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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plan f.d.Flurst. 19/5,1, Spiekeroog i. beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB,Beschluss ü.d.Öffentlichkeitsbeteiligung gem.§3(2) BauGB u.d.Beteilig. d.Träger öffentl. Belange gem.§4(2)BauGB

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. August 2013

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 22. August 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

8Ja1Enthaltung Sondervotum

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Flurstück 19/5,1 aufstellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig sind die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) zu beschließen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Bauleitplanung aus dem Jahr 2013. Sie bündelt den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit den Beschlüssen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung — damit setzt das förmliche Planverfahren ein.

Hintergrund

Es lag kein PDF vor, weshalb keine näheren Informationen zum Vorhaben, zum Investor oder zu Vorgängerbeschlüssen bekannt sind. §13a BauGB erlaubt ein beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung — ohne Umweltbericht und mit verkürzter Beteiligung. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wird in der Regel auf Initiative eines konkreten Investors aufgestellt und ist an dessen Vorhaben gebunden. Welches Vorhaben auf Flurstück 19/5,1 geplant ist, geht aus dem Titel allein nicht hervor.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Aus dem Titel allein lässt sich nicht ableiten, welche Nutzung auf dem Flurstück 19/5,1 vorgesehen ist und wer konkret betroffen wäre. Mit dem Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Bürger:innen formal die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Plan einzureichen. Näheres zum Vorhaben und möglichen Auswirkungen auf Insulaner:innen ist der Originalvorlage zu entnehmen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Planverfahren betrifft das Flurstück 19/5,1 auf Spiekeroog
  • Das beschleunigte Verfahren nach §13a BauGB ist vorgesehen — dieses gilt für Vorhaben der Innenentwicklung und verzichtet auf einen Umweltbericht
  • Gleichzeitig wird die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 2 BauGB beschlossen
  • Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB soll ebenfalls beschlossen werden
  • Da kein PDF vorliegt, sind Art und Umfang des Vorhabens nicht bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/066/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
4 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (4)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. August 2013, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich8:0:1

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Beschl. über die förml. Öffentlichkeitsbeteil. gem. §3 (2) BauGB und die Beteil. der Träger öffentl. Belange gem. §4 (2) BauGB im B-Planverfahren „Kurzentrum“ im beschleunigten Verf. gem. §13a BauGB ohne Durchf. einer Umweltprüf. gem. §2 (4) BauGB
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Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plan f.d.Flurst. 19/5,1, Spiekeroog i. beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB,Beschluss ü.d.Öffentlichkeitsbeteiligung gem.§3(2) BauGB u.d.Beteilig. d.Träger öffentl. Belange gem.§4(2)BauGB — Spiekeroog-Radar