Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Oktober 2013
Beschlossen — mehrheitlich
am 02. Oktober 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren. 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren Aufgrund der § 21 des Niedersächsischen Straßengesetzes vom 24.09. 1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009 (Nds. GVBl. S. 372) und des § 9 der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen, in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 02.10.2013 folgende Satzungsänderung beschlossen: I. § 1 Gebührenpflicht Abs. 4 wird durch Satz 2 wie folgt ergänzt: Das Ausmaß der Straßennutzung ist der Gemeinde in Form eines geeigneten Nachweises über die gefahrenen Kilometer je Fahrzeug glaubhaft zu erbringen. Dieses soll durch die Vorlage des jährlichen fahrzeugtechnischen Prüfberichtes erfolgen. Für die Erhebung der Gebühr 2014 ist zum 01.01.2014 der Kilometerstand jedes Fahrzeugs abzulesen und der Gemeinde unverzüglich zu übermitteln. Hiernach ist spätestens zum 01.12. eines jeden Kalenderjahres der o.g. Nachweis zu erbringen. II. Änderung des Gebührentarifs – In der Anlage zur Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren wird die laufende Nummer 13 wie folgt geändert: Vorübergehend auf der Insel eingesetzte Fahrzeuge wie Schlepper, Bagger, Radlader u.ä. als auch Anhänger werden je Fahrtstrecke von A nach B abgerechnet. Hierbei ist das zulässige Gesamtgewicht maßgebend: Bis zu 6,00 t zulässiges Gesamtgewicht: 20,00 € jeFahrtstrecke; Von 6,00 t bis 8,00 t zulässiges Gesamtgewicht, Achslast nicht über 6,00 t: 30,00 € je Fahrtstrecke; Von 6,00 t bis 8,00 t zulässiges Gesamtgewicht, Achslast über 6,00 t: 40,00 € je Fahrtstrecke; Von 8,00 t bis 12,00 t zulässiges Gesamtgewicht, Achslast nicht über 6,00 t: 50,00 € je Fahrtstrecke; Von 8,00 t bis 12,00 t zulässiges Gesamtgewicht, Achslast über 6,00 t: 60,00 € je Fahrtstrecke; Über 12,00 t zulässiges Gesamtgewicht generell: 70,00 € je Fahrtstrecke. III. Änderung des Gebührentarifs – In der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren wird die laufende Nummer 14 wie folgt neu gefasst: Die auf der Insel, durch Ausnahmegenehmigung der Verkehrsbehörde, dauernd zulässigen Elektrokarren, Anhänger und sonstigen Fahrzeuge werden wie folgt abgerechnet: Für jede Elektrokarre, jeden Anhänger oder sonstiges Fahrzeug wird eine Pauschale von 0,10 € je Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht erhoben. Des Weiteren wird jeder tatsächlich gefahrene Kilometer je Fahrzeug mit 0,15 € berechnet. IV. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Spiekeroog, den Fiegenheim (L. S.) Bürgermeister
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde passt die Gebühren für die Sondernutzung von Gemeindestraßen an — also die Abgaben, die Fahrzeughalter:innen zahlen, die Inselstraßen über das normale Maß hinaus nutzen. Neu geregelt wird, wie der Straßenverschleiß durch Elektrokarren und andere Dauerfahrzeuge sowie durch vorübergehend eingesetzte Schwerlastfahrzeuge berechnet wird. Der Rat soll am 2. Oktober 2013 eine von vier vorgelegten Satzungsvarianten beschließen, die ab dem 1. Januar 2014 gilt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht durch den Bürgermeister, zur Änderung der Satzung über Sondernutzungsgebühren an Gemeindestraßen. Dem Rat werden vier Varianten zur Wahl gestellt; er soll in der Sitzung vom 2. Oktober 2013 eine davon beschließen.
Hintergrund
Sondernutzungsgebühren regeln, was Fahrzeughalter:innen zahlen, wenn sie Gemeindestraßen über den normalen Gemeingebrauch hinaus nutzen — auf Spiekeroog vor allem Elektrokarren, Anhänger und vorübergehend eingesetzte Baufahrzeuge wie Schlepper und Bagger. Die bisherige Satzung wurde als nicht mehr ausreichend differenziert bewertet, weshalb die Gebühren neu festgesetzt wurden. Die vorliegende Satzungsänderung setzt diesen Beschluss formal um und tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind alle, die auf Spiekeroog gewerblich oder privat Fahrzeuge mit Sondernutzungserlaubnis betreiben — vor allem Betriebe mit Elektrokarren und Handwerks- oder Baufirmen, die schwere Fahrzeuge auf die Insel bringen. Die neue Gebührenstruktur knüpft bei Dauerfahrzeugen an Gewicht und tatsächlich gefahrene Kilometer an, bei vorübergehenden Schwerlastfahrzeugen an Gesamtgewicht und Fahrtstrecke. Für den Rest der Inselbevölkerung ist die Vorlage ohne unmittelbare Auswirkung.
Die wichtigsten Punkte
- Vorübergehend eingesetzte Baufahrzeuge wie Schlepper und Bagger zahlen künftig 20 bis 70 Euro je Fahrtstrecke, gestaffelt nach Gesamtgewicht und Achslast
- Elektrokarren und andere Dauerfahrzeuge zahlen eine gewichtsabhängige Pauschale von 0,10 Euro je Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht plus eine kilometerabhängige Komponente
- Die vier Varianten unterscheiden sich hauptsächlich darin, wie die Kilometergebühr für Dauerfahrzeuge berechnet wird: pauschalierte Gebührenstufen (Variante 1) oder ein fester Cent-Betrag je Kilometer (0,10 Euro in Variante 2, 0,15 Euro in Variante 3)
- Fahrzeughalter:innen müssen den Kilometerstand jährlich nachweisen, erstmals zum 1. Januar 2014
- Die Satzungsänderung tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/080/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 5 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (5)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-871 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 📄Variante 1 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von SondernutzungsgebührenPDF; CHARSET=UTF-8287 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 📄Variante 2 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von SondernutzungsgebührenPDF; CHARSET=UTF-8256 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 📄Variante 3 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von SondernutzungsgebührenPDF; CHARSET=UTF-8255 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 📄Variante 4 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von SondernutzungsgebührenPDF; CHARSET=UTF-8255 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog ändert die Gebührenordnung für Elektrokarren und Anhänger, die dauerhaft auf der Insel zugelassen sind. Statt eines einheitlichen Kilometersatzes von 0,15 Euro gilt künftig ein gestaffelter Tarif: 0,09 Euro pro Kilometer für Grundversorgungsgüter, 0,11 Euro für touristische Güter und 0,14 Euro für Baustoffe und andere Güter, jeweils zuzüglich einer jährlichen Gewichtspauschale. Der Rat soll diese Satzungsänderung beschließen, die rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft tritt.
Die Gemeinde will die Abrechnung für Abfallmulden auf öffentlichen Flächen vereinfachen. Statt der bisherigen aufwendigen Einzelabrechnung sollen gewerbliche Entsorger künftig eine jährliche Pauschale von 250 Euro zahlen. Die Pauschale gilt für Aufstellungen bis maximal fünf Werktage; längere Nutzungen werden weiterhin einzeln abgerechnet. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Satzungsänderung vorzubereiten und zunächst für 2024 zu erproben.
Die Gemeinde Spiekeroog kann ihren Haushalt 2025 nicht ausgleichen und schlägt deshalb höhere Steuersätze vor. Die Gewerbesteuer soll von 380 auf 400 Prozent steigen. Die Grundsteuer B und A sollen jeweils auf 550 Prozent angehoben werden. Der Rat soll die Haushaltssatzung 2025 in dieser Fassung beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog will das Feuerwehrgerätehaus umbauen und modernisieren, um seit Jahren bekannte Sicherheitsmängel zu beheben. Das Gesamtbudget beträgt 275.000 Euro, verteilt auf 2025 und 2026 — für 2026 werden 25.000 Euro zusätzlich beantragt. Der Rat soll die Umbauplanung freigeben und die Verwaltung beauftragen, das Architekturbüro mit Planung, Ausschreibung und Bauantrag zu beauftragen.