Beratung und Beschluss über das Auskunftsverlangen gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 NKAG gegenüber allen Beitragspflichtigen aufgrund des Aufstellungsbeschlusses einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom 10.03.2016
Stand der Beratung
Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. August 2016
In Beratung — Entscheidung steht aus
am 12. August 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will alle Beitragspflichtigen formell zur Auskunft verpflichten, um eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung aufstellen zu können. Grundlage ist § 9 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), das der Gemeinde dieses Auskunftsrecht einräumt. Der Rat soll über das Auskunftsverlangen beraten und beschließen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Rat, eingebracht von der Gemeindeverwaltung. Sie knüpft an den Aufstellungsbeschluss für eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom 10. März 2016 an.
Hintergrund
Am 10. März 2016 hat der Rat beschlossen, eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung aufzustellen. Bevor eine solche Satzung in Kraft treten kann, muss die Gemeinde ermitteln, wer beitragspflichtig ist und in welcher Höhe. Das NKAG erlaubt ihr, von potenziell Beitragspflichtigen verbindlich Auskunft zu verlangen. Nur auf Basis dieser Daten lässt sich die Beitragshöhe sachgerecht berechnen. Da kein PDF vorliegt, sind keine weiteren Detailangaben zur Vorlage verfügbar.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind alle Betriebe und Personen auf Spiekeroog, die wirtschaftlich vom Fremdenverkehr profitieren — etwa Vermieter:innen, Gastronomiebetriebe oder Einzelhändler:innen. Sie müssen der Gemeinde auf Verlangen Angaben zu ihren Einnahmen oder Umsätzen machen. Diese Daten bilden die Grundlage für spätere Beitragsbescheide.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat berät und beschließt über ein förmliches Auskunftsverlangen gegenüber allen potenziell Beitragspflichtigen
- Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 3 Satz 1 NKAG (Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz)
- Das Auskunftsverlangen steht im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom 10. März 2016
- Die erhobenen Daten sollen die Grundlage für die Kalkulation des künftigen Fremdenverkehrsbeitrags bilden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/070/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- keine
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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