Beratung über die Erhöhung der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer und der Zweitwohnungssteuer im Haushaltsjahr 2018
Stand der Beratung
Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. September 2017
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 07. September 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog prüft, ob sie für das Haushaltsjahr 2018 die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und die Zweitwohnungssteuer erhöht. Seit 2015 ist der Gemeindehaushalt nicht ausgeglichen; Einsparungen reichen nicht aus, um das Defizit zu schließen. Seit 2016 gilt ein Haushaltssicherungskonzept, das Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzlage vorschreibt. Die Vorlage enthält keinen ausformulierten Beschlussvorschlag — sie dient zunächst der politischen Beratung über das grundsätzliche Ob einer Steuererhöhung.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Bereich Braun) zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und im Rat über eine mögliche Steuererhöhung im Haushaltsjahr 2018.
Hintergrund
Der Gemeindehaushalt Spiekeroog ist seit 2015 nicht ausgeglichen. Seit 2016 besteht ein Haushaltssicherungskonzept, das geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltslage festschreibt. Weder Einsparungen noch kurzfristig höhere Einnahmen auf anderem Weg erscheinen nach Einschätzung der Verwaltung ausreichend. Deshalb wird nun geprüft, ob Steuererhöhungen nötig sind.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine Erhöhung der Grundsteuer B trifft alle Eigentümer:innen bebauter und unbebauter Grundstücke auf der Insel — Vermieter:innen geben sie oft über die Nebenkosten an Mieter:innen weiter. Die Zweitwohnungssteuer betrifft Eigentümer:innen von Ferienwohnungen oder Nebenwohnsitzen. Die Gewerbesteuer betrifft gewerbliche Betriebe auf der Insel. Konkrete neue Hebesätze hat die Vorlage noch nicht festgelegt; darüber wird erst in den weiteren Beratungen entschieden.
Die wichtigsten Punkte
- Der Gemeindehaushalt ist seit 2015 nicht ausgeglichen und lässt auch für 2018 kein Gleichgewicht erwarten
- Seit 2016 gilt ein Haushaltssicherungskonzept mit Pflichtmaßnahmen zur Finanzverbesserung
- Einsparungen und sonstige Mehreinnahmen reichen nach Einschätzung der Verwaltung nicht aus
- Zur Beratung stehen drei Steuerarten: Grundsteuer B, Gewerbesteuer und Zweitwohnungssteuer
- Ein konkreter Beschlussvorschlag mit neuen Hebesätzen fehlt in der Vorlage noch
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/078/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Verwaltung informiert Rat und Ausschuss über die neue Grundsteuerberechnung nach niedersächsischem Recht, die ab 2025 gilt. Basis ist künftig die tatsächliche Grundstücks- und Gebäudefläche, nicht mehr veraltete Einheitswerte. Das Gesamtaufkommen der Gemeinde bleibt gleich — der Hebesatz steigt von 600 auf 825, weil die Summe der Messbeträge sinkt. Einzelne Eigentümer:innen können je nach Alter der letzten Bewertung deutlich mehr oder weniger zahlen als bisher.
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