Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 II BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 II BauGB im Rahmen der Aufstellung des B-Planes "Kurzentrum"
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans "Kurzentrum" beschließen. Dies entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Der Beschlussvorschlag zielt darauf ab, die Auslegung der Planunterlagen und die Beteiligung der Behörden einzuleiten.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Bauleitplanung, Bebauungsplan "Kurzentrum". Es handelt sich um die Phase der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach abgeschlossenem frühzeitigem Beteiligungsverfahren.
Hintergrund
Nach § 3 Abs. 2 BauGB muss der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt werden, damit Bürger:innen Einwendungen erheben können. Parallel werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Träger öffentlicher Belange (z.B. Behörden, Versorgungsträger) zur Stellungnahme aufgefordert. Dieser Schritt setzt voraus, dass ein Aufstellungsbeschluss sowie eine frühzeitige Beteiligung bereits stattgefunden haben. Da kein PDF vorliegt, sind Einzelheiten zum Plangebiet und zu Vorgängerbeschlüssen nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Mit der förmlichen Auslegung erhalten alle Insulaner:innen und Interessierten die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und schriftlich Einwendungen zu erheben. Der genaue Inhalt des Bebauungsplans "Kurzentrum" und damit die konkreten Auswirkungen auf den Alltag sind mangels PDF nicht im Detail bekannt.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bebauungsplan "Kurzentrum" soll in die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB gehen
- Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt
- Bürger:innen können während der Auslegungsfrist Einwendungen einreichen
- Details zum Plangebiet und zu Vorgängerbeschlüssen liegen mangels PDF nicht vor
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/068/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Im Bebauungsplanverfahren 'Dorf-Teil A' soll erneut die Öffentlichkeit förmlich beteiligt und erneut die Träger öffentlicher Belange einbezogen werden. Rechtsgrundlage sind §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB. Der Rat soll diesen erneuten Beteiligungsschritt beschließen.
Der Rat soll beschließen, im Bebauungsplanverfahren 'Kurzentrum' die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das Verfahren läuft im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB, sodass keine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB stattfindet. Es handelt sich um einen Verfahrensschritt, der die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einleitet.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die bestehende Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 verlängern. Eine Veränderungssperre sichert laufende Bauleitplanverfahren, indem bauliche Veränderungen im betroffenen Gebiet vorübergehend untersagt werden. Ein Beschluss zur Verlängerung ist erforderlich, wenn das Planverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die ursprüngliche Sperre ausläuft.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Flurstück 19/5,1 aufstellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig soll über die öffentliche Auslegung (§3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) beschlossen werden.