Beauftragung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 18. Januar 2018
Beschlossen — einstimmig
am 18. Januar 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Regelung der Kosten und des Ablaufes zum Verfahren „Erstellung vorhabenbezogener B-Pläne“. Der Vertrag ist dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. RV Redelfs berichtet, dass durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Lebensmitteleinzelhandelsmarkt erhalten bleiben soll. Der Vertrag soll dazu von der Verwaltung ausgehandelt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. RM Schreiber kritisiert, dass in der beiliegenden Begründung der Lebensmitteleinzelhandelsmarkt nicht erwähnt wird. RM Breuer spricht sich dafür aus, dass die bisherige Fläche erhalten und festgelegt werden soll. BM Piszczan ergänzt zur Wortmeldung von RM Schreiber, dass es sich bei der Vorlage nur um einen Entwurf handelt. Dazu ergänzt VA Koffinke, dass vor der Auslegung und Veröffentlichung der Rat erneut darüber beraten wird. Der heutige Beschluss ist notwendig, um das B-Plan Verfahren zu starten. RM Schreiber kritisiert, dass trotz alledem die Teilung in drei Stücke unsinnig ist, wenn dies von Seiten des Rates nicht gewünscht ist. Lt. BM Piszczan sollen Detailfragen zunächst über den Bauausschuss geklärt werden. Auf den Wortlaut im Beschlussvorschlag nimmt RV Redelfs Bezug. Ihrer Ansicht nach ist es keine gute Grundlage, wenn die angefügten Entwürfe die Basis sein sollen. Sie spricht sich dafür aus, die Wünsche des Rates bereits jetzt schon weiterzugeben. Der Rat einigt sich darauf, den 2.Satz des Beschlussvorschlages zu streichen und den 3.Satz zu ändern.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Verwaltung soll einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Grundstück Noorderloog 2a / Süderloog 3 abschließen. Der Vertrag regelt Kosten und Ablauf des B-Plan-Verfahrens, bevor dieses formal startet. Weicht ein ausgehandelter Vertrag vom vorliegenden Entwurf ab oder ist er nicht kostenneutral für die Gemeinde, muss er dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Bereich Koffinke) an den Rat der Gemeinde Spiekeroog. Sie steht am Anfang des Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan — vor dem eigentlichen Aufstellungsbeschluss.
Hintergrund
Das Grundstück Noorderloog 2a / Süderloog 3 liegt nicht im bestehenden B-Plan Dorf Teil A. Für eine bauliche Entwicklung dort ist daher ein neuer, sogenannter vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich. Ein vorhabenbezogener B-Plan wird auf Initiative eines privaten Antragstellers aufgestellt und ist eng an dessen konkretes Bauvorhaben gebunden. Vor dem formalen Start des B-Plan-Verfahrens schreibt das Baugesetzbuch einen städtebaulichen Vertrag vor, der Kosten und Pflichten zwischen Gemeinde und Antragsteller klärt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Direkt betroffen ist zunächst das Grundstück Noorderloog 2a / Süderloog 3 und dessen nähere Umgebung. Für die Allgemeinheit ist entscheidend, dass die Gemeinde laut Beschlussvorschlag kostenneutral bleiben soll — Planungskosten trägt der Antragsteller. Welches Vorhaben konkret geplant ist, geht aus der Vorlage selbst nicht hervor; die Anlagen (B-Plan-Entwurf und Begründung) lagen dem Dokument nicht bei.
Die wichtigsten Punkte
- Das Grundstück Noorderloog 2a / Süderloog 3 liegt außerhalb des geltenden B-Plans Dorf Teil A
- Beantragt ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan — ein auf ein konkretes Projekt zugeschnittener B-Plan
- Vor dem B-Plan-Verfahren ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen Antragsteller und Gemeinde abzuschließen
- Der Vertrag soll für die Gemeinde kostenneutral sein
- Weicht ein Vertragsentwurf vom beigefügten Entwurf ab, muss der Rat erneut entscheiden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/133/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8194 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Für das Grundstück Sanders an der Noorderloog 2a liegt ein Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor. Geprüft werden soll auch, ob das Grundstück in zwei separate Flurstücke geteilt werden kann. Der Bauausschuss berät am 29. Juni 2017 über das weitere Vorgehen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht genannt.
Die Gemeinde Spiekeroog vergibt einen Auftrag für Leistungen im Bereich Bauleitplanung. Damit wird ein Planungsbüro mit der Erstellung oder Überarbeitung eines Bebauungsplans oder Flächennutzungsplans beauftragt. Der konkrete Planinhalt und das Auftragsvolumen liegen nicht vor.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen städtebaulichen Vertrag mit der Nordseebad Spiekeroog GmbH abschließen. Städtebauliche Verträge regeln typischerweise die Kostenübernahme oder die Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan oder einer anderen Bauleitplanung. Der Rat berät und beschließt über diesen Vertragsabschluss.
Das ehemalige Künstlerhaus an der Straße Achter d'Diek soll zu Wohnraum umgebaut werden. Ein privater Vorhabenträger plant Dauer- und Ferienwohnungen sowie ergänzende Nutzungen im bestehenden Gebäude. Dafür ist ein neuer Bebauungsplan nötig, weil der geltende B-Plan 'Achter d'Diek' nur Künstlerwohnungen und Ateliers erlaubt. Der Rat soll den vorhabenbezogenen B-Plan 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus' aufstellen und zur öffentlichen Auslegung freigeben.