Beschluss über die Neufestsetzung der Sondernutzungsgebühren im Rahmen der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über Erlaubnisse für Sondernutzungen von Gemeindestraßen
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Oktober 2013
Beschlossen — mehrheitlich
am 02. Oktober 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Der Rat beschließt die Erhöhung der Sondernutzungsgebühren, für Fahrzeuge mit Dauerausnahmegenehmigung vom Allgemeinen Kraftfahrzeug- und Verkehrsverbot sowie für zulassungsbefreite Anhänger zum 01.01.2014. Des Weiteren sollen die Gebühren für vorübergehend auf der Insel eingesetzte Fahrzeuge wie Schlepper, Bagger, Radlader, Anhänger u.ä. ebenfalls zum 01.01.2014 erhöht werden. 2. Die durch die Straßennutzungsgebühren erzielten Einnahmen sind ausschließlich für Reparaturmaßnahmen der Straßen vorbehalten. Die Verwaltung wird angewiesen, dieses haushaltstechnisch für 2014 und die Folgejahre festzuschreiben. RV Bücking erläutert, dass es Konsens sei, die Gebühren künftig durch eine gewichtsbezogene Grundgebühr und eine km-bezogene Abrechnung veranlagt werden sollen. Dies betreffe alle E-Karren und Anhänger. Es liegen hierzu drei erarbeitete Vorschläge durch die Verwaltung zur Beschlussfassung vor. RM Heusipp ergänzt, dass aus der vorliegenden Tabelle zu ersehen ist, welche Mehrbelastung auf den einzelnen Fahrzeughalter zukommt. RM Redelfs merkt an, dass doch vor Verabschiedung einer Gebührensatzung ein Fachanwalt zu befragen sei, da es aus ihrer Sicht Probleme geben könnte, wenn die Gemeinde Gebühren erhebt für Straßen, die ihr gar nicht gehören. Hier sei zum Beispiel der neue Deichverteidigungsweg gemeint. Dies müsste ebenfalls in der Satzung geregelt werden. VA Seifert setzt dem entgegen, dass aus dem vorliegenden Gestattungsvertrag in Bezug auf den Deichverteidigungsweg Ost klar hervorgeht, dass die Gemeinde für alle anfallenden Reparatur-und Instandhaltungsmaßnahmen aufzukommen hat. Dies führt zur Berechtigung auch hierfür Sondernutzungsgebühren zu erheben. Die Definition „Gemeindestraßen“in der Satzung beinhaltet alle öffentlich genutzten Straßen. Die Verwaltung werde den Sachverhalt aber noch einmal prüfen. RM Klasing weist darauf hin, dass die Halter auch verpflichtet werden müssen, in einen Anhänger einen km-Zähler einbauen zu lassen. Ferner gibt er den Hinweis, dass in den vorliegenden Satzungsvorschlägen möglicherweise der zeitlich Rahmen, in welchem die Abrechnung zu erfolgen hat, fehle. Ferner weisen RM Redelfs und RM Klasing darauf hin, dass durch die schweren Fahrzeuge und Lasten der Müllabfuhr die Straßen in erheblichem Maß beschädigt werden, diese Firma aber im Gegenzug von den Gebühren befreit ist mit dem Argument, die Müllabfuhr stünde im öffentlichen Interesse. Hier muss dringend die Satzung, die die Gebührenerhebung-und Befreiung regelt, als erstes überprüft und neu gestaltet werden. Ebenso ist es unverständlich, dass weitere Halter von einer Gebührenerhebung befreit sind. Alle Nutzer der Straßen müssten zur Zahlung herangezogen werden, ausgenommen die Feuerwehr und die Rettungswagen. RM Germis ergänzt mit dem Hinweis, dass es dringend erforderlich sei, festzustellen, welche Belastungen die vorhandenen Straßen überhaupt aushalten. Bei permanenter Überbelastung sei eine dauerhafte Sanierung einschließlich Straßenunterbau erforderlich. RM Heusipp wirft ein, dass bei einer Komplettsanierung der Straßen die Anlieger kräftig zur Kasse gebeten werden, man dies der Bevölkerung aber nicht zumuten möchte. RV Bücking erinnert an die Entscheidungsfindung in Bezug auf die Gebührensatzung. Das Grundproblem müsse an anderer Stelle weiter diskutiert werden. Es entsteht eine weitere Diskussion, ob die Gebührensatzung vor einer Überprüfung der Satzung über die Erlaubnisse verabschiedet werden kann. RM Klasing beantragt den Abbruch der Diskussionen und die Vertagung in die nächste Ratssitzung. RV Bücking bittet zur Abstimmung, ob der TOP verschoben werden soll. Mit 3 Ja-Stimmen und 4-Nein Stimmen wird entschieden, dass der TOP heute zur Beschlussfassung gebracht wird. Es entsteht eine Diskussion hinsichtlich der vorgelegten Varianten und es kristallisiert sich heraus, dass mehrheitlich die Variante 3 bevorzugt wird. Somit kommt es zur Abstimmung mit dem Auftrag an die Verwaltung, die Satzung der Gemeinde Spiekeroog über Erlaubnisse für Sondernutzungen von Gemeindestraßen bis zur nächsten Ratssitzung am 14.11.2013 zu überprüfen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog setzt die Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen neu fest. Sondernutzungen sind Nutzungen des öffentlichen Straßenraums, die über den normalen Gemeingebrauch hinausgehen — etwa Außengastronomie, Warenauslagen oder Baustellen. Der Beschluss aktualisiert den Gebührenteil der bestehenden Sondernutzungssatzung.
Einordnung
Verwaltungsvorlage an den Rat der Gemeinde Spiekeroog zur Beschlussfassung über eine Neufestsetzung von Sondernutzungsgebühren im Rahmen der bestehenden Sondernutzungssatzung.
Hintergrund
Die Gemeinde betreibt eine Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen von Gemeindestraßen. Diese Satzung enthält oder ergänzt einen Gebührenteil, der offenbar angepasst werden soll. Zum genauen Anlass der Neufestsetzung — ob veränderte Kosten, rechtliche Vorgaben oder eine längere Überprüfungsfrist — liegen ohne PDF keine Angaben vor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind Gewerbetreibende auf Spiekeroog, die öffentlichen Straßenraum nutzen — etwa für Außengastronomie, Warenauslagen oder vorübergehende Baustelleneinrichtungen. Veränderte Gebühren können die Betriebskosten dieser Betriebe beeinflussen. Für die Allgemeinheit ist die Vorlage mittelbar relevant, weil die Gebühren steuern, wie und wie intensiv der öffentliche Raum kommerziell genutzt wird.
Die wichtigsten Punkte
- Die Sondernutzungsgebühren für Gemeindestraßen auf Spiekeroog werden neu festgesetzt
- Grundlage ist die bestehende Satzung der Gemeinde über Sondernutzungserlaubnisse
- Betroffen sind alle Nutzungen des öffentlichen Straßenraums, die über den normalen Gemeingebrauch hinausgehen
- Zur Höhe der neuen Gebühren liegen ohne Vorlage keine Angaben vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/079/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog überarbeitet die Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen und passt die zugehörige Satzung an. Sondernutzungen sind Nutzungen des öffentlichen Straßenraums, die über den normalen Gemeingebrauch hinausgehen — etwa Außengastronomie, Warenauslagen oder Baustellen auf Gehwegen. Der Rat soll über die neue Kalkulation und die aktualisierte Satzung beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Satzung zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren. Sondernutzungsgebühren werden fällig, wenn öffentliche Flächen — etwa Wege oder Plätze — über den normalen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, zum Beispiel für Außengastronomie oder Warenauslagen. Der Rat soll die geänderte Fassung der Satzung als verbindliches Recht beschließen.
Ein ortsansässiger Spediteur will auf Spiekeroog ganzjährig einen Containeranhänger (Mulde) für Entsorgungsleistungen anbieten und beantragt dafür die Sondernutzung von Gemeindestraßen. Bisher bot nur die Firma Nehlsen solche Container an. Der Anhänger erfüllt die Maße und Gewichtsvorgaben der Sondernutzungssatzung. Der Rat soll dem ganzjährigen Betrieb zustimmen.
Ein ortsansässiger Spediteur beantragt die Genehmigung, einen Hoflader (kompaktes Radladerfahrzeug) ganzjährig auf Gemeindestraßen zu nutzen. Geplante Einsätze sind das Verladen von Schüttgut am Hafen, Transporte in engen Hausgassen sowie die Unterstützung des Reitbetriebs Petschat bei der Pferdeversorgung. Zusätzlich soll das Fahrzeug im Sommerhalbjahr der Nordseebäderbetriebe (NSB) für Strandreinigung und Strandkorbauf- und -abbau zur Verfügung stehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Hafeneinsatz zuzustimmen; über die übrigen Punkte berät und beschließt der Rat in der Sitzung.