Ausnahmegenehmigung von der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm (SpLärmSchVO)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. April 2024
Beschlossen — einstimmig
am 19. April 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Lärmschutzverordnung für Arbeiten am TGZ wird entsprochen. RV Redelfs erläutert den Hintergrund, der Wasserschaden müsse behoben werden, dies sei vor dem Baustopp nicht zu schaffen. Ruhezeiten müssen natürlich eingehalten werden. BM Kösters ergänzt, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Ausnahme für das Jahr 2024 ohne zeitliche Befristung auszustellen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog soll einer Ausnahmegenehmigung von der eigenen Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) zustimmen. Über den konkreten Anlass — wer die Ausnahme beantragt und für welche Veranstaltung oder Aktivität — liegen keine Informationen vor. Der Rat wird vermutlich gebeten, der Ausnahme zuzustimmen oder sie zu genehmigen.
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage zur Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung von der gemeindlichen Lärmschutzverordnung. Wer die Ausnahme beantragt hat, ist dem Titel nicht zu entnehmen.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog hat eine eigene Verordnung zum Schutz vor Lärm (SpLärmSchVO) erlassen, die Lärmemissionen auf der Insel reguliert. Diese Verordnung sieht offenbar ein Ausnahmeverfahren vor, das dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird. Da kein PDF vorliegt, sind Anlass, Umfang und Bedingungen der beantragten Ausnahme nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Lärmschutzregeln betreffen alle Insulaner:innen und Gäste, da sie das ruhige Inselmilieu sichern sollen. Eine Ausnahme könnte zeitlich oder räumlich begrenzte Lärmimmissionen bedeuten — etwa durch eine Veranstaltung oder Baumaßnahme. Ohne Vorlage lässt sich nicht sagen, wer konkret betroffen wäre.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde Spiekeroog verfügt über eine eigene Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO)
- Es wird eine Ausnahmegenehmigung von dieser Verordnung beantragt
- Der genaue Antragsteller und der Anlass sind dem Titel nicht zu entnehmen
- Es liegt kein PDF vor, daher sind Details nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/031/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Eine Privatperson beantragt, zum Jahreswechsel 2017/2018 im Noorderloog ein Feuerwerk abzubrennen — obwohl auf Spiekeroog ganzjährig Pyrotechnik verboten ist. Der Antrag ist von mehreren Mitunterzeichner:innen unterstützt. Der Rat soll entscheiden, ob er die Ausnahme befürwortet und die Verwaltung mit dem entsprechenden Bescheid beauftragt.
Die Gemeinde überprüft ihre Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) und will sie an die heutige Praxis anpassen. Vier Bereiche stehen im Fokus: Bauzeiten, ruhestörende Tätigkeiten in Gebäuden, Lärm aus Gaststätten sowie Feuerwerksregelungen. Die Sitzung dient zunächst nur der gemeinsamen Bestandsaufnahme — eine konkrete Neufassung wird danach von der Verwaltung erarbeitet. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse aufzunehmen und einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen.
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Lärmschutzverordnung zum zweiten Mal ändern. Der Rat berät und beschließt über die Änderung. Details zu den geplanten Neuregelungen liegen ohne PDF nicht vor.
Ratsmitglied Warenski beantragt, das ganzjährige Feuerwerksverbot auf Spiekeroog zu lockern. Silvesterfeuerwerk soll künftig von 22:00 Uhr bis 01:00 Uhr erlaubt sein. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, § 10 der Lärmschutzverordnung entsprechend zu ändern.