Stellungnahme zum LROP Entwurf
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. September 2014
Beschlossen — einstimmig
am 11. September 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog schließt sich der Stellungnahme des Landkreises Wittmund an. Der Rat wünscht sich eine Aufnahme der beiden o.g. Punkte in die Stellungsnahme und unterstützt die Resolution der Gemeinde Friedeburg. RV Bücking erläutert den TOP. RM Redelfs fehlt der Hinweis auf ein Fracking-Verbot und RM Klasing möchte, dass der Satz „das geplante Endlager Schacht Konrad in der Stadt Salzgitter“ im Punkt 4.3 (Sonstige Standort- und Flächenanforderungen) im Landesraumordnungsprogramm rausgenommen wird.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog gibt eine Stellungnahme zum Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) ab. Das LROP ist das übergeordnete Planungsinstrument des Landes Niedersachsen, das Vorgaben für Siedlung, Infrastruktur, Natur und Küstenschutz macht. Der Rat soll die gemeindliche Position gegenüber dem Land formulieren.
Einordnung
Es handelt sich um eine Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen der Beteiligung am Aufstellungsverfahren zum Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen. Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2014 und wurde vermutlich von der Verwaltung eingebracht.
Hintergrund
Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) legt für ganz Niedersachsen verbindliche Grundsätze und Ziele der Raumordnung fest — etwa zu Siedlungsentwicklung, Küstenschutz, Tourismus und Infrastruktur. Im Aufstellungsverfahren werden Gemeinden als Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Da nur der Titel der Vorlage vorliegt, sind die konkreten Punkte der Stellungnahme nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das LROP schafft den landesweiten Rahmen, in dem auch die Bauleitplanung und Entwicklung auf Spiekeroog stattfindet. Je nachdem, welche Positionen die Gemeinde einbrachte, könnte das Auswirkungen auf künftige Planungsmöglichkeiten der Insel haben. Da kein PDF vorliegt, lassen sich konkrete Auswirkungen auf den Inselalltag nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde nimmt am Beteiligungsverfahren zum LROP-Entwurf des Landes Niedersachsen teil
- Das LROP ist das höchste raumordnerische Planungsinstrument auf Landesebene und bindet nachgeordnete Planungen
- Inhalt und Schwerpunkte der Stellungnahme sind mangels PDF nicht bekannt
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2014
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/070/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 6 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (6)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog soll eine negative Stellungnahme zur geplanten Änderung des niedersächsischen Landesraumordnungsprogramms abgeben. Kern des Problems: Der neue Entwurf ersetzt ein striktes Verbot für Offshore-Windanlagen nahe der Insel durch eine schwächere „Soll-nicht"-Regelung — trotz einer Abstandserhöhung von 12 auf 14 km. Gleichzeitig kritisiert die Gemeinde die geplante Lockerung der Bauzeitenregelung für See-Kabeltrassen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Verwaltung mit der Abgabe dieser Stellungnahme beauftragt.
Die Gemeinde soll einen rund 30 Meter langen befestigten Weg zwischen dem Hafenbereich und dem Deichkronenweg bauen, um den unbefestigten Trampelpfad zu ersetzen. Der bisherige, seit Jahrzehnten genutzte Weg schädigt die schützende Grasnarbe auf dem Hauptdeich. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) fordert entweder eine Sperrung oder einen befestigten Ersatzweg — sieht die Kosten aber bei der Gemeinde. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine Sperrung abzuwenden und alle Schritte für einen befestigten Weg einzuleiten; Kosten und Maßnahmen sind dem Rat vor Umsetzung vorzulegen.
Der Landkreis Wittmund hat der Gemeinde Spiekeroog die wasserrechtliche Genehmigung erteilt, im Hafen eine Schwimmsteganlage zu errichten. Die Genehmigung datiert vom 28. August 2020 und ist an zahlreiche Auflagen geknüpft, vor allem zum Küsten- und Deichschutz. Mit dem Bau muss innerhalb von fünf Jahren begonnen werden, sonst erlischt die Genehmigung. Dem Rat und seinen Ausschüssen wird die Genehmigung zur Kenntnis vorgelegt.
Die Gemeinde Spiekeroog erarbeitet eine Stellungnahme zur Jagdzeitverordnung. Über den genauen Inhalt der Stellungnahme liegen keine weiteren Informationen vor.