Beratung und Beschluss über die Bildung einer Rückstellung in 2016 für die Kreisumlage in 2017
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Juli 2017
Beschlossen — einstimmig
am 13. Juli 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschliesst, im Haushaltsjahr 2016 eine Rückstellung für die Kreisumlage in 2017 i.H.v. 35.200€ zu bilden. Kämmerer Michael Braun erklärt wie es zu den Rückstellungen kommt und es sich hierbei nur um eine bilanzielle Darstellung handelt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog soll nachträglich für das Haushaltsjahr 2016 eine Rückstellung von 35.200 Euro bilden. Dieser Betrag gehört anteilig zur Kreisumlage 2017, die insgesamt voraussichtlich 547.200 Euro beträgt. Die Rückstellung ist buchhalterisch nötig, um Aufwand dem richtigen Jahr zuzuordnen, und wird 2017 wieder aufgelöst. Der Rat soll diesen Buchungsschritt beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Finanzverwaltung der Gemeinde Spiekeroog, eingebracht zur Erst-Beratung im Verwaltungsausschuss und anschließenden Beschlussfassung durch den Rat.
Hintergrund
Die Kreisumlage ist der Pflichtbeitrag, den die Gemeinde an den Landkreis Wittmund abführt. Ihre Höhe richtet sich nach den Steuereinnahmen der Gemeinde im Vorjahr — 2016 waren diese wegen hoher Gewerbesteuer besonders hoch. Das kommunale Haushaltsrecht verlangt periodengerechte Buchung: Ein Teilbetrag, der wirtschaftlich dem Jahr 2016 zuzurechnen ist, muss auch dort als Aufwand erscheinen, selbst wenn er erst 2017 fällig wird.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Diese Vorlage betrifft ausschließlich die interne Buchführung der Gemeinde. Für Insulaner:innen entstehen dadurch keine unmittelbaren Auswirkungen auf Gebühren, Leistungen oder den Inselaltag. Die Gesamthöhe der Kreisumlage von rund 547.200 Euro zeigt allerdings, wie stark die Gemeindefinanzen durch Pflichtabgaben an den Landkreis belastet werden.
Die wichtigsten Punkte
- Die Kreisumlage 2017 beträgt voraussichtlich 547.200 Euro
- Davon sind 35.200 Euro buchhalterisch dem Jahr 2016 zuzuordnen
- Die Verwaltung schlägt vor, dafür eine Rückstellung im Haushalt 2016 zu bilden
- Die Rückstellung wird 2017 wieder aufgelöst, sobald die Zahlung erfolgt
- Grundlage ist das Prinzip der periodengerechten Buchung im kommunalen Haushaltsrecht
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/065/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8128 kB
Beratungsfolge
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