Beauftragung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 18. Januar 2018
Beschlossen — einstimmig
am 18. Januar 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Regelung der Kosten und des Ablaufes zum Verfahren „Erstellung vorhabenbezogener B-Pläne“. Der Vertrag ist dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. RV Redelfs berichtet, dass durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Lebensmitteleinzelhandelsmarkt erhalten bleiben soll. Der Vertrag soll dazu von der Verwaltung ausgehandelt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. RM Schreiber kritisiert, dass in der beiliegenden Begründung der Lebensmitteleinzelhandelsmarkt nicht erwähnt wird. RM Breuer spricht sich dafür aus, dass die bisherige Fläche erhalten und festgelegt werden soll. BM Piszczan ergänzt zur Wortmeldung von RM Schreiber, dass es sich bei der Vorlage nur um einen Entwurf handelt. Dazu ergänzt VA Koffinke, dass vor der Auslegung und Veröffentlichung der Rat erneut darüber beraten wird. Der heutige Beschluss ist notwendig, um das B-Plan Verfahren zu starten. RM Schreiber kritisiert, dass trotz alledem die Teilung in drei Stücke unsinnig ist, wenn dies von Seiten des Rates nicht gewünscht ist. Lt. BM Piszczan sollen Detailfragen zunächst über den Bauausschuss geklärt werden. Auf den Wortlaut im Beschlussvorschlag nimmt RV Redelfs Bezug. Ihrer Ansicht nach ist es keine gute Grundlage, wenn die angefügten Entwürfe die Basis sein sollen. Sie spricht sich dafür aus, die Wünsche des Rates bereits jetzt schon weiterzugeben. Der Rat einigt sich darauf, den 2.Satz des Beschlussvorschlages zu streichen und den 3.Satz zu ändern.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Gemeinderat Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit einem privaten Antragsteller auszuhandeln, der den Start eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ermöglicht. Ziel ist es, den bestehenden Lebensmitteleinzelhandelsmarkt im Dorf planungsrechtlich zu sichern. Der ausgehandelte Vertrag muss dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens — ein Sondertyp der Bauleitplanung, bei dem ein privater Antragsteller das Verfahren mitfinanziert und inhaltlich mitgestaltet. Der Beschluss markiert den formalen Start des Verfahrens.
Hintergrund
Das betreffende Grundstück im Dorf ist nicht vom bestehenden Bebauungsplan Dorf Teil A erfasst. Ein privater Antragsteller hat beantragt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, um das Grundstück planungsrechtlich zu regeln. Nach den Beratungen im Rat geht es dabei ausdrücklich darum, den vorhandenen Lebensmitteleinzelhandelsmarkt in seiner Fläche zu erhalten und festzuschreiben. Bevor das eigentliche B-Plan-Verfahren beginnt, muss ein städtebaulicher Vertrag die Kostenverteilung und den Ablauf zwischen Gemeinde und Antragsteller regeln.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für alle Insulaner:innen ist der Lebensmittelmarkt ein zentraler Versorgungsbetrieb. Das Bebauungsplanverfahren soll dessen Bestand planungsrechtlich absichern. Ob und wie sich das Angebot verändert, hängt von den noch zu führenden Detailverhandlungen und dem späteren B-Plan ab.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde will einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen, um den Lebensmittelmarkt im Dorf zu sichern
- Vor dem offiziellen Verfahrensstart schließen Gemeinde und Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag über Kosten und Ablauf
- Der Vertrag wird von der Verwaltung ausgehandelt und dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt
- Im Rat gab es Kritik daran, dass die bisherigen Entwürfe den Lebensmittelmarkt nicht ausdrücklich erwähnen
- Detailfragen sollen zunächst im Bauausschuss geklärt werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/133/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8194 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat hat einstimmig beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 Sicherung der Lebensmittelversorgung aufzustellen. Der Plan schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung und Modernisierung des EDEKA-Marktes sowie für zusätzliche Mitarbeiterwohnungen im Obergeschoss. Gleichzeitig wurde die öffentliche Beteiligung eingeleitet und der Bürgermeister zum Abschluss des Durchführungsvertrags ermächtigt. Ein Ratsmitglied war wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 Dorf zustimmen und die förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden beschließen. Der Plan umfasst rund 42 Hektar und damit nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel. Er legt für jedes Grundstück Mindestanteile an Dauerwohnraum fest und regelt das Verhältnis von Dauerwohnen, Ferienwohnen und Gewerbe. Beschlussvorschlag: Zustimmung zum Planentwurf und Auftrag an die Verwaltung, die Beteiligung nach Paragraf 3 Abs. 2 und Paragraf 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Gemeinde Spiekeroog erlässt eine zweite Veränderungssperre für acht Bebauungsplangebiete, die nahezu das gesamte bebaute Ortsgebiet abdecken. Eine Veränderungssperre friert baurechtlich den Status quo ein: Neue Bauvorhaben, Abrisse und erhebliche Grundstücksveränderungen sind ohne Ausnahme unzulässig. Die Sperre gilt für ein Jahr ab öffentlicher Bekanntmachung und endet früher, sobald die jeweiligen Bebauungspläne rechtsverbindlich werden. Der Rat soll die Satzung beschließen.
Die finalen Planunterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 zur EDEKA-Erweiterung auf Spiekeroog liegen vor. Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Unterlagen und können Anmerkungen einbringen. Die Beschlüsse sollen jeweils in den einzelnen Sitzungen formuliert werden.