Erweiterung des Balkons eines Wohnhauses
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Dezember 2018
Beschlossen — einstimmig
am 13. Dezember 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Der Rat befürwortet einstimmig die Erweiterung des Balkons.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Haushalt beantragt die geringfügige Erweiterung eines Balkons an einem Wohnhaus mit zwei Ferienwohnungen und drei Dauerwohnungen. Der Balkon soll beidseitig um je 0,25 m² vergrößert werden, damit beide Dauerwohnungen im Obergeschoss einen gleichwertigen Balkanzugang erhalten. Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als zulässig und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zu einem privaten Bauantrag, der am 2. November 2018 eingegangen ist. Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet „Dorf-Teil A
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Sondergebiet „Tourismus/Ortsmitte
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ausschließlich ein privates Wohngebäude und seine Bewohner:innen. Für die Allgemeinheit entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Erhaltungssatzung der Gemeinde — sie soll Dauerwohnraum für Insulaner:innen sichern — wird nach Einschätzung der Verwaltung nicht verletzt, da der Dauerwohncharakter des Gebäudes erhalten bleibt.
Die wichtigsten Punkte
- Der Balkon wird an zwei Dauerwohnungen um je 0,25 m² erweitert, insgesamt also um 0,50 m²
- Beide Balkone haben nach der Erweiterung jeweils eine Fläche von 1,46 m²
- Das Grundstück liegt im Bereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, die Dauerwohnraum schützt
- Die Verwaltung stuft die Erweiterung als untergeordnete Baumaßnahme nach § 14 BauNVO ein
- Der Beschlussvorschlag lautet: Gemeindliches Einvernehmen wird erteilt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/112/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8207 kB
Beratungsfolge
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