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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag: 60.1-00225-23-1 - Sanierung und Erweiterung eines Bestandsmarktes, Erweiterung um 5 Mitarbeiterwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. April 2023

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 13. April 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist gem. § 36 Abs. 1 BauGB keine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Der Vorhaben- und Erschließungsplan, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 wird, ist mit der Gemeinde abgestimmt. Ein Widerspruch zu anderem Ortsrecht ist nicht ersichtlich. Eine weitere Stellungnahme ist darüber hinaus deshalb nicht erforderlich, die Gemeinde begrüßt das Vorhaben. RM Breuer verlässt aufgrund von Befangenheit das Podium. RV Redelfs erklärt nochmals, dass mehrfach darauf hingewiesen wurde, besseren und größeren Wohnraum für die Mitarbeitenden zu schaffen, indem im Dachgeschoss Gauben eingebaut würden. Es wird mit Bedauern festgestellt, dass diese einfache Maßnahme nicht umgesetzt wurde. Dies sei aber kein Hinderungsgrund, dem Bauantrag zuzustimmen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Edeka-Markt auf Spiekeroog soll saniert, erweitert und um fünf Mitarbeiterwohnungen ergänzt werden. Die Bauordnungsbehörde des Landkreises Wittmund hat die Gemeinde um Stellungnahme gebeten. Da das Vorhaben im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 liegt und mit der Gemeinde abgestimmt ist, ist kein gesondertes gemeindliches Einvernehmen erforderlich. Die Gemeinde begrüßt das Vorhaben ausdrücklich.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Stellungnahme der Gemeinde gegenüber der Bauordnungsbehörde des Landkreises Wittmund. Das Vorhaben betrifft den bestehenden Edeka-Supermarkt auf Spiekeroog und umfasst Sanierung, Markterweiterung und fünf neue Mitarbeiterwohnungen.

Hintergrund

Für das Vorhaben existiert bereits ein vorhabenbezogener Bebauungsplan — Plan Nr. 23 — der den Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil enthält. Dieser Plan ist mit der Gemeinde abgestimmt. Da das Baugrundstück im Geltungsbereich dieses B-Plans liegt, entfällt nach § 36 Abs. 1 BauGB die Pflicht zur förmlichen Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen. Gutachten zu Lärm, Brandschutz, Statik und Wasserrecht liegen dem Bauantrag bei.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Ein erweiterter und sanierter Supermarkt verbessert die Lebensmittelversorgung für alle Insulaner:innen und Gäste. Die fünf neuen Mitarbeiterwohnungen können dazu beitragen, Fachkräfte auf der Insel unterzubringen — ein auf Spiekeroog bekanntes Problem. Eine schalltechnische Immissionsprognose wurde erstellt, sodass Lärmauswirkungen auf die Nachbarschaft geprüft wurden.

Die wichtigsten Punkte

  • Der bestehende Edeka-Markt auf Spiekeroog soll saniert und vergrößert werden
  • Zusätzlich entstehen fünf Wohnungen für Mitarbeitende
  • Das Vorhaben fällt in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23
  • Ein gesondertes gemeindliches Einvernehmen ist nach § 36 BauGB nicht erforderlich
  • Die Gemeinde begrüßt das Vorhaben und erhebt keinen Widerspruch

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/032/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. März 2023, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog13. April 2023, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Bauantrag: 60.1-00225-23-1 - Sanierung und Erweiterung eines Bestandsmarktes, Erweiterung um 5 Mitarbeiterwohnungen — Spiekeroog-Radar