Bauantrag: Neubau eines Thalasso-Gesundheitszentrums, hier 1. Nachtrag zur Baugenehmigung, Errichtung eines Meerwassertanks als Kombitank
Stand der Beratung
Zurückgezogen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 10. Februar 2022
Zurückgezogen
am 10. Februar 2022 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertFür das geplante Thalasso-Gesundheitszentrum auf Spiekeroog soll ein Nachtrag zur Baugenehmigung erteilt werden. Konkret geht es um die Errichtung eines kombinierten Meerwassertanks, der sowohl als Rückspültank als auch als Zwischenspeicher für Meerwasserbadeanwendungen dient. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum 1. Nachtrag eines laufenden Bauantrags für das Thalasso-Gesundheitszentrum im Sondergebiet Kurwesen (B-Plan Kurzentrum). Das Vorhaben liegt außerhalb der Erhaltungssatzung und unterliegt keinen Festsetzungen der Baugestaltungssatzung II.
Hintergrund
Für ein Thalasso-Gesundheitszentrum auf Spiekeroog wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt. Der jetzt vorgelegte Nachtrag ändert die Planung für die Wasserversorgung: Statt separater Behälter soll ein Kombitank entstehen, der Meerwasser rückspült und für Wannenbadeanwendungen zwischenspeichert. Das Vorhaben liegt im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Konzentrationszone Kurwesen. Erläuterungsbericht und Pläne sind als nicht öffentliche Anlagen beigefügt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Thalasso-Gesundheitszentrum ist ein Kurtourismus-Vorhaben, das vor allem Gäste und den Kurbetrieb der Insel betrifft. Für Insulaner:innen ist der Beschluss mittelbar relevant, da ein solches Zentrum das Kurangebot und damit die wirtschaftliche Basis der Insel stärkt. Die technische Änderung beim Meerwassertank berührt den Inselalltag nicht direkt.
Die wichtigsten Punkte
- Der Nachtrag betrifft die Errichtung eines kombinierten Meerwassertanks statt zweier getrennter Behälter
- Der Tank dient sowohl als Rückspültank als auch als Zwischenspeicher für Meerwasserbadeanwendungen
- Das Vorhaben liegt im Sondergebiet Kurwesen gemäß B-Plan Kurzentrum
- Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB erteilen
- Erläuterungsbericht und Baupläne sind nicht öffentlich zugänglich
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/012/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB
Beratungsfolge
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