Beratung und Beschluss über die Bildung einer Rückstellung in 2016 für die Finanzausgleichsumlage in 2017
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Juli 2017
Beschlossen — einstimmig
am 13. Juli 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschliesst, im Haushaltsjahr 2016 eine Rückstellung für die Finanzausgleichsumlage in 2017 i.H.v. 22.200€ zu bilden. Kämmerer Michael Braun erklärt wie es zu den Rückstellungen kommt und es sich hierbei nur um eine bilanzielle Darstellung handelt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde soll im Haushalt 2016 eine Rückstellung von 22.200 Euro für die Finanzausgleichsumlage 2017 bilden. Die Umlage, die Gemeinden anteilig an den kommunalen Finanzausgleich des Landes abführen müssen, wird 2017 voraussichtlich 52.000 Euro betragen — ausgelöst durch hohe Gewerbesteuereinnahmen 2016. Wegen der vorgeschriebenen periodengerechten Zuordnung ist ein Teil davon buchhalterisch dem Jahr 2016 zuzuordnen. Der Rat soll den Beschluss zur Rückstellungsbildung fassen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Finanzverwaltung der Gemeinde Spiekeroog, eingebracht zur Erst-Beratung im Verwaltungsausschuss und zur Beschlussfassung im Rat. Es handelt sich um eine haushaltsrechtliche Buchungsentscheidung.
Hintergrund
Gemeinden im kommunalen Finanzausgleich Niedersachsens müssen eine Finanzausgleichsumlage an das Land entrichten. Die Höhe richtet sich nach den Steuereinnahmen des Vorjahres, insbesondere der Gewerbesteuer. Für 2017 ergibt sich daraus eine Umlage von voraussichtlich 52.000 Euro. Das kommunale Haushaltsrecht verlangt, dass Aufwendungen dem Jahr zugeordnet werden, in dem sie wirtschaftlich entstehen — daher muss ein Teilbetrag von 22.200 Euro bereits im Abschluss 2016 als Rückstellung ausgewiesen werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Diese Vorlage betrifft ausschließlich die interne Haushaltsbuchführung der Gemeinde. Für Insulaner:innen entstehen keine unmittelbaren Konsequenzen bei Gebühren, Leistungen oder Infrastruktur. Die Rückstellung stellt sicher, dass der Jahresabschluss 2016 den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die wichtigsten Punkte
- Die Finanzausgleichsumlage 2017 wird voraussichtlich 52.000 Euro betragen
- Grund sind die hohen Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde im Jahr 2016
- Von den 52.000 Euro sind 22.200 Euro buchhalterisch dem Jahr 2016 zuzuordnen
- Der Rat soll beschließen, diese 22.200 Euro als Rückstellung im Haushalt 2016 zu bilden
- Die Rückstellung wird 2017 wieder aufgelöst, wenn die Umlage tatsächlich gezahlt wird
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/066/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8127 kB
Beratungsfolge
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