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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Festlegung der Dachform im Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung“

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. März 2026

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 19. März 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat beschließt, für das Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung“ die Dachform Satteldach mit Gauben (Variante V4) als verbindliche Planungsgrundlage festzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf dieser Grundlage fortzuführen und die Kostenberechnung in Leistungsphase 3 vorzulegen.

7Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Rat soll die Dachform für den geplanten Erweiterungsbau an der Inselschule festlegen, der Schulfläche und Wohnraum für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vereint. Die Verwaltung hat fünf Varianten geprüft und empfiehlt ein Satteldach mit Gauben — es liefert zwar die kleinste Wohnfläche (rund 319 m²), fügt sich aber am besten in das bestehende Schulensemble und die Baugestaltungssatzung ein. Ein Flachdach würde mehr Fläche bieten, aber eine Ausnahme von der Satzung erfordern; ein Pultdach wäre flächenreicher, aber teurer und baulich dominanter. Der Beschlussvorschlag lautet: Satteldach mit Gauben als verbindliche Planungsgrundlage.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Bauen & Planung) an Verwaltungsausschuss und Rat, eingebracht im März 2026. Sie ist Folge-Beratung zum Grundsatzbeschluss vom 12. Februar 2026 und konkretisiert die Planung für den Erweiterungsbau der Inselschule.

Hintergrund

Im Februar 2026 beschloss der Rat, im Erweiterungsbau der Inselschule ein Wohngeschoss für Beschäftigte der öffentlichen Hand zu integrieren. Die Frage der Geschosszahl ist damit geklärt; offen blieb die Dachform. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung II, die geneigte Dächer als ortstypisches Merkmal vorschreibt. Das bestehende Schulgebäude gilt als ortsbildprägend; der Neubau soll das Ensemble fortführen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Dachformwahl entscheidet, wie viele Wohnungen im Gebäude entstehen: Je nach Variante ergibt sich eine Differenz von bis zu 104 m² Wohnfläche, was etwa ein bis zwei Wohnungen entspricht. Davon profitieren künftig Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die auf der Insel Wohnraum suchen. Für alle Insulaner:innen ist das Ortsbild relevant: Das Gebäude liegt in Ortsrandlage und ist vom Deich aus gut sichtbar.

Die wichtigsten Punkte

  • Fünf Dachvarianten wurden planerisch ausgearbeitet; drei kamen in die engere Auswahl: Flachdach (ca. 380 m²), Satteldach mit Gauben (ca. 319 m²) und Pultdach (ca. 315 m² plus Maisonette und Loggia)
  • Die Verwaltung empfiehlt das Satteldach mit Gauben, weil es die Baugestaltungssatzung einhält und das Schulensemble stärkt
  • Ein Flachdach würde mehr Fläche bieten, erfordert aber eine satzungsrechtliche Ausnahme mit möglicher Signalwirkung für künftige Bauvorhaben
  • Das Pultdach hätte den größten rechnerischen Flächengewinn, ist aber konstruktiv aufwendiger und wirkt im Ortsbild dominanter
  • Nach dem Beschluss soll die Verwaltung die Planung fortführen und die Kostenberechnung in Leistungsphase 3 vorlegen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/123/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8143 kB8 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/123/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 10.03.2026  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 19.03.2026  
     
     
     
    Betreff:  
    Festlegung der Dachform im Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung 
    Inselschule & Wohnraumschaffung„
    Sachverhalt:
     
     
    1. Ausgangslage und Beschlusslage
     
    Mit Beschluss vom 12.02.2026, TOP 13 (Vorlage 01/117/2026), hat der Rat:
     
     den Grundsatz der Wohnraumschaffung für Beschäftigte der öffentlichen Hand 
    bestätigt,
     die Umsetzung eines Wohngeschosses festgelegt,
     zwei Wohngeschosse als langfristige Option verworfen,
     die weitere Planung unter Wirtschaftlichkeitsvorbehalt beauftragt.
     
    Die Geschossfrage ist damit entschieden. Offen ist nun die konkrete Dachform, die sowohl 
    die Wohnfläche als auch die städtebauliche Wirkung und Einfügung maßgeblich bestimmt.
     
    Ziel dieser Vorlage ist eine abschließende Festlegung der Dachform als verbindliche 
    Planungsgrundlage.
     
    2. Planerisch untersuchte Varianten
     
    Auf Grundlage des Ratsbeschlusses wurden fünf Dachvarianten planerisch ausgearbeitet. 
    Maßgeblich ist jeweils die ausgewiesene Wohnfläche bei 2,00 m lichter Höhe:
     
    Variante Dachform Wohnfläche (≥ 2,00 m) Zusatzflächen
    V1 Flachdach ca. 380 m² –
    V2 Hamburger Dach ca. 300 m² – durch Gauben möglich
    V3 Versetztes Pultdach ca. 286 m² Maisonette ca. 88 m²
    V4 Satteldach+Gauben ca. 319 m² –
    V5 Pultdach ca. 315 m² Maisonette ca. 108 m²,
    Loggia ca. 37 m²
     
     
     
     
     
    - 2 -
     
    Im Rahmen der Vorabstimmungen kristallisierten sich im Wesentlichen zwei realistische 
    Varianten heraus:
     
    V1 – Flachdach (380 m²)
    V4 – Satteldach mit Gauben (319 m²)
    V5 – Pultdach (315 m²+108 m²+37 m²)
    Die übrigen Dachformen fanden weder planerisch, konstruktiv noch gestalterisch eine 
    tragfähige Mehrheit.
     
    3. Wohnflächenvergleich und funktionale Auswirkungen
     
    Zwischen Flachdach (380 m²) oder Pultdach (423 m²) und Satteldach (319 m²) ergibt sich 
    eine Differenz von rund:  ca. 61 m² bzw. 104 m² Wohnfläche
     
    Diese Differenz entspricht, je nach Zuschnitt und Wohnungsgröße etwa 1 bis 2 zusätzlichen 
    Wohnungen.  Damit ist die Entscheidung nicht nur gestalterisch, sondern auch funktional 
    relevant.
     
     
    4. Wirtschaftliche Einordnung
     
    Während Flachdach und Satteldach konstruktiv im üblichen Rahmen vergleichbarer 
    Baukosten liegen, ist das Pultdach aufgrund:
     
     der asymmetrischen Konstruktion,
     der konstruktiv bedingten Schlafebene,
     zusätzlicher statischer Anforderungen,
     komplexerer Gebäudehülle
     
    nach erster Einschätzung spürbar kostenintensiver.
     
    Hinzu kommt, dass die Maisonetteflächen zwar wohnwertig sind, jedoch nur eingeschränkt 
    als vollwertige Wohnfläche im Sinne der 2,00-m-Linie gelten.
     
    Die Entscheidung zugunsten des Pultdaches würde daher:
     
     zwar zusätzlichen Flächengewinn ermöglichen,
     jedoch mit einem höheren Investitionsaufwand einhergehen.
     
    Im Vergleich dazu stellt das Flachdach die flächeneffizienteste Lösung dar, während das 
    Satteldach die flächenmäßig zurückhaltendste, jedoch gestalterisch klassischste Variante ist.
     
    5. Städtebauliche Abwägung & Ensemble-Wirkung
     
    Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung II (BGS II). Die 
    Satzung definiert geneigte Dächer als ortstypisches Gestaltungsmerkmal. Ein Flachdach 
    würde daher eine Ausnahmeentscheidung erfordern.
     
    Zwar handelt es sich bei dem Vorhaben um einen öffentlichen Zweckbau, der funktional nicht
    ohne Weiteres mit einem klassischen Wohnhaus vergleichbar ist. Gleichwohl würde eine 
    Ausnahmeentscheidung bei einem gemeindlichen Projekt eine besondere Signalwirkung 
    entfalten. Die Dachform stellt eines der prägenden Elemente der örtlichen 
    Gestaltungssatzung dar.
     
    Vor dem Hintergrund einer langfristig konsistenten städtebaulichen Steuerung erscheint 
    daher Zurückhaltung im Umgang mit abweichenden Dachformen sachgerecht.
     
    - 3 -
    Sofern sich der Rat mehrheitlich für eine von der BGS II abweichende Dachform ausspricht, 
    wäre vor einer verbindlichen Planungsentscheidung eine abschließende rechtliche Prüfung 
    der Ausnahmevoraussetzungen erforderlich.
     
    Unmittelbar angrenzend an den Schulbereich befinden sich mehrere größere, teils 
    zweigeschossige Gebäude. Das neue Gebäude ist gegenüber den Nachbargrundstücken 
    räumlich zurückgesetzt und wahrt angemessene Abstände. Eine erdrückende Wirkung oder 
    unmittelbare Beeinträchtigung angrenzender Grundstücke ist daher nicht zu erwarten.
     
    Gleichzeitig liegt das Grundstück in Ortsrandlage und ist insbesondere vom Deich aus 
    deutlich einsehbar. Die Fernwirkung des Baukörpers ist daher besonders zu berücksichtigen.
     
    Mit dem bestehenden Schulgebäude wurde seinerzeit ein Baukörper errichtet, der sich sehr 
    gut in das Ortsbild einfügt. Das neue Gebäude sollte sich als Teil dieses Ensembles 
    entwickeln und nicht als gestalterischer Solitär auftreten.
     
    In diesem Zusammenhang ist festzuhalten:
     
     Das Satteldach fügt sich nahtlos in das bestehende Erscheinungsbild ein und stärkt 
    die Ensemblewirkung.
     
     Das Pultdach stellt eine moderne Interpretation dar. Nach Einschätzung der 
    Architektin würde eine Drehung zur Optimierung der Photovoltaik-Ausrichtung dazu 
    führen, dass die höhere Gebäudeseite in Richtung Schulhof zeigt. Dies würde im 
    Vergleich zum Bestand deutlich wuchtiger erscheinen. Eine Reduzierung der 
    Dachneigung zur Absenkung der Traufhöhe ist planerisch nur eingeschränkt möglich,
    da hierdurch im Obergeschoss wertvolle Wohnfläche verloren ginge. Die zusätzliche 
    Schlafebene ergibt sich konstruktiv aus dieser Geometrie. Insgesamt wirkt das 
    Pultdach – insbesondere aufgrund seiner asymmetrischen Höhenentwicklung – 
    präsenter und baulich dominanter im Ortsbild als das klassische Satteldach.
     
    6. Zusammenfassende Abwägung
     
    Die Entscheidung bewegt sich zwischen:
     
     maximaler Wohnflächenausnutzung (Flachdach / Pultdach),
     finanzieller Zurückhaltung (Satteldach / Flachdach),
     sowie gestalterischer Kontinuität und Ensemblewirkung (Satteldach).
     
    Das Pultdach bietet den größten rechnerischen Flächengewinn, ist jedoch konstruktiv und 
    wirtschaftlich anspruchsvoller.
     
    Das Flachdach bietet eine deutliche Flächensteigerung bei moderater Bauweise, erfordert 
    jedoch eine bewusste Abweichung von der ortstypischen Dachform.
     
    Das Satteldach bietet die geringste Wohnfläche, fügt sich jedoch am klarsten in das 
    bestehende Schulensemble und die Ortsstruktur ein.
     
    In der Gesamtabwägung überwiegen die Argumente zugunsten einer ortsbildgerechten, 
    satzungskonformen und ensemblefähigen Lösung.
     
    Zwar ermöglichen Flach- und Pultdach rechnerisch einen zusätzlichen Wohnflächengewinn, 
    dieser steht jedoch entweder im Spannungsfeld einer Ausnahmeentscheidung zur 
    Baugestaltungssatzung oder geht mit einer deutlich stärkeren baulichen Präsenz sowie 
    erhöhtem konstruktivem Aufwand einher.
     
     
     
     
    - 4 -
     
     
    Vor dem Hintergrund
     
     der sensiblen Ortsrandlage,
     der Einsehbarkeit vom Deich,
     der gewünschten Fortführung des bestehenden Schulensembles,
     sowie der langfristigen städtebaulichen Steuerungswirkung,
     
    erscheint die Wahl eines klassischen Satteldaches als ausgewogene, konsistente und 
    städtebaulich tragfähige Lösung.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat beschließt, für das Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & 
    Wohnraumschaffung“ die Dachform Satteldach mit Gauben (Variante V4) als verbindliche 
    Planungsgrundlage festzulegen.
     
    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf dieser Grundlage fortzuführen und die 
    Kostenberechnung in Leistungsphase 3 vorzulegen.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 03.03.2026
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    E02a . Obergeschoss V1 FD
    E02a . Schnitt + Ansichten V1 FD
    E02b . Obergeschoss V2 HD
    E02b . Schnitt + Ansichten V2 HD
    E02c . Obergeschoss V3 VPD
    E02c . Schnitt + Ansichten V3 VPD
    E02d . Obergeschoss V4 SD
    E02d . Schnitt + Ansichten V4 SD
    E02e . Obergeschoss V5 PD
    E02e . Schnitt + Ansichten V5 PD

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog19. März 2026, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0

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