Beratung und Beschluss über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu § 10 Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO)
Stand der Beratung
Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. November 2017
Abgelehnt
am 01. November 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde befürwortet den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung und beauftragt die Verwaltung mit der Fertigung eines entsprechenden Bescheides. RM Breuer nimmt wieder an der Sitzung teil. BM Piszczan erklärt, dass der Bußgeldbescheid des bisherigen Verfahrens vom Amtsgericht Wittmund bestätigt worden ist und nun dem OLG Oldenburg vorliegt. Bei einem negativen Bescheid zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Gemeinde könnte der Antragsteller den Verwaltungsgerichtsweg beschreiten und somit würde die Satzung auch auf diesem Weg gerichtlich geprüft. BM Piszczan erhofft sich als Ergebnis in dieser Sache abschließende Rechtssicherheit. Das Gremium spricht sich im vorliegenden Fall mehrheitlich gegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung aus.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEine Privatperson beantragt, zum Jahreswechsel 2017/2018 im Noorderloog ein Feuerwerk abzubrennen — obwohl auf Spiekeroog ganzjährig Pyrotechnik verboten ist. Der Antrag ist von mehreren Mitunterzeichner:innen unterstützt. Der Rat soll entscheiden, ob er die Ausnahme befürwortet und die Verwaltung mit dem entsprechenden Bescheid beauftragt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt), eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und abschließender Beschlussfassung im Rat. Gegenstand ist ein privater Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom generellen Pyrotechnikverbot.
Hintergrund
Der Rat beschloss am 31. Oktober 2014, die Spiekerooger Lärmschutzverordnung um ein ganzjähriges Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik zu erweitern. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit geschaffen, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zu genehmigen. Auf dieser Grundlage wurde der vorliegende Antrag gestellt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Verbot gilt für alle auf der Insel — Insulaner:innen wie Gäste. Wird die Ausnahme erteilt, ist am 1. Januar 2018 zwischen 0:00 und 0:30 Uhr im Noorderloog ein privates Feuerwerk zulässig. Wer in der Nähe wohnt oder übernachtet, muss mit Lärm und Licht rechnen; Tiere im angrenzenden Naturschutzbereich könnten ebenfalls betroffen sein.
Die wichtigsten Punkte
- Auf Spiekeroog gilt seit 2014 ein ganzjähriges Verbot für Pyrotechnik
- Der Antrag betrifft ein privates Feuerwerk am 1. Januar 2018 von 0:00 bis 0:30 Uhr im Noorderloog
- Mehrere Mitunterzeichner:innen unterstützen den Antrag
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausnahme zu befürworten und die Verwaltung mit der Bescheiderteilung zu beauftragen
- Der eigentliche Antragstext liegt nur in nichtöffentlicher Anlage vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/106/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8199 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde überprüft ihre Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) und will sie an die heutige Praxis anpassen. Vier Bereiche stehen im Fokus: Bauzeiten, ruhestörende Tätigkeiten in Gebäuden, Lärm aus Gaststätten sowie Feuerwerksregelungen. Die Sitzung dient zunächst nur der gemeinsamen Bestandsaufnahme — eine konkrete Neufassung wird danach von der Verwaltung erarbeitet. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse aufzunehmen und einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen.
Ratsmitglied Warenski beantragt, das ganzjährige Feuerwerksverbot auf Spiekeroog zu lockern. Silvesterfeuerwerk soll künftig von 22:00 Uhr bis 01:00 Uhr erlaubt sein. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, § 10 der Lärmschutzverordnung entsprechend zu ändern.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einer Ausnahmegenehmigung von der eigenen Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) zustimmen. Über den konkreten Anlass — wer die Ausnahme beantragt und für welche Veranstaltung oder Aktivität — liegen keine Informationen vor. Der Rat wird vermutlich gebeten, der Ausnahme zuzustimmen oder sie zu genehmigen.
Die Gemeinde ändert ihre Lärmschutzverordnung zum dritten Mal und passt mehrere Regeln zu Lärm, Feuerwerk und Gastronomie an. Im Kurgebiet bleibt knallendes Silvesterfeuerwerk verboten — leises Feuerwerk ohne Knalleffekt soll aber erlaubt sein. Gaststätten-Außenterrassen dürfen künftig nur noch bis 22:00 Uhr betrieben werden. Der Rat soll die neue Fassung am 8. November 2018 beschließen.