Hebesatzsatzung für die Erhebung der Realsteuern 2025
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. November 2024
Beschlossen — einstimmig
am 22. November 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Hebesatzung in der vorgelegten Form. RV Redelfs erläutert, dass diese zusätzliche Satzung nötig ist, da der Haushalt erst genehmigt werden muss. Kämmerer Seifert ergänzt die Notwenigkeit damit, dass mit der Satzung der Termin der Jahressteuerveranlagung zum 15.01.2025 in jedem Fall einhalten werden kann. Der Gemeinderat beschließt:
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog setzt die Steuersätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 fest. Die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (Grundstücke) werden jeweils auf 550 Prozent festgesetzt, die Gewerbesteuer auf 400 Prozent. Der Rat soll die Hebesatzsatzung in dieser Form beschließen, sie tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Finanzen) zur jährlichen Festsetzung der Steuerhebesätze, eingebracht zur Beratung im Verwaltungsausschuss und abschließenden Beschlussfassung im Rat am 22. November 2024.
Hintergrund
Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer per Satzung jährlich festzusetzen. Die Rechtsgrundlagen liegen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, dem Grundsteuergesetz und dem Gewerbesteuergesetz. Die Vorlage enthält keine Begründung für die Höhe der gewählten Sätze und nennt keine Vorjahreswerte zum Vergleich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Grundstückseigentümer:innen auf Spiekeroog zahlen 2025 Grundsteuer B auf Basis des Hebesatzes von 550 Prozent. Gewerbetreibende auf der Insel sind vom Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent betroffen. Mieter:innen können indirekt betroffen sein, wenn Grundsteuer über die Betriebskosten weitergegeben wird.
Die wichtigsten Punkte
- Die Grundsteuer B für Grundstücke wird auf 550 Prozent festgesetzt
- Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird ebenfalls auf 550 Prozent festgesetzt
- Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 400 Prozent
- Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft
- Vorjahreswerte nennt die Vorlage nicht, ein Vergleich ist daher nicht möglich
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/082/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-883 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Hebesatzsatzung für die Erhebung der Realsteuern 2025 Sachverhalt: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Spiekeroog Aufgrund der §§ 10, 58, 111 Abs. 1 und 112 Abs. 2 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.d.F .vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.02.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9), des § 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 20.04.2017, (Nds. GVBl. S. 121), der §§ 1 und 25 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294), der §§ 1 und 16 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vom 11.08.2011 (BGBl. I S. 279), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108), in Verbindung mit § 1 des Gesetzes zur Übertragung der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern auf die hebeberechtigten Gemeinden (Realsteuer-Erhebungsgesetz) vom 22.12.1981 (Nds. GVBl. S. 423) hat der Rat der Gemeinderat Spiekeroog in seiner Sitzung am 22.11.2024 folgende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) beschlossen: § 1 Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 550 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 550 v.H., 2. Gewerbesteuer 400 v.H.. § 2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Spiekeroog, Gemeinde Spiekeroog Finanzen Vorlagen-Nr. 01/082/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 12.11.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.11.2024 Betreff: - 2 - Kösters (L. S.) Bürgermeister Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Hebesatzung in der vorgelegten Form. Anlagenverzeichnis: Spiekeroog, den 13.11.2024 (Seifert, Lutz) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog kann ihren Haushalt 2025 nicht ausgleichen und schlägt deshalb höhere Steuersätze vor. Die Gewerbesteuer soll von 380 auf 400 Prozent steigen. Die Grundsteuer B und A sollen jeweils auf 550 Prozent angehoben werden. Der Rat soll die Haushaltssatzung 2025 in dieser Fassung beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog prüft, ob sie für das Haushaltsjahr 2018 die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und die Zweitwohnungssteuer erhöht. Seit 2015 ist der Gemeindehaushalt nicht ausgeglichen; Einsparungen reichen nicht aus, um das Defizit zu schließen. Seit 2016 gilt ein Haushaltssicherungskonzept, das Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzlage vorschreibt. Die Vorlage enthält keinen ausformulierten Beschlussvorschlag — sie dient zunächst der politischen Beratung über das grundsätzliche Ob einer Steuererhöhung.
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Hebesatz für die Grundsteuer B — die Steuer auf bebaute und bebaubare Grundstücke — auf 600 Prozent. Die Verwaltung begründet dies damit, dass gestiegene Kosten für Digitalisierung, Tarifabschlüsse und den beitragsfreien Kindergarten den Haushalt belasten und die letzte Steuererhöhung aus dem Jahr 2012 stammt. Der Rat soll die 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung beschließen; die neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2019.
Die Gemeinde will die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen — also die Regelung, die Anlieger:innen an den Kosten größerer Straßenbaumaßnahmen beteiligt. Als Ausgleich soll die Grundsteuer B nicht gesenkt werden, damit die Einnahmen auf heutigem Niveau bleiben. Die Mehreinnahmen sollen in den Abbau des Investitions- und Unterhaltungsstaus bei den Straßen fließen. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, eine Aufhebungssatzung bis Ende 2019 vorzulegen.