B-Plan 22 Waldkompensation Teilflächen südlich Bi d"Utkiek 6-16
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 22 und einer Waldkompensationsmaßnahme auf Teilflächen südlich der Adresse Bi d'Utkiek 6–16. Waldkompensation bedeutet, dass an anderer Stelle verlorengegangene Waldflächen durch Neubepflanzung oder Schutzmaßnahmen ausgeglichen werden müssen. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt ohne PDF nicht vor.
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage zur Bauleitplanung (B-Plan 22), die eine Waldkompensation auf Teilflächen südlich von Bi d'Utkiek 6–16 betrifft. Die genaue Verfahrensphase (Aufstellungsbeschluss, Auslegung oder Satzungsbeschluss) ist ohne PDF nicht bestimmbar.
Hintergrund
Nur der Titel lag vor; detaillierte Informationen zu Vorgängerbeschlüssen oder zur Planungsgeschichte des B-Plans 22 sind nicht bekannt. Waldkompensation ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn durch Baumaßnahmen oder andere Eingriffe Waldflächen verloren gehen. Die betroffenen Teilflächen liegen südlich der Straße Bi d'Utkiek im Bereich der Hausnummern 6–16.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Insulaner:innen, die in der Nähe von Bi d'Utkiek wohnen oder das betroffene Gebiet nutzen, könnten von Veränderungen im Bereich der Grün- und Waldflächen betroffen sein. Da nur der Titel vorlag, lassen sich konkrete Auswirkungen auf den Inselalltag nicht abschließend beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Der B-Plan 22 umfasst eine Waldkompensationsregelung für Teilflächen südlich von Bi d'Utkiek 6–16
- Waldkompensation ist gesetzlich notwendig, wenn durch Planung oder Bau Waldflächen verloren gehen
- Über den genauen Inhalt der Vorlage liegen ohne PDF keine weiteren Informationen vor
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/124/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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