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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage: Sanierung und Erweiterung eines Wohnhauses

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Oktober 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Oktober 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Die Bauvoranfrage wird zur Kenntnis genommen. Auf die Nichteinhaltung des Bebauungsplanes und der Gestaltungssatzung wird hingewiesen. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Es geht um ein Haus am Süderloog. Es soll einen Anbau geben. Im Bauausschuss wurde festgestellt, dass die Vorgaben nicht dem B-Plan entsprechen. Die notwendigen Anpassungen werden mitgeteilt. Es handele sich zunächst um eine Bauvoranfrage. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Grundstückseigentümer fragt vorab an, ob die geplante Sanierung und Erweiterung eines Wohnhauses im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A planungsrechtlich zulässig ist. Mehrere Details — darunter eine übergroße Veranda, ein Walmdach statt Pultdach und der Brandschutzabstand — sind laut Vorlage nicht ohne Weiteres genehmigungsfähig; der Landkreis muss darüber noch entscheiden. Die Detailpläne (Grundrisse, Lageplan, Ansichten) sind nicht öffentlich zugänglich.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage — ein vorgelagertes Genehmigungsverfahren, bei dem Eigentümer:innen klären lassen, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird. Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A, das Landkreis Wittmund (LK) ist Genehmigungsbehörde.

Hintergrund

Der Bebauungsplan Dorf-Teil A setzt für das betreffende Gebiet ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Besonderes Wohngebiet II

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft ein einzelnes privates Grundstück mit 1.723 m² und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die übrigen Insulaner:innen. Mittelbar zeigt sie, wie streng der B-Plan Dorf-Teil A Erweiterungen begrenzt — etwa durch die Grundflächenregel von maximal 180 m² bei kleineren Grundstücken.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Baugrundstück ist 1.723 m² groß und liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A
  • Der B-Plan erlaubt bei Grundstücken von 600–800 m² maximal 180 m² Grundfläche je Gebäude; für dieses größere Grundstück gelten Bestandsregelungen
  • Die geplante Veranda überschreitet die zulässige Grundfläche und Tiefe — der Landkreis muss über eine Abweichung entscheiden
  • Ein Walmdach statt des vorgeschriebenen Pultdachs ist nach aktueller Einschätzung nicht genehmigungsfähig
  • Denkmalschutzrechtliche Belange und der Brandschutzabstand werden noch vom Landkreis geprüft

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/152/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog21. September 2021, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Oktober 2021, 19:58 UhrEntscheidungeinstimmig

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