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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und ggf. Beschluss über die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Rat berät über eine Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Spiekeroog. Eine neue Satzung soll die bisherige Regelung ersetzen oder aktualisieren. Ein Beschluss soll gefasst werden.

Einordnung

Verwaltungsvorlage aus dem Jahr 2014, die eine Neufassung der kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung zur Beratung und Beschlussfassung durch den Rat vorlegt.

Hintergrund

Nur der Titel lag vor, kein PDF-Inhalt. Die Gemeinde Spiekeroog erhebt eine Zweitwohnungssteuer auf privat gehaltene Ferienwohnungen und Nebenwohnsitze. Solche Satzungen werden gelegentlich angepasst, etwa wenn sich Rechtsprechung, Steuersätze oder Bemessungsgrundlagen ändern. Näheres zu Anlass und Inhalt der Neufassung ist ohne die Vorlage nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind Eigentümer:innen von Zweitwohnungen auf Spiekeroog, da eine neue Satzung die Höhe oder die Berechnungsweise der Steuer verändern kann. Für Erstwohnsitz-Bewohner:innen hat die Zweitwohnungssteuer in der Regel keine unmittelbaren Auswirkungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat berät und beschließt über eine neue Fassung der Zweitwohnungssteuersatzung
  • Die bisherige Satzung soll ersetzt oder aktualisiert werden
  • Inhalt und konkrete Änderungen sind mangels PDF nicht bekannt
  • Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2014

Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/085/2014
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
30. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog13. November 2014, 20:00 UhrEntscheidung

Verwandte Vorlagen

Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung
01/074/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Zweitwohnungssteuersatzung rechtlich an, weil die bisherige Berechnungsgrundlage (Jahresrohmiete nach § 79 Bewertungsgesetz) weggefallen ist. Als Vorlage dient eine gerichtlich bestätigte Satzung der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld, empfohlen vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund. Der Steuersatz wird angepasst, um eine übermäßige Besteuerung durch die neuen Berechnungsgrundlagen zu vermeiden. Der Rat soll die neue Satzung beschließen; sie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Beratung und ggf. Beschluss über die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung — Spiekeroog-Radar