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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beschlussfassung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Juni 2013

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 27. Juni 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt im Bauleitverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7a „Wittdün“, 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 C „Ortsmitte West“, 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 D „Ortsmitte Ost“, 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Melksett“, 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Hellerpad“, 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Up de Höcht/ Up de Dünen“, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Bahnhof“ und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Slurpad“ die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB. BM Fiegenheim berichtet, dass das beauftragte Planungsbüro NWP bereits alle besprochenen und seitens des BA definierten Punkte und Kriterien verarbeitet und in einen Planauszug erarbeitet hat. Das vorliegende Plangerüst ist ausreichend, um das Bürgerbeteiligungsverfahren einzuleiten. Während der ersten Offenlegung kann durch die Öffentlichkeit Einwendungen erhoben werden, die ggf. in die zweite Offenlegung eingearbeitet werden. Die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes wird in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro im laufenden Verfahren festgelegt.

7Ja1Nein1Enthaltung Sondervotum

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an einem laufenden Bauleitplanverfahren. Dieser Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben und leitet die erste offizielle Beteiligungsrunde ein. Bürger:innen und Behörden erhalten dabei Gelegenheit, frühzeitig Stellungnahmen einzubringen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung über den Einstieg in die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung — eine gesetzlich vorgeschriebene frühe Phase in einem Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan). Plannummer und Plangebiet sind mangels PDF nicht bekannt.

Hintergrund

Da kein PDF vorliegt, sind weder Plannummer noch Plangebiet bekannt. Dem Verfahren liegt ein Aufstellungsbeschluss voraus, mit dem das Bauleitplanverfahren formal gestartet wurde. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist der nächste gesetzlich vorgeschriebene Schritt, bevor ein Planentwurf öffentlich ausgelegt wird.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gibt Insulaner:innen die Möglichkeit, vor Erstellung eines fertigen Planentwurfs Hinweise und Bedenken einzubringen. Welcher Bereich der Insel betroffen ist und was konkret geplant wird, lässt sich mangels Vorlagendokument nicht sagen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Gemeinde leitet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ein
  • Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange (Behörden und Fachstellen) nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt
  • Um welchen Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan es geht, geht aus dem Titel nicht hervor
  • Dieser Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt vor der förmlichen Auslegung des Planentwurfs

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
0052/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. Juni 2013, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich7:1:1

Verwandte Vorlagen

Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plan f.d.Flurst. 19/5,1, Spiekeroog i. beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB,Beschluss ü.d.Öffentlichkeitsbeteiligung gem.§3(2) BauGB u.d.Beteilig. d.Träger öffentl. Belange gem.§4(2)BauGB
01/066/2013Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Flurstück 19/5,1 aufstellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig sind die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) zu beschließen.

Wichtig für die Insel
Antrag RM Redelfs: Beratung über den derzeitigen Stand des B-Planes Dorf
01/051/2017Sitzungsvorlage

Das Planungsbüro NWP hat den aktuellen Entwurfsstand des Bebauungsplans 'Dorf' präsentiert, der das gesamte Dorfgebiet von Spiekeroog regelt. Ratsmitglied Redelfs hat beantragt, diesen Stand in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat zu beraten. Die Gremien sollen entscheiden, ob die vorgelegte Präsentation als Grundlage für die weitere Planung dienen kann oder ob Änderungswünsche bestehen.

Beschlussfassung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB — Spiekeroog-Radar