Dienstleistungsvertrag zwischen der Gemeinde Spiekeroog und der Nordseebad Spiekeroog GmbH
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. Dezember 2015
Beschlossen — einstimmig
am 03. Dezember 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den folgenden Dienstleistungsvertrag einschließlich der o.g. Änderung zwischen der Gemeinde Spiekeroog und der Nordseebad Spiekeroog GmbH und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. BM Piszczan trägt zum Beschlussvorschlag eine gewünschte Änderung vor. Der fünfte Satz der Präambel soll umformuliert werden und im Wortlaut heißen: „ Die Kurbeiträge werden der Gesellschaft zum Betrieb der Einrichtungen und die Fremdenverkehrsbeiträge werden ausschließlich zur Förderung des Fremdenverkehrs zur Verfügung gestellt.“ Herr Braun erläutert die Notwendigkeit des TOP´s. Nach seinen Ausführungen werden Dienstleistungen von der NSB erbracht, wofür die Gemeinde die Kurbeiträge an die NSB überweist. Der beschlossene Betrauungsakt war notwendig, da der NSB eine Rückzahlung drohen würde, falls bei einer EU-Prüfung ein solcher Betrauungsakt nicht vorliegt. Eine ähnliche Problematik sieht Herr Braun auch im Verhältnis von Kernhaushalt und Eigenbetrieb. Der zu beratende Dienstleistungsvertrag baut auf den Betrauungsakt auf und stellt quasi die konkrete Ausgestaltung dar. Auf Nachfrage von RM Redelfs, ob der Gesellschaftervertrag in diesem Fall nicht ausreichen würde, antwortet Herr Braun mit dem Hinweis auf das vorgeschriebene Verfahren im EU-Beihilferecht.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll einen schriftlichen Dienstleistungsvertrag zwischen der Gemeinde und der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) beschließen. Die NSB betreibt damit offiziell Einrichtungen wie das InselBad & DünenSpa, das Haus des Gastes Kogge, die Mehrzweckhalle, das Seebad und das Kinderspielhaus Trockendock sowie öffentliche Toiletten, Grünanlagen und touristischen Veranstaltungsbetrieb. Bislang lief diese Leistungsbeziehung nur mündlich; der Vertrag soll sie schriftlich fixieren und künftige Haushaltsplanung erleichtern. Der Beschlussvorschlag lautet, den Vertrag zu genehmigen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Erstbeschlussfassung, eingebracht durch den Bürgermeister. Sie durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat im November bzw. Dezember 2015.
Hintergrund
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Gemeinde und betreibt seit Längerem die Kur- und Tourismuseinrichtungen auf der Insel. Die Finanzierung erfolgt über Kurbeiträge und Fremdenverkehrsbeiträge, die die Gemeinde erhebt und der NSB zur Verfügung stellt. Eine schriftliche Grundlage für diese Leistungsbeziehung fehlte bisher; der Vertrag soll das nun nachholen und beihilferechtliche Anforderungen erfüllen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Vertrag regelt, wer auf Spiekeroog wofür zuständig ist: von der Strandanlage über das Schwimmbad bis zu Spielplätzen und öffentlichen Toiletten. Für Insulaner:innen und Gäste ändert sich im Alltag zunächst nichts, da die NSB diese Aufgaben bereits wahrnimmt. Mittelfristig schafft der Vertrag jedoch klarere Abrechnungsstrukturen, was die Grundlage für Beitrags- und Gebührenkalkulationen verbessert.
Die wichtigsten Punkte
- Die NSB übernimmt vertraglich den Betrieb von elf Einrichtungen und Aufgabenbereichen, darunter InselBad & DünenSpa, Haus des Gastes Kogge, Seebad und Kurmusik
- Die Vergütung der NSB richtet sich nach den tatsächlichen Kosten, die in die Kurbeitrags- und Fremdenverkehrsbeitragskalkulation einfließen
- Der Vertrag kann erstmals zum 31.12.2018 mit einer Jahresfrist gekündigt werden
- Die Gemeinde behält Informations- und Kontrollrechte; der Bürgermeister überwacht die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung
- Leistungsanpassungen sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, müssen aber auch in der Betriebskalkulation nachgezogen werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/087/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-871 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄Beihilferecht Dienstleistungsvertrag finalPDF; CHARSET=UTF-880 kB≈ 9 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog gibt 6.000 Euro außerplanmäßig aus, um die Kurbeiträge neu kalkulieren zu lassen. Die Nordseebad Spiekeroog GmbH hat diese Nachkalkulation beantragt, um zu prüfen, ob die bestehenden Kurbeiträge noch kostendeckend sind. Die Kosten sind durch außerplanmäßige Einnahmen gedeckt. Der Rat soll die Ausgabe beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll das Verfahren zur Erneuerung des Prädikats Nordseeheilbad einleiten, das alle zehn Jahre beim Land Niedersachsen beantragt werden muss. Der Rat wird gebeten, der Verwaltung die Antragstellung beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu genehmigen. Die Nordseebad Spiekeroog GmbH soll die notwendigen Gutachten beschaffen und die damit verbundenen Kosten von rund 15.000 Euro übernehmen. Beschlussvorschlag: Der Rat ermächtigt die Verwaltung zur Antragstellung und beauftragt die Nordseebad Spiekeroog GmbH mit der Erarbeitung der Unterlagen.
Die Gemeinde Spiekeroog regelt ihre Finanzbeziehungen zur Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) per Betrauungsakt EU-rechtskonform. Ein Betrauungsakt ist ein förmlicher Bescheid, der festlegt, welche Aufgaben ein kommunales Unternehmen im öffentlichen Interesse erbringt und unter welchen Bedingungen es dafür Zuschüsse erhalten darf. Der Rat soll den Akt beschließen; die NSB hat auf Rechtsmittel dagegen bereits verzichtet.
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Gästebeitrag für Erwachsene in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) von 5,00 Euro auf 5,50 Euro pro Aufenthaltstag. Grundlage ist eine Kalkulation für die Jahre 2024 bis 2026, die einen höchstzulässigen Satz von 6,07 Euro ergeben hat — der Rat bleibt bewusst darunter. Gleichzeitig wird die gesamte Gästebeitragssatzung neu gefasst. Der Beschluss soll am 22. November 2024 fallen, die neue Satzung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt rückwirkend zum 1. Dezember 2024 in Kraft.