Benennung eines Schöffen und eines Jugendschöffen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. Mai 2013
Beschlossen — einstimmig
am 23. Mai 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat benennt Herrn Klaus Weinhold als Vorschlag für die Wahl der Schöffen und ermächtigt die Verwaltung, dem zuständigen Amt die Vorschlagsliste zu übersenden. Als Vorschlag für die Wahl der Jugendschöffen wird die Verwaltung eine Fehlmeldung übermitteln. BM Fiegenheim erläutert der Bevölkerung den Sachverhalt und es kommt zur Abstimmung.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog schlägt Klaus Weinhold als Schöffen für die Amtszeit 2014 bis 2018 vor. Für die Jugendschöffenwahl meldet die Verwaltung eine Fehlmeldung, da sich niemand freiwillig gemeldet hat. Der Rat soll diesen Vorschlag beschließen und die Verwaltung beauftragen, die Liste an das zuständige Amt weiterzuleiten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister. Sie setzt eine gesetzliche Pflicht der Gemeinde um, Vorschläge für die Schöffenwahl an das zuständige Amt zu melden.
Hintergrund
Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, Kandidat:innen für die Wahl von Schöffen und Jugendschöffen vorzuschlagen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter:innen an Straf- und Jugendgerichten. Die neue Amtszeit läuft von 2014 bis 2018. Der Landkreis Wittmund hat bestätigt, dass keine Pflicht besteht, einen Jugendschöffen zu benennen, wenn keine Bewerbungen vorliegen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft das Ehrenamt im Bereich der Rechtsprechung und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag. Sie ist weitgehend eine Verwaltungsangelegenheit, die einer gesetzlichen Meldepflicht entspricht.
Die wichtigsten Punkte
- Klaus Weinhold hat sich als einziger Bewerber für das Schöffenamt gemeldet
- Für den Jugendschöffen hat sich niemand beworben, die Gemeinde meldet daher eine Fehlmeldung
- Die Amtszeit der neu gewählten Schöffen läuft von 2014 bis 2018
- Der Landkreis Wittmund bestätigte, dass keine Pflicht zur Benennung eines Jugendschöffen ohne Bewerber besteht
- Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Vorschlagsliste an das zuständige Amt zu übersenden
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0037/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-872 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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