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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Erweiterung des Sanitärgebäudes auf dem Spiekerooger Zeltplatz

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Juli 2020

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 02. Juli 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 35 Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erläutert, der Architekt habe das Projekt mehrfach vorgestellt. Es gehe um das Sanitärgebäude, das verbessert werden soll, z.B. mit einem Familienbad. Zusätzlich wäre ein Hinweis gewesen, dass genügend Löschwasser für das Zeltplatzgelände vorhanden sein müsse. Daher würde ein neuer Brunnen auf dem Gelände gebohrt. Kämmerer Koffinke ergänzt, dass auch neue Leitungen für Trinkwasser benötigt und verlegt würden. Wegen drohenden Hochwassers sind die Insel Bauzeiten im Herbst / Winter für die Durchführung der Maßnahme nicht einzuhalten. Daher würden die Leitungen voraussichtlich außerhalb der Bauzeit gebaut.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Das Sanitärgebäude auf dem Spiekerooger Zeltplatz soll auf der Ostseite um zwei WC-Räume und ein Familienbad erweitert werden. Das Grundstück liegt im Außenbereich und fällt unter keinen Bebauungsplan; die Zulässigkeit wird nach dem Baugesetzbuch geprüft. Zusätzlich wird ein Löschwasserbrunnen auf dem Zeltplatzgelände errichtet. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zum Bauantrag vom 28. April 2020 für die Erweiterung eines Bestandsgebäudes auf dem Spiekerooger Zeltplatz. Bau- und Verwaltungsausschuss sowie Rat befassen sich in drei aufeinanderfolgenden Sitzungen damit.

Hintergrund

Das bestehende Sanitärgebäude auf dem Zeltplatz liegt im Außenbereich — also außerhalb aller Bebauungspläne. Bauvorhaben dort werden nach § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall bewertet. Das Grundstück fällt zudem in den Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb die Bauaufsichtsbehörde das Einvernehmen der Gemeinde benötigt. Eine Abstimmung mit der Feuerwehr zur Löschwasserversorgung hat bereits stattgefunden.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Vor allem Zeltplatz-Gäste profitieren von besseren Sanitäranlagen mit mehr WC-Räumen und einem Familienbad. Für Insulaner:innen hat die Vorlage keine unmittelbare Auswirkung auf den Alltag. Die Errichtung des Löschwasserbrunnens verbessert die Brandschutzlage auf dem Zeltplatzgelände.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Sanitärgebäude auf dem Zeltplatz wird ostseitig um zwei WC-Räume und ein Familienbad erweitert
  • Das Grundstück liegt im Außenbereich und damit außerhalb aller Bebauungspläne
  • Die Zulässigkeit richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Einzelfall
  • Auf dem Zeltplatzgelände wird ein Löschwasserbrunnen errichtet
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/021/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog15. Juni 2020, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. Juli 2020, 20:01 UhrEntscheidungeinstimmig

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