Bauantrag: Neubau eines Thalasso-Gesundheitszentrums, hier 1. Nachtrag zur Baugenehmigung, Errichtung eines Meerwassertanks als Kombitank
Stand der Beratung
Zurückgezogen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 10. Februar 2022
Zurückgezogen
am 10. Februar 2022 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Für das geplante Thalasso-Gesundheitszentrum auf Spiekeroog soll ein Nachtrag zur Baugenehmigung erteilt werden. Konkret geht es um die Errichtung eines kombinierten Meerwassertanks, der sowohl als Rückspültank als auch als Zwischenspeicher für Meerwasserbadeanwendungen dient. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum 1. Nachtrag eines laufenden Bauantrags für das Thalasso-Gesundheitszentrum im Sondergebiet Kurwesen (B-Plan Kurzentrum). Das Vorhaben liegt außerhalb der Erhaltungssatzung und unterliegt keinen Festsetzungen der Baugestaltungssatzung II.
Hintergrund
Für ein Thalasso-Gesundheitszentrum auf Spiekeroog wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt. Der jetzt vorgelegte Nachtrag ändert die Planung für die Wasserversorgung: Statt separater Behälter soll ein Kombitank entstehen, der Meerwasser rückspült und für Wannenbadeanwendungen zwischenspeichert. Das Vorhaben liegt im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Konzentrationszone Kurwesen. Erläuterungsbericht und Pläne sind als nicht öffentliche Anlagen beigefügt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Thalasso-Gesundheitszentrum ist ein Kurtourismus-Vorhaben, das vor allem Gäste und den Kurbetrieb der Insel betrifft. Für Insulaner:innen ist der Beschluss mittelbar relevant, da ein solches Zentrum das Kurangebot und damit die wirtschaftliche Basis der Insel stärkt. Die technische Änderung beim Meerwassertank berührt den Inselalltag nicht direkt.
Die wichtigsten Punkte
- Der Nachtrag betrifft die Errichtung eines kombinierten Meerwassertanks statt zweier getrennter Behälter
- Der Tank dient sowohl als Rückspültank als auch als Zwischenspeicher für Meerwasserbadeanwendungen
- Das Vorhaben liegt im Sondergebiet Kurwesen gemäß B-Plan Kurzentrum
- Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB erteilen
- Erläuterungsbericht und Baupläne sind nicht öffentlich zugänglich
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/012/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Im Dorf soll auf einem rund 755 Quadratmeter großen Grundstück ein bestehendes Gebäude abgerissen und durch zwei Neubauten ersetzt werden: ein Gebäude mit vier Ferienwohnungen und ein weiteres mit einer Gastronomiefläche sowie einer Dauerwohnung. Rat und Ausschüsse haben das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt, allerdings mit zwei Bedingungen: Die Dauerwohnung muss in Lage und Größe eindeutig in der Baugenehmigung festgeschrieben werden, und das Hauptgebäude muss zur nördlichen Grenze drei Meter Abstand einhalten.
Ein privater Antragsteller will auf einem 1.420 m² großen Grundstück zwei Häuser mit insgesamt 6 Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung neu bauen. Das Grundstück liegt unter einer Veränderungssperre, weshalb der Rat dem Bauvorhaben ausdrücklich zustimmen muss. Der Beschlussvorschlag sieht das Einvernehmen vor, sofern die Veranden auf die maximal zulässige Größe von je 40 m² reduziert werden.
Ein privater Antragsteller möchte auf Spiekeroog ein Wohngebäude mit einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung neu errichten. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat am 13.03.2015 eine Veränderungssperre beschlossen hat. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.
Ein privater Bauantrag sieht den Neubau von zwei Wohngebäuden im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A vor — mit sieben Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung auf einem 730 m² großen Grundstück. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen. Bedingung: Die Dauerwohnung muss in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgelegt werden.