Beratung und Beschluss über den Betrauungsakt der Gemeinde Spiekeroog betreffend die Nordseebad Spiekeroog GmbH
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. Dezember 2015
Beschlossen — einstimmig
am 03. Dezember 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den anliegenden Betrauungsakt. BM Piszczan trägt den Wortlaut des Betrauungsaktes vor.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog regelt ihre Finanzbeziehungen zur Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) per Betrauungsakt EU-rechtskonform. Ein Betrauungsakt ist ein förmlicher Bescheid, der festlegt, welche Aufgaben ein kommunales Unternehmen im öffentlichen Interesse erbringt und unter welchen Bedingungen es dafür Zuschüsse erhalten darf. Der Rat soll den Akt beschließen; die NSB hat auf Rechtsmittel dagegen bereits verzichtet.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister. Sie durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat; es handelt sich um die abschließende Beschlussfassung über den Betrauungsakt.
Hintergrund
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH ist eine hundertprozentige Gemeindetochter und betreibt zentrale Tourismus- und Freizeiteinrichtungen auf der Insel. Weil sie Zuschüsse aus dem Gemeindehaushalt erhält, greift EU-Beihilferecht: Staatliche Förderung an wirtschaftlich tätige Unternehmen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, das Unternehmen erbringt nachweislich Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Der Betrauungsakt schafft genau diesen rechtlichen Rahmen, gestützt auf einen EU-Kommissionsbeschluss vom 20.12.2011. Ohne diesen Akt wären künftige Ausgleichszahlungen der Gemeinde möglicherweise rechtswidrig.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Betrauungsakt sichert den Weiterbetrieb von Einrichtungen, die Insulaner:innen und Gäste täglich nutzen: Schwimmbad InselBad DünenSpa, Haus des Gastes Kogge, Kinderspielhaus Trockendock, Mehrzweckhalle, Kurmusik, öffentliche Toiletten und Grünanlagen. Ohne die beihilferechtliche Absicherung könnte die Gemeinde der NSB keine Zuschüsse mehr gewähren, was den Betrieb dieser Einrichtungen gefährden würde. Direkte Kosten oder Gebührenänderungen für Bürger:innen sind mit diesem Beschluss nicht verbunden.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde betraut die Nordseebad Spiekeroog GmbH förmlich mit Tourismus- und Infrastrukturaufgaben auf der Insel
- Der Betrauungsakt gilt für zehn Jahre vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2025
- Ausgleichsleistungen dürfen nur so hoch sein, wie es zur Kostendeckung zuzüglich angemessener Rendite nötig ist
- Die NSB muss jährlich per Beihilfenbericht nachweisen, dass Gelder nur für betraute Aufgaben verwendet wurden
- Der Fährverkehr ist ausdrücklich vom Betrauungsakt ausgenommen und fällt nicht unter diesen Rahmen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/086/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-871 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 📄Beihilferecht Betrauungsakt finalPDF; CHARSET=UTF-870 kB≈ 8 k Zeichen Volltext
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- 📄Beihilferecht Betrauungsakt final Anlage RechtsmittelverzichtPDF; CHARSET=UTF-838 kB≈ 0 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll einen schriftlichen Dienstleistungsvertrag zwischen der Gemeinde und der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) beschließen. Die NSB betreibt damit offiziell Einrichtungen wie das InselBad & DünenSpa, das Haus des Gastes Kogge, die Mehrzweckhalle, das Seebad und das Kinderspielhaus Trockendock sowie öffentliche Toiletten, Grünanlagen und touristischen Veranstaltungsbetrieb. Bislang lief diese Leistungsbeziehung nur mündlich; der Vertrag soll sie schriftlich fixieren und künftige Haushaltsplanung erleichtern. Der Beschlussvorschlag lautet, den Vertrag zu genehmigen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.
Die Gemeinde Spiekeroog gibt 6.000 Euro außerplanmäßig aus, um die Kurbeiträge neu kalkulieren zu lassen. Die Nordseebad Spiekeroog GmbH hat diese Nachkalkulation beantragt, um zu prüfen, ob die bestehenden Kurbeiträge noch kostendeckend sind. Die Kosten sind durch außerplanmäßige Einnahmen gedeckt. Der Rat soll die Ausgabe beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll das Verfahren zur Erneuerung des Prädikats Nordseeheilbad einleiten, das alle zehn Jahre beim Land Niedersachsen beantragt werden muss. Der Rat wird gebeten, der Verwaltung die Antragstellung beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu genehmigen. Die Nordseebad Spiekeroog GmbH soll die notwendigen Gutachten beschaffen und die damit verbundenen Kosten von rund 15.000 Euro übernehmen. Beschlussvorschlag: Der Rat ermächtigt die Verwaltung zur Antragstellung und beauftragt die Nordseebad Spiekeroog GmbH mit der Erarbeitung der Unterlagen.
Der Rat soll den Entwurf des Dorfentwicklungsplans für die Dorfregion VierInseln (Spiekeroog, Wangerooge, Juist, Baltrum) freigeben und dessen öffentliche Auslegung beschließen. Der Plan legt strategisch fest, welche Projekte in den kommenden Jahren mit Landesförderung umgesetzt werden sollen. Zugleich soll Spiekeroog die Federführung für eine professionelle Umsetzungsbegleitung bis 2034 übernehmen — mit einem jährlichen Eigenanteil von rund 1.563 Euro für die Gemeinde. Der Beschlussvorschlag sieht außerdem vor, dass die Verwaltung Förderantrag, Ausschreibung und eine interkommunale Vereinbarung mit den anderen Inselgemeinden vorbereitet.