Beratung und ggf. Beschluss über die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. November 2014
Beschlossen — mehrheitlich
am 13. November 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beschließt die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung mit einem Steuersatz von 10 % zum 01.01.2015 in der vorgelegten Form. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 16.02.2000 in der Fassung der 6. Änderung vom 05.04.2011 außer Kraft.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog berät über eine Neufassung ihrer Zweitwohnungssteuersatzung. Der Rat soll beschließen, ob und in welcher Form die Satzung geändert wird. Details zu Steuersätzen oder Anlass der Änderung lagen nicht vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Spiekeroog, Erstberatung zur Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog erhebt bereits eine Zweitwohnungssteuer auf nicht dauerhaft genutzte Wohnungen. Eine Neufassung der Satzung deutet auf Anpassungsbedarf hin, etwa bei Steuersätzen, Ausnahmetatbeständen oder gesetzlichen Vorgaben. Da kein PDF vorlag, sind Einzelheiten zu Anlass und Inhalt der Änderung nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind vor allem Eigentümer:innen von Ferienwohnungen und Zweitwohnsitzen auf Spiekeroog. Eine geänderte Satzung kann die Höhe der Steuer oder die Bedingungen für Ausnahmen verändern. Da kein PDF vorlag, lassen sich konkrete Auswirkungen nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Die bestehende Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde soll neu gefasst werden
- Der Rat berät und beschließt über die Neufassung
- Inhaltliche Details zur Änderung lagen mangels PDF nicht vor
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/085/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
Beratungsfolge
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