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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu § 10 Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO)

Stand der Beratung

Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. November 2017

Beschluss

Abgelehnt

am 01. November 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde befürwortet den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung und beauftragt die Verwaltung mit der Fertigung eines entsprechenden Bescheides. RM Breuer nimmt wieder an der Sitzung teil. BM Piszczan erklärt, dass der Bußgeldbescheid des bisherigen Verfahrens vom Amtsgericht Wittmund bestätigt worden ist und nun dem OLG Oldenburg vorliegt. Bei einem negativen Bescheid zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Gemeinde könnte der Antragsteller den Verwaltungsgerichtsweg beschreiten und somit würde die Satzung auch auf diesem Weg gerichtlich geprüft. BM Piszczan erhofft sich als Ergebnis in dieser Sache abschließende Rechtssicherheit. Das Gremium spricht sich im vorliegenden Fall mehrheitlich gegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung aus.

0Ja6Nein3Enthaltung Sondervotum

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Eine Privatperson beantragt, zum Jahreswechsel 2017/2018 im Noorderloog ein Feuerwerk abzubrennen — obwohl auf Spiekeroog ganzjährig Pyrotechnik verboten ist. Der Antrag ist von mehreren Mitunterzeichner:innen unterstützt. Der Rat soll entscheiden, ob er die Ausnahme befürwortet und die Verwaltung mit dem entsprechenden Bescheid beauftragt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt), eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und abschließender Beschlussfassung im Rat. Gegenstand ist ein privater Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom generellen Pyrotechnikverbot.

Hintergrund

Der Rat beschloss am 31. Oktober 2014, die Spiekerooger Lärmschutzverordnung um ein ganzjähriges Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik zu erweitern. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit geschaffen, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zu genehmigen. Auf dieser Grundlage wurde der vorliegende Antrag gestellt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Verbot gilt für alle auf der Insel — Insulaner:innen wie Gäste. Wird die Ausnahme erteilt, ist am 1. Januar 2018 zwischen 0:00 und 0:30 Uhr im Noorderloog ein privates Feuerwerk zulässig. Wer in der Nähe wohnt oder übernachtet, muss mit Lärm und Licht rechnen; Tiere im angrenzenden Naturschutzbereich könnten ebenfalls betroffen sein.

Die wichtigsten Punkte

  • Auf Spiekeroog gilt seit 2014 ein ganzjähriges Verbot für Pyrotechnik
  • Der Antrag betrifft ein privates Feuerwerk am 1. Januar 2018 von 0:00 bis 0:30 Uhr im Noorderloog
  • Mehrere Mitunterzeichner:innen unterstützen den Antrag
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausnahme zu befürworten und die Verwaltung mit der Bescheiderteilung zu beauftragen
  • Der eigentliche Antragstext liegt nur in nichtöffentlicher Anlage vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/106/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog1. November 2017, 20:04 UhrEntscheidungabgelehnt0:6:3

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Beratung und Beschluss über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu § 10 Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) — Spiekeroog-Radar