im speziellen Fall der Grundversorgung, eine Ausnahme machen kann. Bei privaten Bauprojekten kann dies nicht gelten. Zudem glaubt sie, dass es sich bei anderen Interessierten nicht lohnen würde, einen so großen Anhänger zu ordern. Dem entgegnet RV Redelfs, dass sich z.B. mehrere Gastronomen zusammenschließen könnten, um sich ihre Waren durch einen ähnlich großen, preiswerteren Anhänger anliefern zu lassen. RM Warenski erinnert an die Aussage von Herrn Oltmanns (Landkreis Wittmund), wonach es ähnlich wie auf Langeoog möglich sei, eine genaue Wegführung festzulegen. RM Klasing hält den angedachten Transportweg für geeignet. Vorsorglich plädiert er dafür, eine Rücknahme der Erlaubnis festzuschreiben, falls der Anhänger Straßenschäden verursachen sollte. Zudem wäre für diesen Fall eine Regelung zur Beteiligung an den Wiederherstellungskosten erforderlich. RV Redelfs nimmt diesen Vorschlag auf und spricht sich dafür aus, die Verwaltung mit der Vorbereitung einer Ausnahmegenehmigung zu beauftragen, die dann dem Rat vorgelegt werden soll. Auf die Frage von RM Schreiber, wie Schäden nachgewiesen werden können, spricht sich Herr Koffinke für einen Plattendruckversuch im Vorfeld der Genehmigung aus, der durch ein Ingenieurbüro durchgeführt werden könnte. Damit ließe sich feststellen, ob die Straße diese Lasten tragen könne oder nicht. RV Redelfs formuliert den Beschlussvorschlag unerheblich um, welcher anschließend mehrheitlich genehmigt wird.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEine ortsansässige Spedition beantragt gemeinsam mit Edeka und dem Spiekerooger Frischemarkt eine Ausnahmegenehmigung für den dauerhaften Betrieb eines Lebensmittel-Anhängers auf der Insel. Die geplante Route führt vom Hafen über den Wüppspoor in den Melksett. Am 21. September 2017 fand eine Vorführung der Belieferung statt, zu der der Gemeinderat eingeladen war. Der Rat soll nun entscheiden, ob er die Ausnahmegenehmigung erteilt.
Einordnung
Beschlussvorlage des Ordnungsamts, eingebracht von der Verwaltung im Auftrag einer privaten Antragstellergemeinschaft. Der Verwaltungsausschuss und der Rat beraten die beantragte Ausnahmegenehmigung in zwei Sitzungen im Oktober und November 2017.
Hintergrund
Auf Spiekeroog gilt grundsätzlich ein Kraftfahrzeugverbot, das motorisierten Verkehr auf den Inselwegen stark einschränkt. Für bestimmte Zwecke — wie die Versorgung des Einzelhandels — sind Ausnahmegenehmigungen möglich. Das detaillierte Logistikkonzept mit technischen Daten des Anhängers liegt der Vorlage als nicht-öffentliche Anlage bei.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Entscheidung betrifft die Lebensmittelversorgung aller Insulaner:innen und Gäste. Ein dauerhafter Einsatz des Anhängers könnte die Belieferung des Frischemarktes effizienter machen. Gleichzeitig bedeutet ein weiteres Kraftfahrzeug auf den Inselwegen potenziell mehr Verkehr auf der Route Hafen–Wüppspoor–Melksett.
Die wichtigsten Punkte
- Eine Spedition, Edeka und der Frischemarkt beantragen gemeinsam eine Ausnahmegenehmigung
- Die Route verläuft vom Hafen über den Wüppspoor in den Melksett und zurück
- Am 21. September 2017 fand eine öffentliche Vorführung der Belieferung für den Gemeinderat statt
- Das Logistikkonzept ist als nicht-öffentliche Anlage beigefügt
- Der Rat entscheidet, ob die Ausnahmegenehmigung erteilt wird
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/105/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-899 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Betreiber des Edeka-Markts 'Watt'n Koophuus' beantragt eine Genehmigung, Waren künftig mit einem größeren Edeka-Anhänger anzuliefern. Die Route führt vom Hafen über die Straße Wüppspoor, dann rückwärts auf den Süderloog; entladen wird auf privatem Grund. Der Rat soll die Genehmigung zunächst für ein Jahr erteilen.
Der Rat soll schwere Transportanhänger dauerhaft für die Belieferung des Spiekerooger Frischemarktes zulassen. Die Fahrzeuge überschreiten die auf der Insel geltende 6-Tonnen-Grenze und brauchen deshalb eine Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Kraftfahrzeugverbot. Die Fahrtstrecke ist auf die Route Hafen–Wüppspoor–Melksett beschränkt. Die Gemeinde soll den Straßenzustand dokumentieren und jährlich prüfen, ob Schäden entstanden sind.
Ein Gewerbebetrieb beantragt die ganzjährige Zulassung eines Elektrofahrzeugs auf Spiekeroog. Der Betrieb bietet Gepäck-, Getränke-, Reinigungs-, Wäsche- und Hausmeisterservice an und begründet den Bedarf damit, dass der bisherige Spediteur den Gepäcktransport zum 01.01.2020 einstellt. Die Verwaltung empfiehlt die Zulassung; der Betrieb muss einen Fahrtnachweis führen und Sondernutzungsgebühren zahlen.
Der Rat soll dem Grünen Inselmarkt (Betreiber Eilers) erlauben, einen überbreiten EDEKA-Kühlanhänger dauerhaft für die tägliche Warenlieferung vom Hafen zum Markt einzusetzen. Der Anhänger ist 2,55 m breit und überschreitet damit das in der Kraftfahrzeugrichtlinie der Gemeinde festgelegte Limit von 2,10 m. Die Verwaltung hält die Ausnahme für gerechtfertigt und schlägt eine auf drei Jahre befristete Genehmigung mit fester Route und Auflagen vor.