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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neukalkulation der Straßennutzungsgebühren im Zuge der Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen von Gemeindestraßen

Stand der Beratung

Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. September 2013

Beschluss

Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)

am 05. September 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Gemeinde kalkuliert die Gebühren für Fahrzeuge neu, die auf Spiekerooger Straßen fahren dürfen — vor allem E-Karren, Radlader und Schlepper. Bisher richtete sich die Gebühr nach Fahrzeuganzahl und Gewicht; künftig soll die gefahrene Kilometerleistung als Grundlage dienen. Auf Basis der Daten von Mai 2012 bis April 2013 ergibt sich ein Satz von 0,074 Euro pro Kilometer. Der Rat soll entscheiden, ob dieser Satz gilt und ob Betreiber ihre Fahrzeuge auf eigene Kosten mit Kilometerzählern nachrüsten müssen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Ordnungsamt, zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und anschließender Beschlussfassung im Rat im September 2013.

Hintergrund

Auf Spiekeroog gilt ein allgemeines Kraftverkehrsverbot; Betriebe können Dauerausnahmegenehmigungen beim Landkreis Wittmund beantragen. Für diese Sondernutzung der Gemeindestraßen erhebt die Gemeinde Gebühren auf Grundlage der Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen von Gemeindestraßen. Bisher war die Gebühr an Fahrzeuganzahl und Gewichtsklasse geknüpft; ein Gerichtsurteil hatte Teile der bisherigen Gebührenerhebung beanstandet, das grundsätzliche Recht zur Erhebung blieb aber bestehen. Um gerechtere Maßstäbe zu schaffen, hat die Verwaltung alle Betriebe nach ihren tatsächlich gefahrenen Kilometern befragt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Direkt betroffen sind gewerbliche Betriebe auf Spiekeroog, die mit E-Karren, Radladern oder anderen Fahrzeugen auf den Inselstraßen unterwegs sind. Für sie kann sich die Gebührenhöhe verändern, und im Fall einer Erhöhung müssten sie ihre Fahrzeuge auf eigene Kosten mit Kilometerzählern ausrüsten. Für die Allgemeinheit stellt das Thema sicher, dass die Sondernutzung der öffentlichen Straßen angemessen finanziert wird.

Die wichtigsten Punkte

  • Von Mai 2012 bis April 2013 fuhren alle Betriebe zusammen rund 136.710 Kilometer auf Spiekerooger Straßen
  • Davon entfielen etwa 93.520 Kilometer auf E-Karren und selbstfahrende Fahrzeuge wie Radlader
  • Die bisherigen Einnahmen ergeben hochgerechnet einen Satz von 0,074 Euro pro gefahrenem Kilometer
  • Der Rat soll entscheiden, ob dieser Satz beibehalten oder geändert wird
  • Bei einer Gebührenerhöhung sollen Betreiber Kilometerzähler auf eigene Kosten nachrüsten und dies ab 2014 Bestandteil der Ausnahmegenehmigungen werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/072/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-884 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. September 2013, 22:00 UhrEntscheidungBeschluss

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