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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Oktober 2013

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 02. Oktober 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren. 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren Aufgrund der § 21 des Niedersächsischen Straßengesetzes vom 24.09. 1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009 (Nds. GVBl. S. 372) und des § 9 der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen, in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 02.10.2013 folgende Satzungsänderung beschlossen: I. § 1 Gebührenpflicht Abs. 4 wird durch Satz 2 wie folgt ergänzt: Das Ausmaß der Straßennutzung ist der Gemeinde in Form eines geeigneten Nachweises über die gefahrenen Kilometer je Fahrzeug glaubhaft zu erbringen. Dieses soll durch die Vorlage des jährlichen fahrzeugtechnischen Prüfberichtes erfolgen. Für die Erhebung der Gebühr 2014 ist zum 01.01.2014 der Kilometerstand jedes Fahrzeugs abzulesen und der Gemeinde unverzüglich zu übermitteln. Hiernach ist spätestens zum 01.12. eines jeden Kalenderjahres der o.g. Nachweis zu erbringen. II. Änderung des Gebührentarifs – In der Anlage zur Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren wird die laufende Nummer 13 wie folgt geändert: Vorübergehend auf der Insel eingesetzte Fahrzeuge wie Schlepper, Bagger, Radlader u.ä. als auch Anhänger werden je Fahrtstrecke von A nach B abgerechnet. Hierbei ist das zulässige Gesamtgewicht maßgebend: Bis zu 6,00 t zulässiges Gesamtgewicht: 20,00 € jeFahrtstrecke; Von 6,00 t bis 8,00 t zulässiges Gesamtgewicht, Achslast nicht über 6,00 t: 30,00 € je Fahrtstrecke; Von 6,00 t bis 8,00 t zulässiges Gesamtgewicht, Achslast über 6,00 t: 40,00 € je Fahrtstrecke; Von 8,00 t bis 12,00 t zulässiges Gesamtgewicht, Achslast nicht über 6,00 t: 50,00 € je Fahrtstrecke; Von 8,00 t bis 12,00 t zulässiges Gesamtgewicht, Achslast über 6,00 t: 60,00 € je Fahrtstrecke; Über 12,00 t zulässiges Gesamtgewicht generell: 70,00 € je Fahrtstrecke. III. Änderung des Gebührentarifs – In der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren wird die laufende Nummer 14 wie folgt neu gefasst: Die auf der Insel, durch Ausnahmegenehmigung der Verkehrsbehörde, dauernd zulässigen Elektrokarren, Anhänger und sonstigen Fahrzeuge werden wie folgt abgerechnet: Für jede Elektrokarre, jeden Anhänger oder sonstiges Fahrzeug wird eine Pauschale von 0,10 € je Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht erhoben. Des Weiteren wird jeder tatsächlich gefahrene Kilometer je Fahrzeug mit 0,15 € berechnet. IV. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Spiekeroog, den Fiegenheim (L. S.) Bürgermeister

4Ja3Nein Sondervotum

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Satzung zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren. Sondernutzungsgebühren werden fällig, wenn öffentliche Flächen — etwa Wege oder Plätze — über den normalen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, zum Beispiel für Außengastronomie oder Warenauslagen. Der Rat soll die geänderte Fassung der Satzung als verbindliches Recht beschließen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zum Satzungsbeschluss; es handelt sich um die erste formale Änderung der bestehenden Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Spiekeroog.

Hintergrund

Kommunen können für die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus Gebühren erheben und diese in einer Satzung festlegen. Die Gemeinde Spiekeroog verfügt bereits über eine solche Satzung, die mit diesem Beschluss erstmals geändert werden soll. Welche konkreten Regelungen geändert werden, geht aus dem Titel allein nicht hervor — das vollständige Dokument liegt nicht vor.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind vor allem gewerbliche Nutzer:innen öffentlicher Flächen, etwa Gastronom:innen mit Außenbewirtschaftung oder Händler:innen mit Warenauslagen im öffentlichen Raum. Ob und in welchem Umfang sich Gebühren erhöhen oder neue Tatbestände hinzukommen, lässt sich ohne das vollständige Dokument nicht beurteilen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die bestehende Sondernutzungsgebührensatzung wird erstmals geändert
  • Sondernutzungsgebühren betreffen die Nutzung öffentlicher Flächen über den normalen Gemeingebrauch hinaus
  • Der Rat soll die Änderungssatzung förmlich beschließen
  • Der konkrete Inhalt der Änderungen ist ohne das zugehörige Dokument nicht bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/080/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
5 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (5)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. Oktober 2013, 20:02 UhrEntscheidungmehrheitlich4:3:0

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