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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Hebesatzsatzung für die Erhebung der Realsteuern 2025

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. November 2024

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 22. November 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Hebesatzung in der vorgelegten Form. RV Redelfs erläutert, dass diese zusätzliche Satzung nötig ist, da der Haushalt erst genehmigt werden muss. Kämmerer Seifert ergänzt die Notwenigkeit damit, dass mit der Satzung der Termin der Jahressteuerveranlagung zum 15.01.2025 in jedem Fall einhalten werden kann. Der Gemeinderat beschließt:

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog setzt die Steuersätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 fest. Die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (Grundstücke) werden jeweils auf 550 Prozent festgesetzt, die Gewerbesteuer auf 400 Prozent. Der Rat soll die Hebesatzsatzung in dieser Form beschließen, sie tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Finanzen) zur jährlichen Festsetzung der Steuerhebesätze, eingebracht zur Beratung im Verwaltungsausschuss und abschließenden Beschlussfassung im Rat am 22. November 2024.

Hintergrund

Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer per Satzung jährlich festzusetzen. Die Rechtsgrundlagen liegen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, dem Grundsteuergesetz und dem Gewerbesteuergesetz. Die Vorlage enthält keine Begründung für die Höhe der gewählten Sätze und nennt keine Vorjahreswerte zum Vergleich.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Grundstückseigentümer:innen auf Spiekeroog zahlen 2025 Grundsteuer B auf Basis des Hebesatzes von 550 Prozent. Gewerbetreibende auf der Insel sind vom Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent betroffen. Mieter:innen können indirekt betroffen sein, wenn Grundsteuer über die Betriebskosten weitergegeben wird.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Grundsteuer B für Grundstücke wird auf 550 Prozent festgesetzt
  • Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird ebenfalls auf 550 Prozent festgesetzt
  • Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 400 Prozent
  • Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft
  • Vorjahreswerte nennt die Vorlage nicht, ein Vergleich ist daher nicht möglich

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/082/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-883 kB2 k Zeichen Volltext
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    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    Hebesatzsatzung für die Erhebung der Realsteuern 2025
    Sachverhalt:
    Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
    (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Spiekeroog
    Aufgrund der §§ 10, 58, 111 Abs. 1 und 112 Abs. 2 des Niedersächsisches
    Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.d.F .vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576),
    zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.02.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9), des
    § 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 20.04.2017, (Nds.
    GVBl. S. 121), der §§ 1 und 25 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung
    vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294), der §§ 1 und 16 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetzes
    (GewStG) vom 11.08.2011 (BGBl. I S. 279), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes
    vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108), in Verbindung mit § 1 des Gesetzes zur
    Übertragung der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern auf die hebeberechtigten
    Gemeinden (Realsteuer-Erhebungsgesetz) vom 22.12.1981 (Nds. GVBl. S. 423) hat der Rat
    der Gemeinderat Spiekeroog in seiner Sitzung am 22.11.2024 folgende Satzung über die
    Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) beschlossen:
    § 1
    Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
    1. Grundsteuer
    a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 550 v.H.,
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 550 v.H.,
    2. Gewerbesteuer 400 v.H..
    § 2
    Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
    Spiekeroog,
    Gemeinde Spiekeroog
    Finanzen
    Vorlagen-Nr.
    01/082/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 12.11.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.11.2024
    Betreff:
    - 2 -
    Kösters (L. S.)
    Bürgermeister
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Hebesatzung in der vorgelegten Form.
    Anlagenverzeichnis:
    Spiekeroog, den 13.11.2024
    (Seifert, Lutz)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. November 2024, 20:03 UhrEntscheidungeinstimmig

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