Beschlussfassung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Juni 2013
Beschlossen — mehrheitlich
am 27. Juni 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt im Bauleitverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7a „Wittdün“, 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 C „Ortsmitte West“, 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 D „Ortsmitte Ost“, 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Melksett“, 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Hellerpad“, 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Up de Höcht/ Up de Dünen“, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Bahnhof“ und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Slurpad“ die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB. BM Fiegenheim berichtet, dass das beauftragte Planungsbüro NWP bereits alle besprochenen und seitens des BA definierten Punkte und Kriterien verarbeitet und in einen Planauszug erarbeitet hat. Das vorliegende Plangerüst ist ausreichend, um das Bürgerbeteiligungsverfahren einzuleiten. Während der ersten Offenlegung kann durch die Öffentlichkeit Einwendungen erhoben werden, die ggf. in die zweite Offenlegung eingearbeitet werden. Die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes wird in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro im laufenden Verfahren festgelegt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an einem laufenden Bauleitplanverfahren. Dieser Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben und leitet die erste offizielle Beteiligungsrunde ein. Bürger:innen und Behörden erhalten dabei Gelegenheit, frühzeitig Stellungnahmen einzubringen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung über den Einstieg in die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung — eine gesetzlich vorgeschriebene frühe Phase in einem Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan). Plannummer und Plangebiet sind mangels PDF nicht bekannt.
Hintergrund
Da kein PDF vorliegt, sind weder Plannummer noch Plangebiet bekannt. Dem Verfahren liegt ein Aufstellungsbeschluss voraus, mit dem das Bauleitplanverfahren formal gestartet wurde. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist der nächste gesetzlich vorgeschriebene Schritt, bevor ein Planentwurf öffentlich ausgelegt wird.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gibt Insulaner:innen die Möglichkeit, vor Erstellung eines fertigen Planentwurfs Hinweise und Bedenken einzubringen. Welcher Bereich der Insel betroffen ist und was konkret geplant wird, lässt sich mangels Vorlagendokument nicht sagen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde leitet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ein
- Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange (Behörden und Fachstellen) nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt
- Um welchen Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan es geht, geht aus dem Titel nicht hervor
- Dieser Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt vor der förmlichen Auslegung des Planentwurfs
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0052/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Gemeinderat soll beschließen, den Bebauungsplan „Im Dorf
Der Gemeinderat soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Kurzentrum
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Flurstück 19/5,1 aufstellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig sind die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) zu beschließen.
Das Planungsbüro NWP hat den aktuellen Entwurfsstand des Bebauungsplans 'Dorf' präsentiert, der das gesamte Dorfgebiet von Spiekeroog regelt. Ratsmitglied Redelfs hat beantragt, diesen Stand in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat zu beraten. Die Gremien sollen entscheiden, ob die vorgelegte Präsentation als Grundlage für die weitere Planung dienen kann oder ob Änderungswünsche bestehen.