Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 II BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 II BauGB im Rahmen der Aufstellung des B-Planes "Kurzentrum"
Stand der Beratung
Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. Oktober 2015
In Beratung — Entscheidung steht aus
am 08. Oktober 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Kurzentrum
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Durchführung der förmlichen Beteiligungsschritte im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans „Kurzentrum
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; der genaue Planinhalt und die Plannummer sind nicht bekannt. Der Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 BauGB ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfs, an die sich die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB anschließt. Diese Phase setzt voraus, dass zuvor ein Aufstellungsbeschluss und ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren durchgeführt wurden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Mit der öffentlichen Auslegung erhalten alle Bürger:innen das Recht, den Planentwurf einzusehen und Stellungnahmen einzureichen. Wer Einwände gegen die geplante Entwicklung im Bereich „Kurzentrum
Die wichtigsten Punkte
- Die Vorlage betrifft die förmliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 'Kurzentrum'
- Rechtsgrundlage sind § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden)
- Bürger:innen können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen einreichen
- Kein PDF lag vor, sodass Planinhalt und Plannummer nicht ermittelt werden konnten
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/068/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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