Beratung und Beschluss über Wegbau im Bereich Hafen / Deich
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. Januar 2021
Beschlossen — mehrheitlich
am 14. Januar 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Gemeinde, einer Schließung des bestehenden Weges entgegenzutreten. Alle nötigen Schritte sind einzuleiten, die zu einer Herstellung eines befestigten Weges führen. Dabei ist mit allen beteiligten nochmals über die Kostenverteilung zu sprechen. Vor Umsetzung einer Maßnahme sind dem Rat die Maßnahmen oder Maßnahmenalternativen vorzustellen sowie die Kosten und dessen Kostenträger darzulegen. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Das NLWKN möchte, dass die Gemeinde den Weg auf dem Deich zum Landeplatz befestigt. Dabei sollen die Anforderungen des Deichschutzes berücksichtigt werden. Sie ist der Ansicht, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen sollten. RM Schreiber fragt nach der Höhe der Kosten. Kämmerer Koffinke sagt, dass die DIN-Vorschriften des Deichschutzes eingehalten werden müssten. Daher schätzt er die Kosten für die ca. 30 Meter Weg nicht unter 10.000 €. RM Warenski sagt, das zudem der Deichweg generell überwuchert sei und nicht gepflegt. Er sieht Gesprächsbedarf mit dem NLWKN und ist für eine Lösung, ohne dass die Gemeinde Kosten trägt. RM Klasing hat den Eindruck, dass die Gemeinde zahlen würde, wenn sie den Weg erhalten möchte. Kämmerer Koffinke erläutert, dass der Rat beschließen möge, ob er den Weg möchte oder nicht. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde soll einen rund 30 Meter langen befestigten Weg zwischen dem Hafenbereich und dem Deichkronenweg bauen, um den unbefestigten Trampelpfad zu ersetzen. Der bisherige, seit Jahrzehnten genutzte Weg schädigt die schützende Grasnarbe auf dem Hauptdeich. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) fordert entweder eine Sperrung oder einen befestigten Ersatzweg — sieht die Kosten aber bei der Gemeinde. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine Sperrung abzuwenden und alle Schritte für einen befestigten Weg einzuleiten; Kosten und Maßnahmen sind dem Rat vor Umsetzung vorzulegen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht im Dezember 2020, zur Erstberatung in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat. Sie betrifft einen Wegebau am Hauptdeich im Bereich Hafen/Hubschrauberlandeplatz.
Hintergrund
Der NLWKN ist als zuständige Küstenschutzbehörde für die Unversehrtheit des Hauptdeiches verantwortlich. Die Grasnarbe auf dem Deich ist eine wesentliche Schutzschicht; Trittschäden schwächen den Hochwasserschutz. Der NLWKN hat der Gemeinde zwei Optionen genannt: Sperrung des Bereichs oder Bau eines befestigten Weges — Letzteres auf Kosten der Gemeinde. Eine Lageskizze des NLWKN zeigt den betroffenen Abschnitt von etwa 30 Metern Länge.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Weg ist eine viel genutzte Verbindung vom Ort zum Hafen — sowohl für Insulaner:innen als Abkürzung als auch für Gäste. Ohne Handeln droht eine Sperrung durch den NLWKN. Entscheidet sich der Rat für den Wegebau, entstehen der Gemeinde Kosten, deren Höhe und Verteilung noch zu klären sind.
Die wichtigsten Punkte
- Der unbefestigte Trampelpfad zwischen Deichkrone und Hubschrauberlandeplatz beschädigt die schützende Grasnarbe des Hauptdeiches
- Der NLWKN fordert entweder eine Sperrung des Bereichs oder den Bau eines befestigten Weges
- Der NLWKN sieht die Gemeinde als Kostenträgerin für einen möglichen Wegebau
- Der betroffene Abschnitt beträgt laut Lageskizze rund 30 Meter
- Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, Maßnahmen und Kosten vor der Umsetzung vorzulegen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/078/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8100 kB
- 📄Hauptdeich-10PDF; CHARSET=UTF-8504 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Landkreis Wittmund hat der Gemeinde Spiekeroog die wasserrechtliche Genehmigung erteilt, im Hafen eine Schwimmsteganlage zu errichten. Die Genehmigung datiert vom 28. August 2020 und ist an zahlreiche Auflagen geknüpft, vor allem zum Küsten- und Deichschutz. Mit dem Bau muss innerhalb von fünf Jahren begonnen werden, sonst erlischt die Genehmigung. Dem Rat und seinen Ausschüssen wird die Genehmigung zur Kenntnis vorgelegt.
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Ein Ratsmitglied namens Bauer beantragt, eine Fußgängerzone im Dorf Spiekeroog einzuführen. Der Rat soll darüber beraten und einen Beschluss fassen.
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