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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Dienstleistungsvertrag zwischen der Gemeinde Spiekeroog und der Nordseebad Spiekeroog GmbH

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. Dezember 2015

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. Dezember 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den folgenden Dienstleistungsvertrag einschließlich der o.g. Änderung zwischen der Gemeinde Spiekeroog und der Nordseebad Spiekeroog GmbH und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. BM Piszczan trägt zum Beschlussvorschlag eine gewünschte Änderung vor. Der fünfte Satz der Präambel soll umformuliert werden und im Wortlaut heißen: „ Die Kurbeiträge werden der Gesellschaft zum Betrieb der Einrichtungen und die Fremdenverkehrsbeiträge werden ausschließlich zur Förderung des Fremdenverkehrs zur Verfügung gestellt.“ Herr Braun erläutert die Notwendigkeit des TOP´s. Nach seinen Ausführungen werden Dienstleistungen von der NSB erbracht, wofür die Gemeinde die Kurbeiträge an die NSB überweist. Der beschlossene Betrauungsakt war notwendig, da der NSB eine Rückzahlung drohen würde, falls bei einer EU-Prüfung ein solcher Betrauungsakt nicht vorliegt. Eine ähnliche Problematik sieht Herr Braun auch im Verhältnis von Kernhaushalt und Eigenbetrieb. Der zu beratende Dienstleistungsvertrag baut auf den Betrauungsakt auf und stellt quasi die konkrete Ausgestaltung dar. Auf Nachfrage von RM Redelfs, ob der Gesellschaftervertrag in diesem Fall nicht ausreichen würde, antwortet Herr Braun mit dem Hinweis auf das vorgeschriebene Verfahren im EU-Beihilferecht.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde Spiekeroog schließt einen Dienstleistungsvertrag mit der Nordseebad Spiekeroog GmbH ab. Die Nordseebad GmbH ist die gemeindeeigene Gesellschaft, die zentrale touristische Aufgaben auf der Insel übernimmt. Über den genauen Inhalt und Umfang des Vertrags liegen keine weiteren Angaben vor, da kein Dokument beigefügt ist.

Einordnung

Sitzungsvorlage der Verwaltung aus dem Jahr 2015 zur Beschlussfassung über einen Dienstleistungsvertrag zwischen der Gemeinde und ihrer kommunalen Gesellschaft, der Nordseebad Spiekeroog GmbH.

Hintergrund

Die Nordseebad Spiekeroog GmbH ist eine Gesellschaft, an der die Gemeinde Spiekeroog beteiligt ist und die touristische Infrastruktur sowie Dienstleistungen auf der Insel betreibt. Verträge dieser Art regeln üblicherweise, welche Aufgaben die GmbH im Auftrag der Gemeinde übernimmt und wie diese vergütet werden. Da kein PDF vorliegt, sind Einzelheiten zu Laufzeit, Leistungsinhalt oder Vergütung nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Nordseebad GmbH prägt den touristischen Alltag auf Spiekeroog erheblich — etwa durch Kurbetrieb, Strandbewirtschaftung oder Gästeservice. Ein solcher Dienstleistungsvertrag legt fest, welche Aufgaben sie im Auftrag der Gemeinde erbringt, und kann damit mittelbar alle Insulaner:innen und Gäste betreffen. Mangels Dokument lässt sich die konkrete Auswirkung nicht beurteilen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Gemeinde Spiekeroog und die Nordseebad Spiekeroog GmbH schließen einen Dienstleistungsvertrag
  • Die Nordseebad GmbH ist die kommunale Gesellschaft für touristische Aufgaben auf der Insel
  • Inhalt, Umfang und Vergütung des Vertrags sind ohne beigefügtes Dokument nicht bekannt
  • Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2015 und trägt die Bezeichnung 01/087/2015

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/087/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. Dezember 2015, 20:03 UhrEntscheidungeinstimmig

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