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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über das Auskunftsverlangen gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 NKAG gegenüber allen Beitragspflichtigen aufgrund des Aufstellungsbeschlusses einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom 10.03.2016

Stand der Beratung

Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. August 2016

Beschluss

In Beratung — Entscheidung steht aus

am 12. August 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog will alle Beitragspflichtigen formell zur Auskunft verpflichten, um eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung aufstellen zu können. Grundlage ist § 9 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), das der Gemeinde dieses Auskunftsrecht einräumt. Der Rat soll über das Auskunftsverlangen beraten und beschließen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Rat, eingebracht von der Gemeindeverwaltung. Sie knüpft an den Aufstellungsbeschluss für eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom 10. März 2016 an.

Hintergrund

Am 10. März 2016 hat der Rat beschlossen, eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung aufzustellen. Bevor eine solche Satzung in Kraft treten kann, muss die Gemeinde ermitteln, wer beitragspflichtig ist und in welcher Höhe. Das NKAG erlaubt ihr, von potenziell Beitragspflichtigen verbindlich Auskunft zu verlangen. Nur auf Basis dieser Daten lässt sich die Beitragshöhe sachgerecht berechnen. Da kein PDF vorliegt, sind keine weiteren Detailangaben zur Vorlage verfügbar.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind alle Betriebe und Personen auf Spiekeroog, die wirtschaftlich vom Fremdenverkehr profitieren — etwa Vermieter:innen, Gastronomiebetriebe oder Einzelhändler:innen. Sie müssen der Gemeinde auf Verlangen Angaben zu ihren Einnahmen oder Umsätzen machen. Diese Daten bilden die Grundlage für spätere Beitragsbescheide.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat berät und beschließt über ein förmliches Auskunftsverlangen gegenüber allen potenziell Beitragspflichtigen
  • Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 3 Satz 1 NKAG (Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz)
  • Das Auskunftsverlangen steht im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom 10. März 2016
  • Die erhobenen Daten sollen die Grundlage für die Kalkulation des künftigen Fremdenverkehrsbeitrags bilden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/070/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
keine
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog12. August 2016, 20:05 UhrEntscheidungkein Beschluss

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Beratung und Beschluss über das Auskunftsverlangen gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 NKAG gegenüber allen Beitragspflichtigen aufgrund des Aufstellungsbeschlusses einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom 10.03.2016 — Spiekeroog-Radar