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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über den Abschluss von Mietverträgen

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Juli 2017

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 13. Juli 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
eher gering

Die Gemeinde will Mietverträge für zwei Wohnungen im Feuerwehrhaus abschließen. Der Rat hatte im Juni 2017 beschlossen, diese Wohnungen vorrangig an aktive Feuerwehrmitglieder zu vergeben. Eine rechtliche Prüfung ergab, dass eine Kündigung wegen Feuerwehr-Austritts nicht möglich ist, weil freiwillige Feuerwehrleute keine weisungsgebundenen Beschäftigten sind. Der Rat soll nun die Mietverträge genehmigen und entscheiden, ob eine Untervermietung an Personen außerhalb der Feuerwehr erlaubt werden soll.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vergabe gemeindeeigener Mietwohnungen im Feuerwehrhaus, eingebracht im Verwaltungsausschuss und Rat im Juli 2017 als Folgeberatung nach dem Grundsatzbeschluss vom Juni 2017.

Hintergrund

Der Rat hatte am 1. Juni 2017 mehrheitlich beschlossen, die Wohnungen im Feuerwehrhaus nach einer eigenen Reihenfolge zu vergeben: zuerst aktive Feuerwehrmitglieder, dann Gemeindebeschäftigte, dann Beschäftigte der NSB, zuletzt öffentliche Ausschreibung. Der Gemeindebrandmeister hat fristgerecht zwei Feuerwehrmitglieder für die freiwerdenden Wohnungen benannt. Eine Rücksprache mit dem Deutschen Mieterbund ergab, dass eine Werkmietwohnung nach § 576 BGB hier rechtlich nicht möglich ist, weil freiwillige Feuerwehrleute nicht weisungsgebunden beschäftigt sind.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft die Vergabe von zwei gemeindeeigenen Wohnungen, die vorrangig der Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr dienen sollen. Für die Allgemeinheit ist relevant, dass Feuerwehrmitglieder durch bevorzugten Wohnraumzugang an die Insel gebunden werden können. Für die künftigen Mietenden gilt: Ein Austritt aus der Feuerwehr gibt der Gemeinde kein Sonderkündigungsrecht.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll entscheiden, ob Mietverträge mit den vom Gemeindebrandmeister vorgeschlagenen Feuerwehrmitgliedern geschlossen werden
  • Eine Kündigung wegen Feuerwehr-Austritts ist mietrechtlich nicht zulässig
  • Die Gemeinde kann die Wohnungen daher nicht als klassische Werkmietwohnungen behandeln
  • Der Rat soll außerdem regeln, ob eine Untervermietung auch an Personen außerhalb der Feuerwehr genehmigt werden kann
  • Beide Mietinteressenten wollen die Wohnungen zunächst allein bewohnen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/057/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
10. September 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8149 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog13. Juli 2017, 22:02 UhrEntscheidungmehrheitlich

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