Bauantrag: 60.1-00225-23-1 - Sanierung und Erweiterung eines Bestandsmarktes, Erweiterung um 5 Mitarbeiterwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. April 2023
Beschlossen — einstimmig
am 13. April 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist gem. § 36 Abs. 1 BauGB keine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Der Vorhaben- und Erschließungsplan, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 wird, ist mit der Gemeinde abgestimmt. Ein Widerspruch zu anderem Ortsrecht ist nicht ersichtlich. Eine weitere Stellungnahme ist darüber hinaus deshalb nicht erforderlich, die Gemeinde begrüßt das Vorhaben. RM Breuer verlässt aufgrund von Befangenheit das Podium. RV Redelfs erklärt nochmals, dass mehrfach darauf hingewiesen wurde, besseren und größeren Wohnraum für die Mitarbeitenden zu schaffen, indem im Dachgeschoss Gauben eingebaut würden. Es wird mit Bedauern festgestellt, dass diese einfache Maßnahme nicht umgesetzt wurde. Dies sei aber kein Hinderungsgrund, dem Bauantrag zuzustimmen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Edeka-Markt auf Spiekeroog soll saniert, erweitert und um fünf Mitarbeiterwohnungen ergänzt werden. Die Bauordnungsbehörde des Landkreises Wittmund hat die Gemeinde um Stellungnahme gebeten. Da das Vorhaben im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 liegt und mit der Gemeinde abgestimmt ist, ist kein gesondertes gemeindliches Einvernehmen erforderlich. Die Gemeinde begrüßt das Vorhaben ausdrücklich.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Stellungnahme der Gemeinde gegenüber der Bauordnungsbehörde des Landkreises Wittmund. Das Vorhaben betrifft den bestehenden Edeka-Supermarkt auf Spiekeroog und umfasst Sanierung, Markterweiterung und fünf neue Mitarbeiterwohnungen.
Hintergrund
Für das Vorhaben existiert bereits ein vorhabenbezogener Bebauungsplan — Plan Nr. 23 — der den Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil enthält. Dieser Plan ist mit der Gemeinde abgestimmt. Da das Baugrundstück im Geltungsbereich dieses B-Plans liegt, entfällt nach § 36 Abs. 1 BauGB die Pflicht zur förmlichen Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen. Gutachten zu Lärm, Brandschutz, Statik und Wasserrecht liegen dem Bauantrag bei.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ein erweiterter und sanierter Supermarkt verbessert die Lebensmittelversorgung für alle Insulaner:innen und Gäste. Die fünf neuen Mitarbeiterwohnungen können dazu beitragen, Fachkräfte auf der Insel unterzubringen — ein auf Spiekeroog bekanntes Problem. Eine schalltechnische Immissionsprognose wurde erstellt, sodass Lärmauswirkungen auf die Nachbarschaft geprüft wurden.
Die wichtigsten Punkte
- Der bestehende Edeka-Markt auf Spiekeroog soll saniert und vergrößert werden
- Zusätzlich entstehen fünf Wohnungen für Mitarbeitende
- Das Vorhaben fällt in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23
- Ein gesondertes gemeindliches Einvernehmen ist nach § 36 BauGB nicht erforderlich
- Die Gemeinde begrüßt das Vorhaben und erhebt keinen Widerspruch
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/032/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-884 kB
Beratungsfolge
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