Beratung und Beschluss - Satzungsbeschluss B-Plan "Kurzentrum"
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. Oktober 2015
Beschlossen — mehrheitlich
am 08. Oktober 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den Bebauungsplan "Kurzentrum" in der als Anlage 1 beigefügten Fassung als Satzung gemäß § 10 Abs.1 BauGB. Das Plangebiet ist in der Anlage 1 schwarz umrandet . Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Beschlossen wird gleichzeitig die als Anlage 2 beigefügte Begründung zum Bebauungsplan. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Nachdem über die einzelnen Beschlüsse entschieden worden ist, hat der Rat über den B-Plan zu entscheiden. RM Redelfs wird sich enthalten, da ihr die Bebauung bis zu 1m an den Straßenrand zu eng erscheint.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat soll den Bebauungsplan ‚Kurzentrum' als Satzung beschließen — das ist der formale Abschluss des Bauleitplanverfahrens für dieses Gebiet. Mit dem Satzungsbeschluss erlangt der B-Plan Rechtskraft und bildet künftig die verbindliche Grundlage für Bauvorhaben im Plangebiet. Der genaue Inhalt des Plans liegt hier nicht vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Satzungsbeschluss — dem letzten formalen Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan ‚Kurzentrum' auf Spiekeroog. Mit diesem Beschluss würde der B-Plan Rechtskraft erlangen.
Hintergrund
Nur der Vorlagentitel liegt vor; das PDF fehlt. Dem Satzungsbeschluss gehen üblicherweise ein Aufstellungsbeschluss, eine frühzeitige Beteiligung, mindestens eine öffentliche Auslegung sowie die Abwägung eingegangener Stellungnahmen voraus. Zum konkreten Planinhalt, zu Vorgängerbeschlüssen und zum genauen Plangebiet können hier keine gesicherten Angaben gemacht werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Mit einem Satzungsbeschluss wird der B-Plan für das ‚Kurzentrum' zum verbindlichen Baurecht — er regelt, was in diesem Bereich gebaut, geändert oder genutzt werden darf. Je nach Inhalt des Plans kann das Auswirkungen auf Anwohnende, Gewerbetreibende oder das Kurbereichsangebot für Gäste haben. Da kein PDF vorliegt, lässt sich die konkrete Betroffenheit nicht näher bestimmen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll den B-Plan ‚Kurzentrum' als Satzung beschließen und damit rechtskräftig machen
- Der Satzungsbeschluss ist der abschließende Schritt im Bauleitplanverfahren
- Zum Planinhalt, zum genauen Geltungsbereich und zu Festsetzungen liegt kein Dokument vor
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2015 (Bezeichner 01/069/2015)
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/069/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 15 'Kurzentrum' zum zweiten Mal zu ändern und erstmals zu ergänzen. Der genaue Inhalt der Änderungen ist nicht bekannt, da kein Vorlagentext vorliegt. Über den Beschluss entscheidet der Gemeinderat.
Die Gemeinde Spiekeroog will eine zweite Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne beschließen. Eine Veränderungssperre friert Bauvorhaben im betroffenen Gebiet vorübergehend ein, damit laufende Planungsverfahren nicht durch Neubauten unterlaufen werden. Welche Bebauungspläne konkret betroffen sind, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Der Bauausschuss soll die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 'Dorf Teil A' abwägen und daraus Beschlussvorschläge für den Gemeinderat formulieren. Die Abwägungstabelle dokumentiert Stellungnahmen von Behörden (u.a. Landkreis Wittmund, NLWKN, EWE Netz) sowie von mehreren privaten Einwender:innen. Die meisten Anregungen nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, ohne den Plan zu ändern; bei einzelnen Punkten werden redaktionelle oder zeichnerische Anpassungen vorgenommen. Der Bauausschuss soll konkrete Beschlussvorschläge für den Rat erarbeiten.
Die Gemeinde Spiekeroog erlässt eine Veränderungssperre für den Innendorfbereich, um während der laufenden Bebauungsplanung (B-Plan Nr. 22) zu verhindern, dass Dauerwohnraum oder Gewerbeflächen in Ferienwohnungen umgewandelt werden. Das Plangebiet umfasst weite Teile des bebauten Ortskerns, darunter Bereiche wie Wittdün, Ortsmitte, Melksett, Hellerpad und Am Bahnhof. Die Veränderungssperre gilt ab Bekanntmachung zunächst zwei Jahre und endet früher, sobald der B-Plan Nr. 22 rechtskräftig ist. Der Rat soll die beiliegende Satzung beschließen.