Neukalkulation der Straßennutzungsgebühren im Zuge der Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen von Gemeindestraßen
Stand der Beratung
Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. September 2013
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 05. September 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde kalkuliert die Gebühren für Fahrzeuge neu, die auf Spiekerooger Straßen fahren dürfen — vor allem E-Karren, Radlader und Schlepper. Bisher richtete sich die Gebühr nach Fahrzeuganzahl und Gewicht; künftig soll die gefahrene Kilometerleistung als Grundlage dienen. Auf Basis der Daten von Mai 2012 bis April 2013 ergibt sich ein Satz von 0,074 Euro pro Kilometer. Der Rat soll entscheiden, ob dieser Satz gilt und ob Betreiber ihre Fahrzeuge auf eigene Kosten mit Kilometerzählern nachrüsten müssen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Ordnungsamt, zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und anschließender Beschlussfassung im Rat im September 2013.
Hintergrund
Auf Spiekeroog gilt ein allgemeines Kraftverkehrsverbot; Betriebe können Dauerausnahmegenehmigungen beim Landkreis Wittmund beantragen. Für diese Sondernutzung der Gemeindestraßen erhebt die Gemeinde Gebühren auf Grundlage der Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen von Gemeindestraßen. Bisher war die Gebühr an Fahrzeuganzahl und Gewichtsklasse geknüpft; ein Gerichtsurteil hatte Teile der bisherigen Gebührenerhebung beanstandet, das grundsätzliche Recht zur Erhebung blieb aber bestehen. Um gerechtere Maßstäbe zu schaffen, hat die Verwaltung alle Betriebe nach ihren tatsächlich gefahrenen Kilometern befragt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Direkt betroffen sind gewerbliche Betriebe auf Spiekeroog, die mit E-Karren, Radladern oder anderen Fahrzeugen auf den Inselstraßen unterwegs sind. Für sie kann sich die Gebührenhöhe verändern, und im Fall einer Erhöhung müssten sie ihre Fahrzeuge auf eigene Kosten mit Kilometerzählern ausrüsten. Für die Allgemeinheit stellt das Thema sicher, dass die Sondernutzung der öffentlichen Straßen angemessen finanziert wird.
Die wichtigsten Punkte
- Von Mai 2012 bis April 2013 fuhren alle Betriebe zusammen rund 136.710 Kilometer auf Spiekerooger Straßen
- Davon entfielen etwa 93.520 Kilometer auf E-Karren und selbstfahrende Fahrzeuge wie Radlader
- Die bisherigen Einnahmen ergeben hochgerechnet einen Satz von 0,074 Euro pro gefahrenem Kilometer
- Der Rat soll entscheiden, ob dieser Satz beibehalten oder geändert wird
- Bei einer Gebührenerhöhung sollen Betreiber Kilometerzähler auf eigene Kosten nachrüsten und dies ab 2014 Bestandteil der Ausnahmegenehmigungen werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/072/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-884 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde will die Gebühren für Fahrzeuge erhöhen, die auf Spiekerooger Gemeindestraßen fahren dürfen — also E-Karren, Anhänger, Schlepper und ähnliche Fahrzeuge mit Sondergenehmigung. Künftig sollen sowohl das Fahrzeuggewicht als auch die tatsächlich gefahrenen Kilometer die Gebührenhöhe bestimmen. Die Verwaltung schlägt drei Modelle vor; allen gemeinsam ist eine Gewichtspauschale von 0,10 € pro Kilogramm. Der Rat soll die Erhöhung zum 1. Januar 2014 beschließen und festlegen, dass die Einnahmen ausschließlich für Straßenreparaturen verwendet werden.
Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre Verwaltungskostensatzung aus dem Jahr 2001 durch eine neue Fassung. Die Gebühren steigen um knapp 25 Prozent, um die gestiegenen Kosten seit 2005 auszugleichen. Neu aufgenommen werden unter anderem Gebühren für Farbkopien, Passbilder für Ausweisdokumente sowie Stellungnahmen zu Bauanträgen. Der Rat soll die Satzung mit Wirkung zum 1. Mai 2017 beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert die Gebührenordnung für Elektrokarren und Anhänger, die dauerhaft auf der Insel zugelassen sind. Statt eines einheitlichen Kilometersatzes von 0,15 Euro gilt künftig ein gestaffelter Tarif: 0,09 Euro pro Kilometer für Grundversorgungsgüter, 0,11 Euro für touristische Güter und 0,14 Euro für Baustoffe und andere Güter, jeweils zuzüglich einer jährlichen Gewichtspauschale. Der Rat soll diese Satzungsänderung beschließen, die rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft tritt.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll eine neue Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' beschließen, die ab dem 1. März 2017 gilt. Anlass ist die Einführung der Ganztagsbetreuung: Statt einem einheitlichen Betreuungsangebot gibt es künftig eine Grundgebühr für die Kernzeit plus Aufschläge für Ganztag und Frühdienst. Dem Rat lagen zwei Varianten vor — der Beschlussvorschlag empfiehlt die sogenannte 'wirtschaftliche Variante', bei der die bisherige Grundgebühr erhalten bleibt.