Bauvoranfrage: Sanierung und Erweiterung eines Wohnhauses
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Oktober 2021
Beschlossen — einstimmig
am 07. Oktober 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Bauvoranfrage wird zur Kenntnis genommen. Auf die Nichteinhaltung des Bebauungsplanes und der Gestaltungssatzung wird hingewiesen. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Es geht um ein Haus am Süderloog. Es soll einen Anbau geben. Im Bauausschuss wurde festgestellt, dass die Vorgaben nicht dem B-Plan entsprechen. Die notwendigen Anpassungen werden mitgeteilt. Es handele sich zunächst um eine Bauvoranfrage. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Grundstückseigentümer fragt vorab an, ob die geplante Sanierung und Erweiterung eines Wohnhauses im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A planungsrechtlich zulässig ist. Mehrere Details — darunter eine übergroße Veranda, ein Walmdach statt Pultdach und der Brandschutzabstand — sind laut Vorlage nicht ohne Weiteres genehmigungsfähig; der Landkreis muss darüber noch entscheiden. Die Detailpläne (Grundrisse, Lageplan, Ansichten) sind nicht öffentlich zugänglich.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage — ein vorgelagertes Genehmigungsverfahren, bei dem Eigentümer:innen klären lassen, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird. Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A, das Landkreis Wittmund (LK) ist Genehmigungsbehörde.
Hintergrund
Der Bebauungsplan Dorf-Teil A setzt für das betreffende Gebiet ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Besonderes Wohngebiet II
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ein einzelnes privates Grundstück mit 1.723 m² und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die übrigen Insulaner:innen. Mittelbar zeigt sie, wie streng der B-Plan Dorf-Teil A Erweiterungen begrenzt — etwa durch die Grundflächenregel von maximal 180 m² bei kleineren Grundstücken.
Die wichtigsten Punkte
- Das Baugrundstück ist 1.723 m² groß und liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A
- Der B-Plan erlaubt bei Grundstücken von 600–800 m² maximal 180 m² Grundfläche je Gebäude; für dieses größere Grundstück gelten Bestandsregelungen
- Die geplante Veranda überschreitet die zulässige Grundfläche und Tiefe — der Landkreis muss über eine Abweichung entscheiden
- Ein Walmdach statt des vorgeschriebenen Pultdachs ist nach aktueller Einschätzung nicht genehmigungsfähig
- Denkmalschutzrechtliche Belange und der Brandschutzabstand werden noch vom Landkreis geprüft
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/152/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8104 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauherr möchte an ein bestehendes Wohnhaus im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A eine inseltypische Veranda anbauen. Die geplante Veranda (17,52 m²) erfüllt weitgehend die Anforderungen der Gestaltungssatzung; lediglich die Sprossenfenster-Teilung weicht ab, und der bestehende Dachgeschoss-Balkon berührt eine B-Plan-Festsetzung, weshalb eine Befreiung beim Landkreis beantragt wurde. Die Gemeinde hat keine Einwände und soll ihr Einvernehmen erteilen.
Der Rat soll das Hotel Inselfriede am Südermenss 1 planungsrechtlich für Sanierung, Umbau und Erweiterung freigeben. Geplant sind bis zu 13 zusätzliche Zimmer sowie Verbesserungen bei Barrierefreiheit, Brandschutz und Energieeffizienz. Als Satzungsbeschluss — der formale Abschluss des Bebauungsplanverfahrens — würde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 rechtskräftig. Gleichzeitig soll der Bürgermeister ermächtigt werden, den Durchführungsvertrag mit der Betreiberin abzuschließen.
Eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses liegt dem Rat vor. Dabei wird geprüft, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird. Weitere Details zu Lage, Größe und Nutzung sind dem Titel nicht zu entnehmen.
Eine private Familie beantragt die Erweiterung ihres Wohnhauses im Bebauungsplangebiet „Dorf-Teil A