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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Benennung eines Schöffen und eines Jugendschöffen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. Mai 2013

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 23. Mai 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat benennt Herrn Klaus Weinhold als Vorschlag für die Wahl der Schöffen und ermächtigt die Verwaltung, dem zuständigen Amt die Vorschlagsliste zu übersenden. Als Vorschlag für die Wahl der Jugendschöffen wird die Verwaltung eine Fehlmeldung übermitteln. BM Fiegenheim erläutert der Bevölkerung den Sachverhalt und es kommt zur Abstimmung.

9Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Die Gemeinde Spiekeroog soll einen Schöffen und einen Jugendschöffen benennen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter:innen, die an Strafverfahren vor den Amts- und Landgerichten mitwirken. Der Rat wird voraussichtlich gebeten, geeignete Personen vorzuschlagen oder zu bestätigen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Benennung von Ehrenamtlichen für die Schöffengerichte. Es handelt sich um ein regelmäßiges Verfahren im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Schöffenwahl.

Hintergrund

Schöffen werden alle fünf Jahre neu gewählt. Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, Vorschlagslisten mit geeigneten Bürger:innen an die zuständigen Gerichte zu übermitteln. Jugendschöffen wirken speziell an Verfahren vor den Jugendgerichten mit und müssen besondere persönliche Eignung mitbringen. Da nur der Titel vorlag, sind keine weiteren Details zum konkreten Verfahren bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Benennung betrifft in erster Linie die vorgeschlagenen Personen aus der Gemeinde, die das Ehrenamt als Schöffe übernehmen würden. Für die Allgemeinheit der Insulaner:innen hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen im Alltag.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Gemeinde soll je eine Person als Schöffen und als Jugendschöffen benennen
  • Schöffen sind ehrenamtliche Richter:innen in Strafverfahren
  • Die Benennung durch die Gemeinde ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Nur der Vorlagentitel lag vor, Details zum Verfahren sind nicht bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
0037/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog23. Mai 2013, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig9:0:0

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