B-Plan 22 Waldkompensation Teilflächen südlich Bi d"Utkiek 6-16
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Dezember 2023
Beschlossen — einstimmig
am 21. Dezember 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Schreiben zur Feststellung des Waldes wie auch zum Umgang mit diesem von der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Wittmund), die vertraglichen Entwurfsfassungen für die Ersatzaufforstung und die Vereinbarung mit der Eigentümerin der privaten Waldfläche auf Spiekeroog zur Kostenübernahme sowie alle weiteren Anlagen werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, die vertraglichen Regelungen zur Waldkompensation einzugehen und den sich daraus ergebenden finanziellen Kompensationswert zu entrichten. Der finanzielle Kompensationswert wird an die Eigentümerin der privaten Waldfläche auf Spiekeroog durchgereicht. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 betrifft Flächen, die laut der Unteren Naturschutzbehörde als Wald einzustufen sind. Ein Teil dieser Flächen südlich von Bi d’Utkiek soll als Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen B festgesetzt werden. Aufgrund des Verlusts von als Wald eingestuften Flächen wird eine externe Waldkompensation in der Gemarkung Etzel der Gemeinde Friedeburg durchgeführt. Die erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung wird im Bebauungsplan integriert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die erforderlichen vertraglichen Regelungen für die Waldkompensation einzugehen und den finanziellen Kompensationswert an die Eigentümerin der privaten Waldfläche auf Spiekeroog weiterzuleiten. Ratsvorsitzende Redelfs weist auf die zeitliche Abfolge hin, diese sei mit Blick auf den erst im Sommer erfolgenden Satzungsbeschluss des B-Plans Nr 22 nicht ganz optimal. Es lasse sich jedoch nicht ändern. BM Kösters informiert über den seiner Meinung nach unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand, der hinter dieser Kompensationsabwicklung steckt. Obwohl alles optimal gelaufen sei und die gefundene Kompensationsfläche von der UNB als „Glücksfall“ bezeichnet wurde, hätte die Verwaltung über 200 E-Mails und Telefonate in dieser Angelegenheit führen/verfassen müssen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertFür den Bebauungsplan Nr. 22 soll eine Waldkompensation auf Teilflächen südlich der Straße „Bi d'Utkiek
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 22, die Waldkompensationsmaßnahmen auf Teilflächen südlich der Straße „Bi d'Utkiek
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; der genaue Verfahrensstand und Vorgängerbeschlüsse zum B-Plan 22 sind aus diesem Dokument nicht ersichtlich. Waldkompensation ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn durch eine Planung Waldflächen in Anspruch genommen oder beeinträchtigt werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Da nur der Titel vorlag, lassen sich konkrete Auswirkungen auf Insulaner:innen nicht abschließend benennen. Die Festlegung von Kompensationsflächen betrifft potenziell Grundstückseigentümer:innen im Bereich südlich von Bi d'Utkiek sowie alle, die die betreffenden Flächen nutzen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bebauungsplan Nr. 22 erfordert Waldkompensationsmaßnahmen auf Teilflächen
- Die betroffenen Flächen liegen südlich der Straße „Bi d'Utkiek
- )
- Nur der Titel lag vor; Einzelheiten zu Größe, Eigentümern und Beschlussvorschlag sind nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/124/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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