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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über den Betrauungsakt der Gemeinde Spiekeroog betreffend die Nordseebad Spiekeroog GmbH

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. Dezember 2015

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. Dezember 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den anliegenden Betrauungsakt. BM Piszczan trägt den Wortlaut des Betrauungsaktes vor.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
eher gering

Die Gemeinde Spiekeroog regelt ihre Finanzbeziehungen zur Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) per Betrauungsakt EU-rechtskonform. Ein Betrauungsakt ist ein förmlicher Bescheid, der festlegt, welche Aufgaben ein kommunales Unternehmen im öffentlichen Interesse erbringt und unter welchen Bedingungen es dafür Zuschüsse erhalten darf. Der Rat soll den Akt beschließen; die NSB hat auf Rechtsmittel dagegen bereits verzichtet.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister. Sie durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat; es handelt sich um die abschließende Beschlussfassung über den Betrauungsakt.

Hintergrund

Die Nordseebad Spiekeroog GmbH ist eine hundertprozentige Gemeindetochter und betreibt zentrale Tourismus- und Freizeiteinrichtungen auf der Insel. Weil sie Zuschüsse aus dem Gemeindehaushalt erhält, greift EU-Beihilferecht: Staatliche Förderung an wirtschaftlich tätige Unternehmen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, das Unternehmen erbringt nachweislich Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Der Betrauungsakt schafft genau diesen rechtlichen Rahmen, gestützt auf einen EU-Kommissionsbeschluss vom 20.12.2011. Ohne diesen Akt wären künftige Ausgleichszahlungen der Gemeinde möglicherweise rechtswidrig.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Betrauungsakt sichert den Weiterbetrieb von Einrichtungen, die Insulaner:innen und Gäste täglich nutzen: Schwimmbad InselBad DünenSpa, Haus des Gastes Kogge, Kinderspielhaus Trockendock, Mehrzweckhalle, Kurmusik, öffentliche Toiletten und Grünanlagen. Ohne die beihilferechtliche Absicherung könnte die Gemeinde der NSB keine Zuschüsse mehr gewähren, was den Betrieb dieser Einrichtungen gefährden würde. Direkte Kosten oder Gebührenänderungen für Bürger:innen sind mit diesem Beschluss nicht verbunden.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Gemeinde betraut die Nordseebad Spiekeroog GmbH förmlich mit Tourismus- und Infrastrukturaufgaben auf der Insel
  • Der Betrauungsakt gilt für zehn Jahre vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2025
  • Ausgleichsleistungen dürfen nur so hoch sein, wie es zur Kostendeckung zuzüglich angemessener Rendite nötig ist
  • Die NSB muss jährlich per Beihilfenbericht nachweisen, dass Gelder nur für betraute Aufgaben verwendet wurden
  • Der Fährverkehr ist ausdrücklich vom Betrauungsakt ausgenommen und fällt nicht unter diesen Rahmen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/086/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. Dezember 2015, 21:03 UhrEntscheidungeinstimmig

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