Beratung und Beschluss über die Änderung eines Pachtvertrages
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. Februar 2016
Beschlossen — einstimmig
am 11. Februar 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde soll den bestehenden Pachtvertrag über die 5,42 Hektar große Fläche Südergroen neu abschließen. Bisheriger Pächter war das Kindererholungsheim Stranddistel der Stadt Hannover; nach dessen Schließung beantragen Georg Feil und Gabriele Steinfelder-Feil nun einen eigenen Pachtvertrag. Geplant ist die Beweidung mit bis zu 4 Pferden von Juni bis September, der Pachtzins würde nach dem geltenden Ratsbeschluss pro Pferd berechnet, also 102 Euro je Tier und Jahr. Der Rat hat über das weitere Vorgehen zu beraten und zu beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Neugestaltung eines Pachtvertrags über gemeindeeigenes Land. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat als Erst-Beratung.
Hintergrund
Die Fläche Südergroen war seit 1996 an das Kindererholungsheim Stranddistel der Stadt Hannover verpachtet. Nach der Heimschließung lief der Vertrag automatisch weiter und endet zum 31.12.2016. Ein Ratsbeschluss von 2002 legte fest, dass neue Gestattungsverträge nicht mehr nach Hektar, sondern pro Pferd abgerechnet werden; der Satz beträgt seit 2014 jeweils 102 Euro je Tier und Jahr. Die Nationalparkverwaltung hat eine naturschutzfachliche Stellungnahme zur Beweidung abgegeben.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft eine einzelne Pachtfläche und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Bewohner:innen. Mittelbar regelt sie, wie gemeindeeigene Salzwiesen genutzt werden dürfen, was naturschutzrechtlich relevant ist, da die Fläche unter Biotopschutz nach Paragraf 30 Bundesnaturschutzgesetz steht.
Die wichtigsten Punkte
- Die Fläche Südergroen umfasst 5,42 Hektar und liegt größtenteils außerhalb des Nationalparks, ist aber als Salzwiese nach Paragraf 30 BNatSchG geschützt
- Georg Feil und Gabriele Steinfelder-Feil beantragen einen neuen Pachtvertrag rückwirkend zum 01.01.2016
- Geplant ist die Beweidung mit bis zu 4 Pferden von Juni bis September
- Der neue Pachtzins würde pro Pferd berechnet und betrüge 102 Euro je Tier und Jahr
- Die Nationalparkverwaltung hält 4 Pferde bei verkürzter Weidedauer und Beschränkung auf den trockeneren Nordteil für akzeptabel
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/010/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8133 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll einen Pachtvertrag über die 54 Hektar große Gemeindefläche Ostergroen mit einem privaten Antragsteller abschließen. Der Vertrag soll ihm bis zu 21 Pferde-Stellplätze sichern, die durch Kündigung nicht mehr genutzter Gestattungsverträge anderer Pferdehalter frei wurden. Die Verwaltung empfiehlt einen Pachtzins von 40 Euro pro Hektar und schlägt vor, Laufzeit und Preis durch den Rat festlegen zu lassen.
Die Gemeinde Spiekeroog kauft die Immobilien des Wilbers-Geländes samt Inventar aus einer Insolvenzmasse und übernimmt gleichzeitig den laufenden Pachtvertrag mit dem Land Niedersachsen. Vertragspartner auf Verkäuferseite ist die insolvente Wundervolle Ferien GmbH, vertreten durch Insolvenzverwalter Michael Waculik. Der Rat soll dem ausgehandelten Kaufvertrag sowie der Übernahme des Pachtvertrags mit dem Domänenamt Oldenburg zustimmen.
Der Rat berät, wie mit dem Pachtvertrag für die Gemeinde-Fläche Südergroen (5,42 ha) weiterverfahren werden soll. Das geschlossene Kindererholungsheim Stranddistel der Stadt Hannover pachtete die Fläche seit 1996; die Stadt Hannover bitte darum, den Vertrag bis zum Tod ihrer zwei verbliebenen alten Pferde fortzuführen. Parallel liegt ein Antrag von Georg Feil und Gabriele Steinfelder-Feil vor, die Fläche ab 01.01.2016 für bis zu vier Pferde zu pachten. Der Rat hat zuvor beschlossen, den alten Vertrag zu kündigen und die Fläche öffentlich auszuschreiben; ein konkreter Beschlussvorschlag fehlt in der Vorlage.
Der Rat soll seine Vertreter im Hafenzweckverband beauftragen, der neuen Entgeltordnung für den Hafen Spiekeroog zuzustimmen. Die Entgeltordnung tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und ersetzt den bisherigen Tarif aus dem Jahr 1997 samt vier Nachträgen. Sie regelt alle Hafengebühren: Hafengeld, Kajegeld, Lagergeld, Wasser, Strom, Rampennutzung und Schiffsabfallentsorgung.