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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss - Satzungsbeschluss B-Plan "Kurzentrum"

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. Oktober 2015

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 08. Oktober 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den Bebauungsplan "Kurzentrum" in der als Anlage 1 beigefügten Fassung als Satzung gemäß § 10 Abs.1 BauGB. Das Plangebiet ist in der Anlage 1 schwarz umrandet . Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Beschlossen wird gleichzeitig die als Anlage 2 beigefügte Begründung zum Bebauungsplan. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Nachdem über die einzelnen Beschlüsse entschieden worden ist, hat der Rat über den B-Plan zu entscheiden. RM Redelfs wird sich enthalten, da ihr die Bebauung bis zu 1m an den Straßenrand zu eng erscheint.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Gemeinderat soll den Bebauungsplan ‚Kurzentrum' als Satzung beschließen — das ist der formale Abschluss des Bauleitplanverfahrens für dieses Gebiet. Mit dem Satzungsbeschluss erlangt der B-Plan Rechtskraft und bildet künftig die verbindliche Grundlage für Bauvorhaben im Plangebiet. Der genaue Inhalt des Plans liegt hier nicht vor.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zum Satzungsbeschluss — dem letzten formalen Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan ‚Kurzentrum' auf Spiekeroog. Mit diesem Beschluss würde der B-Plan Rechtskraft erlangen.

Hintergrund

Nur der Vorlagentitel liegt vor; das PDF fehlt. Dem Satzungsbeschluss gehen üblicherweise ein Aufstellungsbeschluss, eine frühzeitige Beteiligung, mindestens eine öffentliche Auslegung sowie die Abwägung eingegangener Stellungnahmen voraus. Zum konkreten Planinhalt, zu Vorgängerbeschlüssen und zum genauen Plangebiet können hier keine gesicherten Angaben gemacht werden.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Mit einem Satzungsbeschluss wird der B-Plan für das ‚Kurzentrum' zum verbindlichen Baurecht — er regelt, was in diesem Bereich gebaut, geändert oder genutzt werden darf. Je nach Inhalt des Plans kann das Auswirkungen auf Anwohnende, Gewerbetreibende oder das Kurbereichsangebot für Gäste haben. Da kein PDF vorliegt, lässt sich die konkrete Betroffenheit nicht näher bestimmen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll den B-Plan ‚Kurzentrum' als Satzung beschließen und damit rechtskräftig machen
  • Der Satzungsbeschluss ist der abschließende Schritt im Bauleitplanverfahren
  • Zum Planinhalt, zum genauen Geltungsbereich und zu Festsetzungen liegt kein Dokument vor
  • Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2015 (Bezeichner 01/069/2015)

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/069/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
4 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (4)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. Oktober 2015, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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