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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Änderung eines Pachtvertrages

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. Februar 2016

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 11. Februar 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Gemeinde soll den bestehenden Pachtvertrag über die 5,42 Hektar große Fläche Südergroen neu abschließen. Bisheriger Pächter war das Kindererholungsheim Stranddistel der Stadt Hannover; nach dessen Schließung beantragen Georg Feil und Gabriele Steinfelder-Feil nun einen eigenen Pachtvertrag. Geplant ist die Beweidung mit bis zu 4 Pferden von Juni bis September, der Pachtzins würde nach dem geltenden Ratsbeschluss pro Pferd berechnet, also 102 Euro je Tier und Jahr. Der Rat hat über das weitere Vorgehen zu beraten und zu beschließen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Neugestaltung eines Pachtvertrags über gemeindeeigenes Land. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat als Erst-Beratung.

Hintergrund

Die Fläche Südergroen war seit 1996 an das Kindererholungsheim Stranddistel der Stadt Hannover verpachtet. Nach der Heimschließung lief der Vertrag automatisch weiter und endet zum 31.12.2016. Ein Ratsbeschluss von 2002 legte fest, dass neue Gestattungsverträge nicht mehr nach Hektar, sondern pro Pferd abgerechnet werden; der Satz beträgt seit 2014 jeweils 102 Euro je Tier und Jahr. Die Nationalparkverwaltung hat eine naturschutzfachliche Stellungnahme zur Beweidung abgegeben.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft eine einzelne Pachtfläche und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Bewohner:innen. Mittelbar regelt sie, wie gemeindeeigene Salzwiesen genutzt werden dürfen, was naturschutzrechtlich relevant ist, da die Fläche unter Biotopschutz nach Paragraf 30 Bundesnaturschutzgesetz steht.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Fläche Südergroen umfasst 5,42 Hektar und liegt größtenteils außerhalb des Nationalparks, ist aber als Salzwiese nach Paragraf 30 BNatSchG geschützt
  • Georg Feil und Gabriele Steinfelder-Feil beantragen einen neuen Pachtvertrag rückwirkend zum 01.01.2016
  • Geplant ist die Beweidung mit bis zu 4 Pferden von Juni bis September
  • Der neue Pachtzins würde pro Pferd berechnet und betrüge 102 Euro je Tier und Jahr
  • Die Nationalparkverwaltung hält 4 Pferde bei verkürzter Weidedauer und Beschränkung auf den trockeneren Nordteil für akzeptabel

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/010/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8133 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog11. Februar 2016, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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