Festlegung der Dachform im Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung“
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll die Dachform für den geplanten Erweiterungsbau der Inselschule festlegen, der neben Schulräumen auch Wohnungen für Beschäftigte der öffentlichen Hand enthalten soll. Fünf Varianten wurden planerisch untersucht; im Vordergrund stehen Flachdach, Satteldach mit Gauben und Pultdach. Die Verwaltung empfiehlt das Satteldach mit Gauben, weil es sich in das bestehende Schulensemble einfügt und der Baugestaltungssatzung entspricht. Der Beschlussvorschlag lautet: Satteldach mit Gauben (Variante V4) als verbindliche Planungsgrundlage, Kostenberechnung in Leistungsphase 3.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Bauen & Planung) zur Folge-Beratung im Projekt Ganztagsschule und Erweiterung Inselschule; sie knüpft an den Ratsbeschluss vom 12.02.2026 an, mit dem ein Wohngeschoss für Beschäftigte der öffentlichen Hand grundsätzlich beschlossen wurde.
Hintergrund
Der Rat hat am 12.02.2026 (Vorlage 01/117/2026) beschlossen, beim Erweiterungsbau ein Wohngeschoss für Beschäftigte der öffentlichen Hand zu realisieren und zwei Vollgeschosse zu verwerfen. Die Geschosszahl ist damit festgelegt; offen war bislang die Dachform. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung II, die geneigte Dächer als ortstypisches Merkmal vorschreibt. Ein Flachdach würde eine förmliche Ausnahmeentscheidung erfordern.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Erweiterungsbau betrifft Insulaner:innen auf mehreren Ebenen: Das Schulgebäude wird sichtbar verändert, liegt in Ortsrandlage und ist vom Deich aus weithin einsehbar. Die Dachformwahl beeinflusst zudem, wie viele Wohnungen für Inselkräfte der öffentlichen Hand entstehen können — je nach Variante zwischen rund 319 und 423 Quadratmetern Wohnfläche, was etwa ein bis zwei Wohnungen Unterschied macht.
Die wichtigsten Punkte
- Fünf Dachvarianten wurden untersucht; die Wohnfläche reicht von ca. 286 m² (versetztes Pultdach) bis ca. 423 m² (Pultdach inkl. Maisonette)
- Das Flachdach bietet mit ca. 380 m² die größte reguläre Wohnfläche, würde aber eine Ausnahme zur Baugestaltungssatzung erfordern
- Das Pultdach ermöglicht den höchsten Flächengewinn, ist jedoch nach erster Einschätzung spürbar teurer und wirkt im Ortsbild dominanter
- Das Satteldach mit Gauben (ca. 319 m²) entspricht der Baugestaltungssatzung und fügt sich laut Verwaltung am besten ins bestehende Schulensemble ein
- Der Beschlussvorschlag lautet: Satteldach mit Gauben als verbindliche Planungsgrundlage, Kostenberechnung folgt in Leistungsphase 3
Relevanz für Insulaner:innen: 8/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/123/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 26. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8143 kB≈ 8 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/123/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 10.03.2026 Rat der Gemeinde Spiekeroog 19.03.2026 Betreff: Festlegung der Dachform im Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung„ Sachverhalt: 1. Ausgangslage und Beschlusslage Mit Beschluss vom 12.02.2026, TOP 13 (Vorlage 01/117/2026), hat der Rat: den Grundsatz der Wohnraumschaffung für Beschäftigte der öffentlichen Hand bestätigt, die Umsetzung eines Wohngeschosses festgelegt, zwei Wohngeschosse als langfristige Option verworfen, die weitere Planung unter Wirtschaftlichkeitsvorbehalt beauftragt. Die Geschossfrage ist damit entschieden. Offen ist nun die konkrete Dachform, die sowohl die Wohnfläche als auch die städtebauliche Wirkung und Einfügung maßgeblich bestimmt. Ziel dieser Vorlage ist eine abschließende Festlegung der Dachform als verbindliche Planungsgrundlage. 2. Planerisch untersuchte Varianten Auf Grundlage des Ratsbeschlusses wurden fünf Dachvarianten planerisch ausgearbeitet. Maßgeblich ist jeweils die ausgewiesene Wohnfläche bei 2,00 m lichter Höhe: Variante Dachform Wohnfläche (≥ 2,00 m) Zusatzflächen V1 Flachdach ca. 380 m² – V2 Hamburger Dach ca. 300 m² – durch Gauben möglich V3 Versetztes Pultdach ca. 286 m² Maisonette ca. 88 m² V4 Satteldach+Gauben ca. 319 m² – V5 Pultdach ca. 315 m² Maisonette ca. 108 m², Loggia ca. 37 m² - 2 - Im Rahmen der Vorabstimmungen kristallisierten sich im Wesentlichen zwei realistische Varianten heraus: V1 – Flachdach (380 m²) V4 – Satteldach mit Gauben (319 m²) V5 – Pultdach (315 m²+108 m²+37 m²) Die übrigen Dachformen fanden weder planerisch, konstruktiv noch gestalterisch eine tragfähige Mehrheit. 3. Wohnflächenvergleich und funktionale Auswirkungen Zwischen Flachdach (380 m²) oder Pultdach (423 m²) und Satteldach (319 m²) ergibt sich eine Differenz von rund: ca. 61 m² bzw. 104 m² Wohnfläche Diese Differenz entspricht, je nach Zuschnitt und Wohnungsgröße etwa 1 bis 2 zusätzlichen Wohnungen. Damit ist die Entscheidung nicht nur gestalterisch, sondern auch funktional relevant. 4. Wirtschaftliche Einordnung Während Flachdach und Satteldach konstruktiv im üblichen Rahmen vergleichbarer Baukosten liegen, ist das Pultdach aufgrund: der asymmetrischen Konstruktion, der konstruktiv bedingten Schlafebene, zusätzlicher statischer Anforderungen, komplexerer Gebäudehülle nach erster Einschätzung spürbar kostenintensiver. Hinzu kommt, dass die Maisonetteflächen zwar wohnwertig sind, jedoch nur eingeschränkt als vollwertige Wohnfläche im Sinne der 2,00-m-Linie gelten. Die Entscheidung zugunsten des Pultdaches würde daher: zwar zusätzlichen Flächengewinn ermöglichen, jedoch mit einem höheren Investitionsaufwand einhergehen. Im Vergleich dazu stellt das Flachdach die flächeneffizienteste Lösung dar, während das Satteldach die flächenmäßig zurückhaltendste, jedoch gestalterisch klassischste Variante ist. 5. Städtebauliche Abwägung & Ensemble-Wirkung Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung II (BGS II). Die Satzung definiert geneigte Dächer als ortstypisches Gestaltungsmerkmal. Ein Flachdach würde daher eine Ausnahmeentscheidung erfordern. Zwar handelt es sich bei dem Vorhaben um einen öffentlichen Zweckbau, der funktional nicht ohne Weiteres mit einem klassischen Wohnhaus vergleichbar ist. Gleichwohl würde eine Ausnahmeentscheidung bei einem gemeindlichen Projekt eine besondere Signalwirkung entfalten. Die Dachform stellt eines der prägenden Elemente der örtlichen Gestaltungssatzung dar. Vor dem Hintergrund einer langfristig konsistenten städtebaulichen Steuerung erscheint daher Zurückhaltung im Umgang mit abweichenden Dachformen sachgerecht. - 3 - Sofern sich der Rat mehrheitlich für eine von der BGS II abweichende Dachform ausspricht, wäre vor einer verbindlichen Planungsentscheidung eine abschließende rechtliche Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen erforderlich. Unmittelbar angrenzend an den Schulbereich befinden sich mehrere größere, teils zweigeschossige Gebäude. Das neue Gebäude ist gegenüber den Nachbargrundstücken räumlich zurückgesetzt und wahrt angemessene Abstände. Eine erdrückende Wirkung oder unmittelbare Beeinträchtigung angrenzender Grundstücke ist daher nicht zu erwarten. Gleichzeitig liegt das Grundstück in Ortsrandlage und ist insbesondere vom Deich aus deutlich einsehbar. Die Fernwirkung des Baukörpers ist daher besonders zu berücksichtigen. Mit dem bestehenden Schulgebäude wurde seinerzeit ein Baukörper errichtet, der sich sehr gut in das Ortsbild einfügt. Das neue Gebäude sollte sich als Teil dieses Ensembles entwickeln und nicht als gestalterischer Solitär auftreten. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten: Das Satteldach fügt sich nahtlos in das bestehende Erscheinungsbild ein und stärkt die Ensemblewirkung. Das Pultdach stellt eine moderne Interpretation dar. Nach Einschätzung der Architektin würde eine Drehung zur Optimierung der Photovoltaik-Ausrichtung dazu führen, dass die höhere Gebäudeseite in Richtung Schulhof zeigt. Dies würde im Vergleich zum Bestand deutlich wuchtiger erscheinen. Eine Reduzierung der Dachneigung zur Absenkung der Traufhöhe ist planerisch nur eingeschränkt möglich, da hierdurch im Obergeschoss wertvolle Wohnfläche verloren ginge. Die zusätzliche Schlafebene ergibt sich konstruktiv aus dieser Geometrie. Insgesamt wirkt das Pultdach – insbesondere aufgrund seiner asymmetrischen Höhenentwicklung – präsenter und baulich dominanter im Ortsbild als das klassische Satteldach. 6. Zusammenfassende Abwägung Die Entscheidung bewegt sich zwischen: maximaler Wohnflächenausnutzung (Flachdach / Pultdach), finanzieller Zurückhaltung (Satteldach / Flachdach), sowie gestalterischer Kontinuität und Ensemblewirkung (Satteldach). Das Pultdach bietet den größten rechnerischen Flächengewinn, ist jedoch konstruktiv und wirtschaftlich anspruchsvoller. Das Flachdach bietet eine deutliche Flächensteigerung bei moderater Bauweise, erfordert jedoch eine bewusste Abweichung von der ortstypischen Dachform. Das Satteldach bietet die geringste Wohnfläche, fügt sich jedoch am klarsten in das bestehende Schulensemble und die Ortsstruktur ein. In der Gesamtabwägung überwiegen die Argumente zugunsten einer ortsbildgerechten, satzungskonformen und ensemblefähigen Lösung. Zwar ermöglichen Flach- und Pultdach rechnerisch einen zusätzlichen Wohnflächengewinn, dieser steht jedoch entweder im Spannungsfeld einer Ausnahmeentscheidung zur Baugestaltungssatzung oder geht mit einer deutlich stärkeren baulichen Präsenz sowie erhöhtem konstruktivem Aufwand einher. - 4 - Vor dem Hintergrund der sensiblen Ortsrandlage, der Einsehbarkeit vom Deich, der gewünschten Fortführung des bestehenden Schulensembles, sowie der langfristigen städtebaulichen Steuerungswirkung, erscheint die Wahl eines klassischen Satteldaches als ausgewogene, konsistente und städtebaulich tragfähige Lösung. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, für das Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung“ die Dachform Satteldach mit Gauben (Variante V4) als verbindliche Planungsgrundlage festzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf dieser Grundlage fortzuführen und die Kostenberechnung in Leistungsphase 3 vorzulegen. Spiekeroog, den 03.03.2026 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: E02a . Obergeschoss V1 FD E02a . Schnitt + Ansichten V1 FD E02b . Obergeschoss V2 HD E02b . Schnitt + Ansichten V2 HD E02c . Obergeschoss V3 VPD E02c . Schnitt + Ansichten V3 VPD E02d . Obergeschoss V4 SD E02d . Schnitt + Ansichten V4 SD E02e . Obergeschoss V5 PD E02e . Schnitt + Ansichten V5 PD
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.