Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Änderung des Gebührentarifes zur Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. März 2024

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 22. März 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog weist die Verwaltung an, eine entsprechende Pauschalvergütung den gewerblichen Entsorgern anzubieten, eine Änderung des Gebührentarifs als Bestandteil der Satzung vorzubereiten und diese nach erfolgreichem Testzeitraum umzusetzen. BM Kösters erläutert den Sachverhalt. Die Verwaltung prüfe aktuell sämtliche Prozesse auf Effizienz, Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit. Die Abrechnung für Mulden gemäß des aktuellen Gebührentarifs ist sehr umständlich und zeitaufwendig. Es wird vorgeschlagen, dass allen gewerblichen Entsorgern (derzeit Fa. Nehlsen u. Fa. Augustin) eine jährliche Pauschale von 250,00 EUR für die Aufstellung der Mulden berechnet wird, was den Kosten entspricht, die auch bei Einzelabrechnung angefallen sind. Diese Pauschale deckt die kurzfristige Nutzung der gemeindeeigenen Flächen ab. Längere Nutzungszeiträume müssen im Vorfeld bei der Gemeinde angezeigt und gemäß der Satzung abgerechnet werden. Die Regelung wird zunächst für das Jahr 2024 vereinbart und bei Erfolg dauerhaft fortgeführt. Dafür muss der Gebührentarif zur Satzung, Lfd. Nr. 2 für Mulden, abgeändert werden, während die sonstigen Sondernutzungen bestehen bleiben. Die gewerblichen Entsorger werden entsprechend informiert.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde Spiekeroog plant, den Gebührentarif für Sondernutzungen des öffentlichen Raums zu ändern. Sondernutzungsgebühren fallen an, wenn öffentliche Flächen — etwa Gehwege oder Straßen — über den normalen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, z. B. durch Außengastronomie oder Warenaufsteller. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist aus dem Titel nicht ersichtlich.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Anpassung des Gebührentarifs innerhalb der bestehenden Satzung über Sondernutzungsgebühren, eingebracht durch die Gemeindeverwaltung Spiekeroog.

Hintergrund

Sondernutzungsgebühren regeln, was gezahlt wird, wenn öffentliche Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus privat genutzt werden. Grundlage ist eine bestehende Satzung, deren Gebührentarif nun geändert werden soll. Da kein PDF vorliegt, sind Anlass und Ausmaß der Änderung nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind in erster Linie Gewerbetreibende auf Spiekeroog, die öffentliche Flächen nutzen — etwa für Außengastronomie oder Warenauslagen. Ob und wie sich die Gebühren verändern, ist ohne das Vorlagendokument nicht erkennbar. Mittelbar könnten veränderte Gebühren auch Preise oder das Angebot im Ort beeinflussen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung soll geändert werden
  • Sondernutzungsgebühren betreffen die private Nutzung öffentlicher Flächen über den normalen Gebrauch hinaus
  • Über Richtung und Umfang der Änderung liegen ohne PDF keine Informationen vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/018/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. März 2024, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Beratung und Beschluss über die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von Sondernutzungsgeühren; hier: Punkt 14 des Gebührentarifes als Anlage zur Satzung
01/048/2015Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Satzung zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren. Konkret geht es um eine Anpassung von Punkt 14 des Gebührentarifs, der als Anlage zur Satzung gilt. Es handelt sich um die zweite Änderung dieser Satzung.

Neukalkulation der Straßennutzungsgebühren im Zuge der Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen von Gemeindestraßen
01/072/2013Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog überarbeitet die Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen und passt die zugehörige Satzung an. Sondernutzungen sind Nutzungen des öffentlichen Straßenraums, die über den normalen Gemeingebrauch hinausgehen — etwa Außengastronomie, Warenauslagen oder Baustellen auf Gehwegen. Der Rat soll über die neue Kalkulation und die aktualisierte Satzung beschließen.

Beratung und Beschluss über die neue Verwaltungskostensatzung
01/026/2017Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre Verwaltungskostensatzung aus dem Jahr 2001 durch eine neue Fassung. Die Gebühren steigen um knapp 25 Prozent, um die gestiegenen Kosten seit 2005 auszugleichen. Neu aufgenommen werden unter anderem Gebühren für Farbkopien, Passbilder für Ausweisdokumente sowie Stellungnahmen zu Bauanträgen. Der Rat soll die Satzung mit Wirkung zum 1. Mai 2017 beschließen.

Beratung über den Entwurf der neuen Verwaltungskostensatzung
01/019/2017Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Verwaltungskostensatzung aktualisieren und die darin festgelegten Gebühren anpassen. Dem Rat lagen der gültige Satzungstext, ein neuer Entwurf mit farblich markierten Änderungen sowie eine nichtöffentliche Erläuterung zu den Kostensteigerungen vor. In dieser Sitzung sollte der Rat kein abschließendes Beschluss fassen, sondern der Verwaltung ein Meinungsbild zur Höhe der Gebührenanpassungen geben.

Änderung des Gebührentarifes zur Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren — Spiekeroog-Radar